von 29.03.2010

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Die große Zahl von Fällen sexuellen Missbrauchs in katholischen Internaten und Kirchengemeinden vor allem in den 50er bis 70er Jahren hat auch in den Niederlanden zu einer Diskussion über die Verjährungsfristen geführt. Jetzt hat der niederländische Justizminister Hirsch Ballin in den RTL Nieuws angekündigt, eine Mehrheit in der Zweiten Kammer sei dafür, die Verjährung komplett abzuschaffen. Bisher ist es wie in Deutschland so, dass eine Verjährungfrist von 20 Jahren ab dem 18. Lebensjahr des Opfers gesetzt ist. Die Gesetzesänderung soll nicht rückwirkend, sondern nur für neue Fälle gelten.

Der Minister erklärte, an den gegenwärtig gemeldeten Fällen werde erkennbar, dass die Opfer oft viel mehr Zeit benötigen, bis sie den Mut und die Kraft finden, über den Missbrauch zu sprechen. Entweder auf WDR5 oder im Deutschlandfunk gab es dazu letztens ein Interview mit einem klugen Menschen. Der meinte, die Beweisführung sei nach zwanzig, dreißig Jahren oft so schwierig, dass man befürchten müsse, dass die Regel „Im Zweifel für den Angeklagten“ in vielen Prozessen am Ende zu einem Freispruch und damit zu einem zweiten Trauma für die Opfer führen würde. Ob man deshalb aber die Möglichkeit zur späten Strafverfolgung ausschließen sollte?

Im NRC Handelsblad ist übrigens eine eigenartige Karte zum Thema zu finden. Die Missbrauchsfälle sind dort geographisch & „interaktiv“ dargestellt:

Welcher tiefere Erkenntnisgewinn damit verbunden sein soll (außer, dass es im Norden vermutlich deutlich weniger katholische Einrichtungen gibt), bleibt allerdings so schleierhaft, dass sich eher der Eindruck aufdrängt, die Zeitung wollte vor allem mal ihre ganze Visualisierungskompetenz präsentieren. So wirkt die Sache ein wenig obszön.

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