Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 1.Februar 2008 in wünschenswerter Deutlichkeit geschrieben, dass Versicherungsvermittler im Normalfall nicht beraten.
Ein Verkäufer von privaten Krankenversicherungen muss im Kundengespräch zum Beispiel nicht einmal darüber aufklären, dass die private Krankenversicherung den Kunden teurer kommen kann als seine Krankenkasse.
Das sei eine Einzelheit der Vertragsbedingungen, über die der Verkäufer nur aufklären müsse, wenn er danach gefragt werde.
Zunächst sei es Aufgabe des Kunden, sich die nötigen Informationen zu beschaffen, um so Leistungen, Beiträge oder sonstige Konditionen überprüfen zu können. Solche Informationen könnten die Kunden bei der Krankenkasse bekommern.
Rechtsanwalt Michael Menzel von der Kanzlei mak faßt das Urteil in der Zeitschrift Ass compact wie folgt zusammen: „Wäre es dem Kläger (also dem Kunden) tatsächlich auf eine umfassende, unabhängige Beratung angekommen, so hätte er tatsächlich einen unabhängigen Finanzmakler hinzuziehen müssen.“
OLG Celle AZ.: 8 U 189/07
im Internet: http://www.gesr.de/media/OLG-Celle-07_02_08-8-U-189_07.pdf
Frau Prokop hätte gesagt, für eine Beratung wird ein solcher Versicherungsvermittler offenkundig nicht bezahlt.