Türken, die in die Niederlande einwandern wollen, können laut einem Urteil des „Centrale Raad van Beroep“ (Berufungsgericht) in Utrecht nicht mehr zum Besuchen eines Einbürgerungskurses verpflichtet werden. Ähnlich hatten im vergangenen Jahr Gerichte in Rotterdam und Roermond entschieden. Grund: die Pflicht, den Einbürgerungskurs zu besuchen, verstoße gegen Verträge, die die Türkei und die Niederlande abgeschlossen hätten.
Ahmet Azdural vom „Inspraakorgaan Turken in Nederland“ begüßte die Entscheidung. Damit würden Türken „nicht länger diskriminiert“. Zwar sei es auch für seine Organisation lebenswichtig, dass einwandernde Türken die niederländische Sprache lernen müssten – „aber nicht unter Zwang“. Der PVV-Abgeordnete Joram van Klaveren von der Wilders-Partei PVV forderte der zuständige Innenminister Donner dafür sorgen müsse, dass Türken weiter zum Einwanderungskurs gezwungen werden können.