vonSchröder & Kalender 05.02.2018

Schröder & Kalender

Seit 2006 bloggen Schröder und Kalender nach dem Motto: Eine Ansicht, die nicht befremdet, ist falsch.

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Der Bär flattert  in südwestlicher Richtung.
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Die englischsprachigen Rechte und die Weltrechte wurden im Verhältnis zwei Drittel für den Autor und ein Drittel für die Olympia Press verhandelt, die Filmrechte wollte Nabokov allerdings nicht abtreten. Maurice Girodias verzichtete leichten Herzens auf den entsprechenden Verlagsanteil, weil er es für ausgeschlossen hielt, dass im moralischen Klima der Zeit ein Film mit einem Pädophilen als Held möglich wäre. Das war ein teurer Irrtum, denn ›Lolita‹ kam bereits 1962 in die Kinos.

Lolita-Trailer von 1962:

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Im gleichen Maße wie Nabokovs Ruhm und Reichtum zunahmen, distanzierte er sich von seinem Originalverleger. Er weigerte sich auch, Maurice Girodias in dessen Kampf gegen die französische Zensur zu unterstützen, denn ›Lolita‹ wurde in Frankreich verboten, obwohl das Buch inzwischen weltweit erschienen war. Schließlich setzte Vladimir Nabokov alles daran, den Verleger der Erstausgabe um seine vertraglich vereinbarten Anteile an den Weltrechten zu bringen. Es begann das gleiche Spiel wie bei Donleavy. Auch Nabokov litt darunter, dass seine ›Lolita‹ zuerst in einem Pornografieverlag erschienen war. Die Entscheidung seine ›Lolita‹ der Olympia Press gegeben zu haben, nannte er: »den größten Fehler meines Lebens!« Dabei war er anfangs hocherfreut gewesen, dass endlich ein Verlag sein Buch annahm. Kann man es Maurice Girodias verdenken, wenn er diese Haltung »krasse Undankbarkeit« nannte?

Vera Nabokov, die Frau des Schmetterlingsjägers, heckte schließlich einen diabolischen Plan aus, um dem Originalverleger die Rechte zu entwinden: Sie fand heraus, dass es im französischen Recht einen Paragraphen gibt, der dem Autor das Kündigungsrecht zubilligt, wenn der Verlag sein Buch nicht mehr vertreibt. Ähnliches sagt übrigens auch das deutsche Urheberrecht. Da nun ›Lolita‹ aus Gründen der Zensur seit drei Jahren in Frankreich nicht vertrieben werden durfte, schien ein Rückfall aller Rechte an den Autor ausgemachte Sache. Eine niederträchtige Konstruktion!

Diese Erzählung wird demnächst fortgesetzt

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