vonMartin Kaul 15.07.2011

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In unserem Beitrag „Die vermummten Landfreundinnen“ auf taz.de vom 15. Juli 2011 beschreiben wir, wie radikale Feldbefreier in der Nacht zum 11. Juli ein Genfeld in Sachsen-Anhalt erstürmten und dabei mutmaßlich auch Wachleute bedrängten und vorübergehend einsperrten. Dann zerstörten sie laut Angaben der Polizei auf rund 670 Quadratmeter Boden sämtliche Genpflanzen. Doch bei ihrer nächtlichen Attacke räumten die vermummten „Feldbefreier“ nicht nur Pflanzen ab, sondern ließen beim Überfall auf die Wachleute mutmaßlich auch Dokumente der Wachschutzfirma mitgehen.

Gemeinsam mit einem Bekennerschreiben, das hier einzusehen ist, wurden diese Dokumente, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als authentisch einstufen lassen, der taz zugeleitet. Die aufschlussreichsten dieser Dokumente, die der Recherche zu Grunde lagen, veröffentlichen wir an dieser Stelle.

Darin enthalten ist etwa der Lageplan des sogenannten „Schaugarten Üplingen“, den die Betreiber damit bewerben, dass sich hier „Pflanzenforschung erleben“ lasse. Dem Lageplan, den die taz hier veröffentlicht, ist zu entnehmen, welchen Raum etwa die umstrittene Genkartoffel „Amflora“ oder gentechnisch veränderte Maisfelder in dem Versuchsfeld einnehmen.

Aufschlussreich sind auch die Dokumente über den bundesweit bekannten Gentechnikgegner Jörg Bergstedt, die das Wachunternehmen ihren Angestellten in die Akten legte. Neben diesen Fotos, die in der Akte mutmaßlich gemeinsam mit Wikipedia-Informationen gelagert wurden, gab das Unternehmen offenbar diese „INTERNE DIENSTMITTEILUNG“ heraus, die sich einzig auf den Anti-Gentechnik-Aktivisten Bergstedt bezieht. Darin ergeht die Anweisung: „Durch Herrn Bergstedt nicht in eine Diskussion oder Gespräch verwickeln lassen.“ Dem folgt ein weiterer Hinweis: „Wichtig: Herr Bergstedt schreckt nicht vor Gewalt gegenüber dem Bewachungsobjekt oder Bewachungspersonal zurück.“ Interessant in dem Dokument ist auch der fett gedruckte Hinweis: „Dies sind interne Unterlagen und nur für den Dienstlichen Gebrauch bestimmt. Diese Informationen sind nicht an Betriebsfremde Personen weiterzugeben.“

Daneben gibt eine Dienstanweisung des Sicherheitsunternehmens, die hier eingesehen werden kann, Einsicht in die Klassifizierung, mit der das Unternehmen potenzielle Besucher und Störer kategorisiert. Im Teil D („Besonderer Teil“) der Dienstanweisung unterscheiden die Betreiber zwischen „am Thema Gentechnik interessierten Personen“, „Personen mit ausgeprägter Gentechnik-kritischer Einstellung und Zerstörungsvorsatz“ sowie „Personen mit militantem Verhalten und Zerstörungsvorsatz“ und gibt Hinweise darauf, wie mit den unterschiedlichen Personengruppen jeweils adäquat umzugehen sei. Wie genau? Das ergibt sich aus der Lektüre.

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