Der Nachrichtensprecher bei Radio 1 erklärt gerade, die privaten Krankenversicherer (PKV) klagten gegen die Gesundheitsreform und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe müsse heute entscheiden. Grund für die Klage sei nicht etwa die verkorkste Reform, die den Patienten schadet. Vielmehr klagen die Versicherer wegen des „systemwidrigen Zwangs zur Solidarität“, den die Reform ausübe.
Frau Prokop wäre verwirrt. Was war noch mal das Prinzip einer Versicherung?