Gute Frage, und Eindhovens Bürgermeister Rob van Gijzel hatte im Fall des 61jährigen Sztze van der V. eine eine einfache Antwort: nicht in unserer Stadt. Der Mann wurde zweimal wegen Missbrauches von Kindern verurteilt, einmal bekam er 27 Monate und nun noch einmal drei Jahre.
Kurzum: Bürgermeister van Gijzel wollte ihm den Zugang zu Eindhoven verwehren – doch nun wurde er von einem Gericht in Den Bosch zurückgepfiffen. Das sagte nämlich, dass nur direkt Betroffene ein Zurückkehr- oder Gebietsverbot bzw. einen Umzugszwang erwirken können. Offensichtlich, so sagen u.a. Jos Schilder (Freie Uni Amsterdam) und Wim Voermans (Leiden), gibt es da Gesetzeslücken.
Dennoch ist er nicht in Eindhoven willkommen, übrigens auch nicht in der Umgebung der Stadt. eine Kaufwohnung kann er sich nicht leisten, eine Mitwohnung wird wohl wegen Mitschulden nicht bekommen und so schläft er jetzt anscheinend in seinem Auto. Zu allem Überfluss wurde sein Foto im Internet veröffentlicht.