In den Niederlanden ist eine Debatte darüber entbrannt, ob virtueller Kinderporno verboten werden solle oder nicht. Es handelt sich um Zeichnungen, wie man sie aus Japan kennt: Schulmädchen und -Jungs in ein- oder zweideutigen Posen. Im Jahr 2010 wurde in Den Bosch jemand wegen des Besitzes von virtuellem Kinderporno freigesprochen, Ende März in Rotterdam jemand zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach dem Sommer gehts in die Berufung.
Wie die Zeitung De Pers berichtet geht das Landelijk Expertisecentrum Kinderporno der Staatsanwaltschaft in Rotterdam davon aus, dass virtueller Kinderporno letztendlich zu echtem Kinderporno führe. Für den zuständigen Minister Ivo Opstelten gibt es in Sachen Kinderporno keinen Unterschied zwischen Zeichnungen und anderem Bildmaterial.
Wissenschaftlich bewiesen, so De Pers, sei das aber nicht. So sagt Jan-Jaap Oerlemans von der Unversität Leiden, dass virtueller Kinderporno möglicherweise “moralisch verwerflich”, aber ob “man es strafrechtlich anpacken muss, sei eine andere Frage”. Der Wissenschaftler denkt auch, dass die Polizei schon aus Kapazitätsgründen sich besser mit echten Opfern von Kinderporno befassen solle. Der Gehirn-Wissenschaftler Dick Swaab denkt, dass man das Phänomen pragmatisch angehen solle. Bei virtuellem Kinderporno gäbe es keine Opfer. Seiner Meinung nach sorge virtueller Kinderporno dafür, dass die betreffenen Menschen sich beherrschen würden. Pädosexualität sei angeboren.