Am Dienstag wurden wieder zwei Zeugen vom baden-württembergischen Verfassungsschutz befragt, eine junge Frau und anschließend ihr Vorgesetzer, seines Zeichens Referatsleiter Ausländerextremismus. Es ging um Spenden und Geldflüsse. um gerichtsverwertbare Beweise für die angebliche Unterstützung der DHKP-C. Und natürlich um die Frage, ob die legalen und gemeinnützigen Vereine, in denen die Angeklagten tätig waren, Tarnorganisationen der DHKP-C sind.
Der Mann konnte nicht viel über die DHKP-C sagen, mehr aber über die PKK, wie er meinte.
Gibt es nun Beweise für die Verwendung von Spenden und Geldern der Kulturvereine, denen die Angeklagten angehörten, oder nicht? wollte die Verteidigung wissen Der Zeuge gab an, „unsere Quellen sagen, dass es Spendensammlungen gibt und Veranstaltungen zum Spendeneintreiben.“ Er habe aber „keine gerichtsverwertbaren Beweise, weil ich nicht sagen kann, wieviel Geld gesammelt wurde auf den Veranstaltungen.“
Die Spendenkampagnen fänden aber turnusmäßig statt.
Die Verteidigung fragte nach: „Wann beginnt die Spendenkampagne der DHKP-C?“ Antwort: „Für die DHKP-C kann ich es nicht auswendig sagen, für die PKK schon, die läuft gerade an.“
Rechtsanwältin Edith Lunnebach aus Köln hakt nach: “ Wie überprüfen Sie die Zeugenaussagen über Geldsammlungen und die Höhe der Summen bzw die Verwendung der Gelder?“ Antwort: Dafür sei das LfV nicht zuständig, die Informationen würden weitergeleitert an das BfV, das sei sozusagen die zentrale Stelle. Von dort flössen dann Informationen wieder an die Landesämter zurück. Ob sein Amt denn mal eine Meldung an das Finanzamt geschickt hätte, wegen der Überprüung der Spendenflüsse? fragte ihr Kollege. Antwort: „Nein, dafür sind wir nicht zuständig.“ Replik des Rechtsanwalts: „Ich meine doch“. Da schaltete sich der Vorsitzende Breidling ein: „Das LfV ist nicht dafür zuständig, so ist die Rechtslage.“ Anwalt: „Das sehe ich anders“. Breidling: „Das ist so.“
Edith Lunnebach fasst zusammen: „Sie generieren also selbst kaum gerichtsverwertbare Informationen“. Der Zeuge nickt: „Wenig“.
Forts. folgt