Sehr geehrter Herr Heiser,
die Verlagsgeschäftsführung NRW hat den uns betreffenden Vorgang, den Sie in Ihrem Text beschreiben, gründlich aufgearbeitet. Es ist nach unseren Erkenntnissen nicht auszuschließen, dass der Bericht der taz in Bezug auf unser Haus zutreffend ist. Die Kennzeichnung von bezahlten PR-Texten in unseren Sonderveröffentlichungen und Beilagen entspricht zum Teil nicht den Regeln, die der Verband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) aufgestellt hat, und ist juristisch nicht korrekt. Konsequenz: Wir werden zukünftig noch strenger auf die Einhaltung der ZAW-Richtlinien achten und die von unseren Kunden bezahlten PR-Texte klar und deutlich mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen. Darüber hinaus gilt der Verhaltenskodex, der bei der WAZ Mediengruppe die Trennung von redaktionellem Inhalt und Anzeigen unmissverständlich regelt. Verstöße werden, bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sanktioniert.
Viele Grüße
Paul Binder
WAZ Mediengruppe
– Unternehmenssprecher –
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