von 10.03.2010

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Therapien mit Psychedelika sind verboten, werden aber dennoch praktiziert. Die Psycholytische Psychotherapie beispielsweise nutzt die Einnahme bewusstseinsverändernder Substanzen zur Unterstützung psychotherapeutischer Behandlungen. Ein Ansatz, dessen Potentiale und Risiken außerhalb des gesellschaftlichen Wahrnehmungsbereichs liegen, weil die Therapie in den meisten Fällen schlicht illegal ist.

Jeder darf mitmischen (und mischen jetzt mal im wahrsten Sinne des Wortes), Vereinbarungen über Vereinbarkeit bestimmter Substanzen oder allein schon Dosierung und Auswahl der Droge je nach Therapieziel existieren nicht. Gestern stand deshalb ein 35jähriger selbsternannter Schamane vor dem Amtsgericht Hamburg (dpa/Ino). Durch die Verabreichung psychoaktiver Gewürzgurken wollte er die Sehstörung eines Bekannten heilen. Der Bekannte zahlte dafür 20.000 Euro und bekam einen mittelprächtigen LSD-Rausch. Dem Augenleiden hat es nichts geholfen.

Was noch dabei herauskommen kann, wenn man solche Verfahren in den unkontrollierten Untergrund drängt, wird ab Donnerstag im Kriminalgericht Moabit verhandelt. Dort wird dem „Drogenarzt Garri R.“ der Prozess gemacht, der seine Patienten dermaßen miserabel dosierte, dass er nun zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat. Prozessbericht folgt.

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