vonBlogwart 28.10.2009

taz Blogs


Willkommen auf der Blogplattform der taz-Community!

Mehr über diesen Blog

Nachdem Autor Gerhard Henschel am 8. Mai 2002  auf der „wahrheit“-Seite der taz behauptet hatte, Kai Diekmann habe sich einer Penisvergrößerung unterziehen wollen, klagte der Bild-Chef  auf 30.000 Euro Schadenersatz. Das Berliner Kammergericht entschied in zweiter Instanz, dass Diekmann als Chefredakteur der Bild „bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht“ und daher „weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird“. Er müsse „davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind“. Daher befand das Gericht, dass ein Schmerzensgeld nicht angemessen sei – verbot aber der taz, den satirischen Beitrag über die mißlungene Untenrum-Operation weiter zu verbreiten.
Jetzt aber verbreitet der Neu-Blogger den Beitrag selbst – und hat sich deshalb soeben eine weitere Klageandrohung von Anwalt Jony Eisenberg eingefangen. Der taz die Veröffentlichung verbieten, vor dem Kadi erfolglos um Schmerzensgeld dafür klagen – und dann das Ganze selbst veröffentlichen. So geht’s nicht, lieber Kai. Bitte merken:  Urheberrecht gilt auch für Penisvergrößerungen!

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/urheberrecht_gilt_auch_fuer_penisvergroesserungen/

aktuell auf taz.de

kommentare