vonDetlef Guertler 10.10.2009

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Auf Dr. Ankowitschs Fanseite bei Facebook bin ich auf dieses mir gänzlich neue Wort gestoßen. Das Zugehör, so der Durchwurschtel-Doktor, „ist die sprachlich korrekte Bezeichnung für Dinge, die wo dazugehören. In Deutschland hingegen ist die Bezeichnung „Zubehör“ geläufig, was die Sache nicht ganz trifft, finde ich. „Ich behöre zu dir!“ – wie klingt das denn?“

Handelte sich es beim Zugehör um einen Austriazismus, könnte man es mit achtzigmillionenfacher teutonischer Macht als regionale Absonderlichkeit in die Ecke stellen. Aber auch in der Schweiz wird kein Zubehör, sondern Zugehör verwendet. Laut wissen.de (nicht wissen.at oder wissen.ch) entspricht es „im österreichischen und schweizerischen Zivilrecht etwa dem Zubehör des deutschen BGB.“ Einziger Unterschied zwischen Austria- und Helvetizismus ist das Geschlecht: Dem Österreicher ist das Zugehör sächlich, dem Schweizer die Zugehör weiblich.

Unter den deutschsprachigen Ländern steht es hiermit 2:1 gegen das Zubehör. Sollten wir diese Variante des Mehrheitsentscheids akzeptieren – oder uns darauf versteifen, dass auch zusammengenommen die Deutschschweizer und die Österreicher viel weniger als die Deutschen sind und uns deshalb nichts zu sagen haben?

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