vonannette hauschild 22.06.2010

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Der Kollege Helmut Lorscheid schreibt weiter aus Düsseldorf: Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst. Und Geheimdienste lassen sich nicht gerne in die Karten schauen. Dieses Erkenntnis ist nicht ganz neu. Um so erstaunlicher ist es, dass Beamte des bayerischen und des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes und auch BND-Leute im Düsseldorfer Staatsschutzprozess wegen Unterstützung einer türkischen Partei oder Organisation namens DHKPC überhaupt in den Zeugenstand geladen werden. Denn immer dann, wenn es interessant wird, werden solche Zeugen ganz still oder verweisen auf ihre Aussagegnehemigung – die es in der Regel niemals erlaubt, Quellen für ihre Aussagen, Erkenntnisse oder auch nur Schlußfolgerungen oder Vermutungen zu nennen. Da berichtet ein Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz über eine Veranstaltung einer von seinem Amt als Tarn -oder Vorfeldorganisation der in Deutschland verboteneen DHKP-C  eingestuften Organisation in Köln. Wir lernen:  der Aktionsradius des Bayerischen Landesamtes endet keineswegs in Aschaffenburg, sondern reicht bis Köln, oder manchmal sogar bis in die Niederlande. Denn von dort konnte der Bayer ebenfalls Erkenntnisse seines Amtes beisteuern. Wenn es über die Landesgrenzen geht, informiere man das jeweils zustäändige Landesamt, so sagt er. Es gäbe auch Informationen aus NRW, als Bestätigung der eigenen Erkenntnisse. Dem Bayerischen Verfassungschutz zufolge soll einer der Angeklagten, Ahmet I., den Decknamen „Metin“ benutzen und sei auf einer Kölner Veranstaltung auch so angesprochen worden. Dafür, dass es sich tatsächlich um die Person des heutigen Angeklagten handele, gäbe es sichere Erkenntnisse, denn man habe „Einblick in einen Ausweis“ nehmen können. Eine spannende Aussage, über die die Verteidigung gerne mehr erfahren würde. Doch die Frage, wie viele Personen diesem „Einblick“ beiwohnten,  ja diese Frage kann, darf, mag der Zeuge nicht beantworten. So ist das mit Geheimdienstzeugen.  Auch reichen die Erkenntnisse des Bayern nur bis 2004, denn danach war der Observierte nicht mehr in Bayern wohnhaft. Und einen Anlass braucht es schon, damit Bayerische Beamte bis tief ins Rheinland oder sogar bis zu der Rhein-Mündung reisen dürfen.

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