vonBen Gerten 11.11.2007

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Die internationale Großkanzlei Lovells gibt im Versicherer-Branchenblatt Ass Compact Versicherungsvertretern Tipps, wie sie neue gesetzliche Pflichten umgehen können. Konkret geht es um die Information von Versicherungskunden über den Inhalt der Verträge, bevor sie unterschreiben.
Lovells Anwälte Dr. Jan Schröder und Christina Rosch argumentieren in dem Beitrag, das neue Versicherungsvertragsgesetz verfolge das Ziel „den Verbraucher in seiner Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Dem Verbraucher wird deshalb die Möglichkeit eröffnet, auf umfassende Information vor Vertragsabschluss zu verzichten.“
Mit großem Nachdruck hatten die Lobbyisten der Versicherungswirtschaft vor der Verabschiedung de Gesetzes versucht, diese Informationspflichten wie bisher zu begrenzen. Das Argument der Branche lautete damals noch, man müsse doch nicht für jede kleine Versicherung einen solchen Informationsaufwand betreiben. Das rechne sich nicht. Und tatsächlich erteilten die Bundestagsabgeordneten im Gesetzgebungsverfahren den Versicherern eine Ausnahmegenehmigung.
Dabei hatte der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft Professor Wolfgang Römer die Abgeordneten vor der Wirkung einer solchen Hintertür gewarnt.
Bei den Lovell Anwälten ist jetzt von den Einschränkungen auf wenige Fälle und unwichtige Versicherungen nicht die Rede. Vielmehr argumentieren die Anwälte, dass selbst wenn die Versicherer ihre Kunden dazu brächten in großer Zahl auf die Vorab-Information über den Vertragsinhalt zu verzichten, dadurch allein noch kein Misstand verursacht werde, dem Aufsichtsbehörden nachzugehen hätten. Selbst bei einem Vertrag für eine Lebens- oder Krankenversicherung argumentieren sie, müsse der Kunde auf die Vorab-Information verzichten dürfen. Mit solchen Verträgen verdienen die Versicherungsvermittler besonders viel Geld.
Das Juristen argumentierten, Kunden bräuchten weitreichende Verträge nicht vor der Unterschrift zu lesen, ist allein schon  bemerkenswert.
Wes Geistes Kind hier aber informiert wird, wird in einer Passage deutlich, in der die Lovells-Anwälte ihre Leser aus der Versicherungsbranche eindringlich warnen. „In jedem Fall dürfen (für den Kunden B.G.) keine Nachteile mit der Entscheidung  n i c h t  zu verzichten verbunden sein.“ Lesen darf nicht von Nachteil sein.
Im Gegenteil. Lesen bildet. Das hat Frau Prokop schon im ersten Schuljahr erklärt.
Und weiter „Im Einzelfall“ müsse der Versicherungsvermittler vielleicht sogar von einer solchen „Verzichtserklärung abraten“.
Frau Prokop hat gesagt, vorher Lesen hilft immer. Und was unverständlich ist, soll man nicht unterschreiben.

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