Demnächst wird beim OLG Düsseldorf ein Prozess gegen einen Iraner eröffnet, der einen Sinterofen für das iranische Raketenprogramm geschmuggelt haben soll. Er soll damit gegen den § 34 Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. In diesem Blog wird auch darüber berichtet werden. Wahrscheinlich wird auch diesmal Ottmar Breidling den Vorsitz führen.
Aber es hätte mich gefreut, wenn die deutsche Justiz nicht nur im Fall des Exports von Dual-Use-Gütern nach Iran ermittelt hätte, sondern auch in anderen, früheren Fällen: Pakistan z.B., das auch mit deutscher Hilfe an das Know-How für Atomwaffen gelangt sind, oder Brasilien und Argentinien. Und nicht zu vergessen Südafrika, das mit deutscher Hilfe zu Atomwaffen gelangt ist und zwar trotz eines damals bestehenden verbindlichen UN-Embargos. Dass dieses Land heute kein Atomwaffenstaat mehr ist, haben wir Frederik de Klerk zu verdanken, dem damaligen Präsidenten des Landes. Jedenfalls nicht der deutschen Justiz. Er hatte hat dafür gesorgt, dass alle Komponenten der Atomwaffenstrategie des Lands aufgedeckt wurden. Vielleicht war ein Beweggrund dafür auch die Sorge, dass die heimlich entwickelte Waffe „den Schwarzen“ in die Hände fallen könnte.