vonDetlef Guertler 05.09.2011

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Für einen überhöhten Preis, der nur dazu dienen soll, den tatsächlichen Preis niedrig erscheinen zu lassen, gibt es eine ganze Reihe von Begriffen: Mondpreis zum Beispiel, oder Phantompreis. Aber wie nennt man einen unterniedrigten (oder was sonst das Gegenteil von überhöht sein mag) Preis? Einen Preis, zu dem es das angebotene Produkt gar nicht gibt, da man tatsächlich mehr dafür zu zahlen hat?

Da gibt es zur Auswahl das Lockvogelangebot, wenn es den entsprechenden Preis zwar tatsächlich mal gegeben hat, aber nur für eine sehr kleine Zahl von Produkten.

Oder den unlauteren Wettbewerb, wenn eine Fluglinie wie Ryanair mit einem niedrigen Preis lockt, um dann bis zum Ende des Buchungsvorgangs eine ganze Latte von Gebühren auf diesen Preis aufzuschlagen.

Aber beides will mir nicht so recht zu dem passen, was ich vor einigen Wochen bei Lufthansa erleiden durfte (die ganze noch immer nicht beendete Leidensgeschichte steht auf meiner Facebook-Seite), und was dort offensichtlich häufiger vorkommt: Da wird bei Online-Buchung eines Fluges ein Preis angezeigt, zu dem man den Flug aber gar nicht buchen kann, weil er zu diesem Preis nicht mehr verfügbar sei. Man kann diesen Flug aber auch nicht zu einem anderen Preis buchen – weil zu diesem Flug eben nur dieser Preis angezeigt wird. Die halboffizielle Begründung (beim dritten Anruf bei der Lufthansa-Hotline) war, dass dieses Problem dadurch entstehe, dass Tochterfirmen wie Swiss ihre Preise zwar ständig ändern, aber diese nur unständig auf der Lufthansa-Seite aktualisieren, wodurch dort dann eben zwischenzeitlich falsche Preise stünden.

Tja, wie nennt man sowas – außer Dummheit und Unfähigkeit natürlich? Sonnenpreis (als Gegenteil des Mondpreises) klingt zu nett und ist zu unspezifisch. Unpreis hatten wir hier schon mal, damals für einen unrealistisch hohen Preis, was vermutlich auch bei den meisten Menschen die erste Assoziation sein dürfte. Mein Vorschlag deshalb: Zuniedrigpreis. Und ob es sich dabei um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt, und ob man einen Anspruch darauf hätte, zu den jeweils angezeigten Zuniedrigpreisen das Produkt kaufen zu dürfen, überlasse ich zur Klärung gerne den Nutzwert-Journalisten und den Abmahnanwälten.

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