Mit ihm nicht, ganz und gar nicht, das brauche er nicht mal zu prüfen, schnaubte Peter Bleser, der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU im Deutschen Bundestag. Wenn die CSU sowas zur Meisterung der 5% Hürde bei den Europawahlen brauche, dann sei ihm das …egal. Die fäkale Präposition, die er dabei benutzt haben soll, wollen wir hier nicht breittreten. Was den Mann so auf die Palme brachte war ein Antrag des Koalitionspartners SPD, in dem die Regierung aufgefordert wird, gentechnikfreie Regionen in Deutschland rechtsverbindlich zu ermöglichen und sich dafür auch auf EU-Ebene einzusetzen. Genau so, wie es die Landwirtschaftsministerin seit Wochen fordert. Man kennt diese Gemeinheiten ansonsten von der Opposition: Den Antrag der „Linken“ etwa zum Mindestlohn, der 1:1 ein SPD-Papier war und von der in Koalitionstreue dennoch abgelehnt werden mußte. Ob die SPD die Verhandlungen mit allerletztem Willen zur Einigung oder vielleicht eher mit Blick auf ihre heutige Presseerklärung geführt hat, sei dahingestellt. Fest steht: Die CDU will sowas einfach nicht. Die ganze CDU? Schaumama. Möglicherweise sind die CDU-Landwirtschaftsminister der Länder nochmal etwas anderer Meinung als der Bleser im Bundestag, der sich bisher neben seiner FDP-Kollegin Happach-Kasan als einer der treuesten Knappen der Gentechnikindustrie einen Namen gemacht hat. Andererseits: Weshalb sollten sie sich den Ärger und die Entscheidung aufhalsen, wo sie doch bisher alles bequem auf Berlin und Brüssel schieben können? Hier der Vorschlag der SPD, dem man kaum vorwerfen kann, er habe technologiefeindlichen Schaum vorm Mund. Vielleicht kommt die Bundesregierung in Gestalt ihrer Agrarministerin dem Antrag ja auch dann nach, wenn er nicht von Herrn Bleser unterschrieben ist. Das könnte der Frau Aigner ja z.B. genauso … egal sein. Liegt also irgendwie bei ihr, ob die SPD-Kollegen sie jetzt entlarvt oder unterstützt haben und mit wem sie in dieser Frage lieber das Doppel spielt. Uns wären gemeinsame Ergebnisse am Liebsten. Gentechnikfreie Regionen rechtsverbindlich verankern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung bzw. der zuständigen Bundesministerin für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Möglichkeiten der Ausweisung verbindlicher gentechnikfreier Regionen auf nationaler Ebene zu prüfen mit dem Ziel, dass künftig vor Ort, d.h. auf Länder- oder Kreisebene über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entschieden werden kann. II. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass es für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Deutschland von zentraler Bedeutung ist, weiterhin sowohl ökologische als auch konventionell erzeugte Lebensmittel ohne gentechnische Verunreinigungen anbieten zu können. Aufgrund der großen Ablehnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln durch die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es für solche Produkte keine Abnehmer. Der Schutz der Produktion vor gentechnischen Verunreinigungen und der Nachweis der Reinheit sind zu wichtigen Voraussetzungen für den Marktzugang in der Lebensmittelwirtschaft geworden. Zu kommerziellen Zwecken darf in Deutschland bisher nur eine gentechnisch veränderte Sorte angebaut werden (Mais der Sorte MON810), und dies ausschließlich zur Verwendung als Futtermittel. Dennoch verursacht der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen bereits jetzt hohe Kosten in der gesamten Lebensmittelkette. Wie Untersuchungen zeigen, entstehen sie insbesondere durch aufwendige Maßnahmen zur Trennung der Warenströme und Analysen, die zum Nachweis der gentechnikfreien Produktion erforderlich sind. Ein Anspruch auf Ausgleich durch die Verursacher besteht nicht. Der Zusammenschluss mehrerer benachbarter konventioneller oder ökologischer Erzeuger zur gentechnikfreien Region bietet die Möglichkeit, sich gemeinschaftlich gegen gentechnische Verunreinigungen zu schützen und minimiert das Verunreinigungsrisiko und damit Kosten und Aufwand für Vorsorgemaßnahmen. 188 gentechnikfreie Regionen mit über 29.400 beteiligten Landwirten sind in Deutschland bereits entstanden. Nach derzeitiger Rechtslage sind aber solche Zusammenschlüsse nicht verbindlich, sie können nur freiwillig erfolgen, d.h. der Schutz, der Erfolg und die wirtschaftliche Tragfähigkeit gentechnikfreier Regionen können durch die Entscheidung einzelner Grundstücksbesitzer leicht gefährdet werden, indem einzelne Parzellen mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt werden. Deshalb muss Rechtsverbindlichkeit für die gentechnikfreien Regionen geschaffen werden. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich für Rechtsverbindlichkeit für die gentechnikfreier Regionen in Deutschland einzusetzen. Wenn das EU-Recht derzeit keine allgemein verbindliche Regelung zulässt, sollten die Spielräume zur Verankerung gentechnikfreier Regionen im nationalen Recht genutzt werden. Gemäß Artikel 26a der RL 2001/18/EG können die Länder und Kommunen ermächtigt werden, sich zu gentechnikfreien Anbaugebieten zu erklären, wobei die europarechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Es empfiehlt sich daher, in entsprechenden Beschlüssen fruchtartspezifische Regelungen zu entwickeln, die Gegebenheiten vor Ort darzulegen (kleinteilige Landwirtschaft, Vermehrungsflächen, Naturschutzgebiete ect.) und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. 2. sich auf europäischer Ebene für eine Änderung des EU-Rechts einzusetzen, damit Länder und Gemeinden sich rechtsverbindlich fruchtartunabhängig und somit grundsätzlich zu GVO-freien Anbaugebieten erklären können.
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