Im letzten Beitrag unseres Diekmann-Watchblogs hatten wir gemutmaßt, dass „die Bloggerei des Bild-Chefs Springer langsam zu teuer zu werden“ scheint – und er deshalb in die Wüste geschickt wurde. Aber es war nur ein veregneter Kurzurlaub. Dafür hagelte es für den Medienmann des Jahres nach seiner Heimkehr gleich weitere heftige Strafen und Urteile – nicht allein wegen des Blogs, sondern auch wegen seines Treibens als Verantwortlicher der „Bild“, die geklaute Interviews zum Download anbot – aber dennoch Summen, die uns als Wärter von über 20 taz-BloggerInnen die letzten Haare zu Berge stehen ließen, würde jede/r von ihnen derart ahnungslos und lässig mit dem Medien,- und Urheberrecht umgehen wie Neublogger Diekmann. Zumal wenn sie sich einen ausgewiesenen Kenner der Materie „Medienrecht“ wie den Rechtsanwalt Jonny Eisenberg als Objekt ihrer Satire vornehmen. Diesen Spaßversuch Kai Diekmanns hat heute das Berliner Landgericht mit 20.000 EU Schmerzensgeld geahndet. Dabei wurde von der Pressekammer besonders die „Nachhaltigkeit“ gerügt, mit der Diekmann die Persönlichkeitsrechte Eisenbergs mißachtet hatte, der ihn mit mehr als einem Dutzend Verfügungen auf Rechtswidrigkeiten hingewiesen und diese gerichtlich durchgesetzt hatte.
Eisenberg hat in dem Rechtsstreit vorgerechnet, dass www.kaidiekmann.de den Springer Verlag und Diekmann bislang mehr als 50 000.- € an Anwalts- und Gerichtskosten gekostet hat. Die 20.000.- € Schmerzensgeld plus ca. 5.000.- € Anwalts- und Gerichtskosten, die in dem Schmerzensgeldverfahren angefallen sind, sind in dieser Summe noch nicht einmal enthalten.
Am Rande des Verfahrens haben Springer-Vertreter geltend machen wollen, der Diekmann-Blog werde kaum gelesen. In einer Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts, mit dem Springer zu einem Ordnungsgeld von 20.000.- € verurteilt wurde, weil über einen Monat lang das Lettre-Interview mit Sarrazin in der Fassung, in der es die Bildzeitung verbreitet hatte, trotz des Verbots gezeigt wurde, hat Springer vortragen lassen, die fragliche Seite „return to sender“ habe in mehr als zwei Monaten seit bestehen des Blogs nur 13.842 Zugriffe gezeigt. Auf der seiten-internen Ranking-Liste stand die Seite „return to sender“ über Wochen allerdings auf einem der Spitzenplätze. Schließlich bestreitet Axel Springer aber auch überhaupt ein Verschulden des Chefblogger’s Diekmann: „Erst wenn der Leser das Faksimile geklickt hat, erschien der Text in lesbarer Form. Dass dies geschehen konnte, war allein der Fahrlässigkeit eines Technikers der Schuldnerin zuzuschreiben, der versehentlich nicht dafür gesorgt hat, dass der Text nicht durch Anklicken lesbar gemacht werden konnte.“ Anders ausgedrückt: Diekmann selbst ist´s nicht gewesen, sondern ein namenloser Techniker. Dumm nur: Die Verbotsverfügung ist dem Verlag Anfang Oktober zugestellt worden. Der Text ist am 27. 10. 2009 erstmals ins Netz gestellt worden, lettre hat insgesamt dreimal mündlich und schriftlich den Anwalt des Verlages und den Verlag aufgefordert, Ende Oktober und Anfang November, den Text vom Netz zu nehmen. Vom Netz genommen wurde er erst am 27. November. So lange können selbst namenlose „Techniker“ nicht schlafen. Einen Schadensersatzklage von Lettre ist ebenfalls noch anhängig
Kai Diekmann hat unterdessen angekündigt, das Schmerzensgeldurteil noch von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen – und er sorgt sich um die taz und mögliche Klagen wegen des schmucken Penis-Reliefs: „Große Sorgen hingegen mache ich mir um meine Genossen von der taz. Wenn Satire doch nicht alles darf, sollte man in der Dutschke-Straße vorsorglich Rückstellungen bilden, um die zu erwartende Klagewelle zu überstehen.“ Aber hier können wir den Genossen Kai beruhigen: unsere ausgeschlafenen Rechtsexperten haben schon eine 1a Verteidigungsstrategie in petto, denn eigentlich hatte ein namenloser Aushilfstechniker längst den Auftrag, das Ding zu schrumpfen, aber versehentlich…