vonDetlef Guertler 15.12.2008

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Bei den Zertifikaten haben ja in den vergangenen Monaten einige Anleger schmerzlich bemerkt, dass es sich um eine Anlageform handelt, die bei Pleite des Emittenten zu einem Totalausfall führen kann. Beim Genussschein dürfte einigen diese Erkenntnis erst noch bevorstehen. Trotz des so hübsch klingenden Namens ist der Genussschein-Besitzer nämlich im Ernstfall noch schlechter dran als der Zertifikate-Besitzer: Genussscheine gelten bilanziell als Eigenkapital, Zertifikate als Anleihen, und bei Pleiten kriegt der Anleihe-Gläubiger in der Regel zumindest einen Teil seines Einsatzes zurück, während die Eigenkapital-Eigner ebenso regelmäßig leer ausgehen.

Wenn die Weltwirtschaftskrise zuschlägt, wird deshalb noch so mancher Genussschein zum Verdrussschein werden – nicht nur die der Stadtsparkasse Köln/Bonn.

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