vonDarius Hamidzadeh Hamudi 15.02.2023

Zylinderkopf-Dichtung

Essays, Glossen, Kommentare und Neuigkeiten aus der Menagerie der kleinen Literatur.

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Die Jahre gehen ins Land und auch die Aufarbeitung des Reichstagsbrandes im 20. Jahrhundert ist mittlerweile Teil der Geschichte. Der New Yorker Historiker und Jurist Benjamin Carter Hett hat den Reichstagsbrand 2014 neu aufgerollt, die verfügbaren Archivbestände analysiert und in einer über 500seitigen „Wiederaufnahme des Verfahrens“ (Rowohlt 2016) die Alleintäterthese – nach meiner Einschätzung – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit widerlegt. Hett selbst formuliert vorsichtiger:

„Die Gesamtschau der Beweise legt nach meiner Argumentation mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit die Schlussfolgerung nahe, dass van der Lubbe kein Einzeltäter war.“ (Hett 2016, S.513)

Die Monografie ist 2016 in deutscher Übersetzung erschienen und enthält eine Fülle von Indizien, die auf eine Verwicklung der Nazis in den Reichstagsbrand hindeuten. Überdies tauchte 2019 ein bemerkenswertes Dokument auf, das auf eine Täterschaft der Nazis hindeutet:

Indiz 1: Pistolen-Heini und seine Phosphor-Lösung

SA-Führer Hans Georg „Pistolen-Heini“ Gewehr, Mitglied einer Einheit zur besonderen Verwendung, berichtete in den 1960er-Jahren von einer selbstentzündlichen Flüssigkeit, die zur Verbrennung von Wahlplakaten der KPD verwendet wurde. Dieses Kampfmittel sei im Allgemeinen sehr vertraulich behandelt worden. Dennoch sollte Gewehr einigen prominenten Berliner SA-Führern die Wirkungsweise demonstrieren. Zunächst musste die Flüssigkeit verdampfen, Phosphor blieb zurück und fing Feuer.

Mit einem Streichholz kann man keinen Eichentisch entflammen, schon gar nicht in kurzer Zeit. Aber man kann eine Zündkette in Gang setzen. Jede:r, der:die schon einmal ein Lagerfeuer gemacht hat, entfacht zunächst Papier oder trockene Äste, um den ersten Dominostein umzustoßen.  Sämtliche Experten, die sich vor Gericht zur Brandentstehung äußerten, waren sich einig, dass weder die von van der Lubbe verwendeten Kohleanzünder noch das Abbrennen von Kleidung genügend Hitze entfalten würden, um in so kurzer Zeit die Ausstattung des Plenarsaals in Brand zu setzen. Deshalb ging man vom Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin oder Petroleum aus.

Auch der Chemiker Wilhelm Schatz aus Halle an der Saale wurde vom Gericht als Gutachter bestellt und rekonstruierte bei einer Ortsbegehung die Brandentstehung. Eine selbstentzündliche Lösung aus Phosphor in Schwefelkohlenstoff würde nach sechs bis zehn Minuten Feuer fangen. Im Plenarsaal habe Schatz unterhalb der Tribüne und an den Abgeordnetensitzen Spuren von Phosphor und Schwefel gefunden (Hett 2016, S.136 sowie S.180-185). Bereits Wilfried Bahar und Alexander Kugel hatten auf diesen Aspekt hingewiesen.

Indiz 2: Der plötzliche Tod des SA-Manns Adolf Rall

Der SA-Mann und Untersuchungshäftling Adolf Rall gab am 26. Oktober 1933 zu Protokoll, einer Gruppe von SA-Männern sei befohlen worden, den Reichstag mit Hilfe einer selbst entzündenden Tinktur in Brand zu setzen. Er wurde ins Hausgefängnis der Gestapo verbracht und verhört. Am zweiten November 1933 wurde seine Leiche im Wald gefunden. Das von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde auf Anordnung von Hermann Göring niedergeschlagen (Hett 2016, S.300ff.)

Hans Bernd Gisevius, ehemaliger Gestapo-Mitarbeiter und Dissident, hatte den SA-Mann Hans Georg Gewehr, genannt „Pistolen-Heini“, nach dem Krieg bezichtigt, den Reichstag angezündet zu haben. Dabei berief Gisevius sich auf Adolf Ralls Aussage. Gewehr klagte Anfang der 1960er-Jahre im „kleinen Reichstagsbrandprozess“ auf Unterlassung und Widerruf. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Gisevius zu einer empfindlichen Schadensersatzzahlung.

Mehr als dreißig Jahre später würden wiederum die taz-Autoren Alexander Bahar und Wilfried Kugel Dokumente zum Mordfall Rall entdecken, die während des Kalten Krieges noch in ostdeutschen Archiven schlummerten und Gisevius‘ Anschuldigungen gegen Gewehr bestätigen würden (Hett 2016, S.329).

Indiz 3: Lücke in Hitlers Terminkalender

Am Sonntag, den 5. März 1933, wurde der Reichstag neugewählt. Das Gebäude brannte wenige Tage zuvor, in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar. Hitler war seit dem 30. Januar 1933 als Reichskanzler im Amt und absolvierte in der heißen Phase des Wahlkampfes täglich Termine im gesamten Deutschen Reich. Von Sonntag, dem 26. Februar, bis Dienstag, dem 28. Februar, findet sich jedoch eine auffällige Lücke in seinem Terminkalender für öffentliche Reden. Am Montag, den 27. Februar, nahm Hitler ein ruhiges Abendessen in Goebbels‘ Wohnung ein. Gegen 22 Uhr fuhren die beiden in ihren schwarzen Mercedes-Limosinen am Reichstag vor. Hermann Göring persönlich unterrichtete sie über den Brand. Es ist bekannt, dass die Nazis eine Vorliebe für bestimmte Jahrestage hatten. Am 27. Februar 1925 hatte Hitler im Münchner Bürgerbräukeller nach seiner Festungshaft die NSDAP neugegründet. (Hett 2016, S.24 sowie S.123f.)

Indiz 4: Goebbels‘ Propaganda

„Berlin braucht seine Sensation, wie der Fisch das Wasser.“ – Dieser Satz ist von Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels. Hett erläutert an mehreren Beispielen, wie Goebbels auf die SA setzte, um durch Gewalt und Krawalle in die Schlagzeilen zu kommen.

„Joseph Goebbels hatte als Chef der Berliner NSDAP und als ihr Chefpropagandist eine Strategie entwickelt, wie NSDAP-Mitglieder gleichzeitig gewalttätige Ausschreitungen provozieren und sich als deren Opfer darstellen konnten“ (Hett 2016, S.35).

An anderer Stelle kommt Hett zum Schluss:

„Der Brandanschlag als Idee würde sich zumindest in das Muster einfügen, das Goebbels seit seinem Eintreffen in Berlin 1926 für seine Propaganda-Aktivitäten Schritt für Schritt entwickelt hatte“ (Hett 2016, S.515).

Indiz 5: Aussagen zweier Richter nach dem Reichstagsbrandprozess 1933

Der Reichstagsbrandprozess fand vom 21. September bis zum 23. Dezember 1933 statt. Vorsitzender Richter war Senatspräsident Wilhelm Bünger. Dieser habe sich darüber beklagt, dass er nicht in der Lage sei, die wahren Brandstifter „an den Pranger zu stellen“. Hett stellt fest:

„Ein Großteil der Beweise, die von der Polizei vorgebracht wurden, um van der Lubbe und die anderen kommunistischen Angeklagten zu belasten, war offensichtlich lächerlich oder gefälscht oder beides“  (Hett 2016, S.235, 239).

Büngers Witwe schrieb Jahre später, ihr Mann habe während des Prozesses unter großem politischen Druck gestanden. Der Prozess setzte ihm auch auch körperlich zu. Im Februar 1934 bat er um eine Beurlaubung, die er wenige Monate später unter Vorlage eines Attests verlängerte. Er gesundete nicht, ging im April 1936 in den Ruhestand und verstarb im März 1937.

Sein Kollege, der Beisitzende Richter Coenders, nahm in Bezug auf die Auswirkungen des Reichstagsbrandprozesses kein Blatt vor den Mund:

„Durch den Reichstagsbrandprozess bin ich körperlich so runtergekommen, daß ich zur Zeit völlig arbeitsunfähig bin.“

Im Februar 1934 ließ er sich in den Ruhestand versetzen. Zur Begründung führte Coenders seinen Glauben an das „unpolitische“ Rechtsstaatsprinzip an. Das Urteil im Reichstagsbrandprozess sei (…) als „Fehlurteil“ kritisiert worden, allerdings seien dafür die Richter nicht verantwortlich. Das Urteil sei die „notwendige Folge“ einer Strafverfolgung, die bereits zu Beginn der Ermittlungen durch „verhängnisvolle Fehler“ charakterisiert gewesen sei. Coenders fügt an, „daß eine weitere Erörterung des Prozesses in der jetzigen Zeit des nationalen Aufschwungs sich mit den staatlichen Interessen nicht vereinbaren läßt“, und schließt seinen Brief mit der Bemerkung: „Ein Gebot der Pflicht scheint es mir zu sein, zu schweigen“ (zitiert nach Hett 2016, S.268f.). Nebenbei bemerkt: Dieses Zitat bringt  ein höchst fragwürdiges Pflichtgefühl sowie einen eklatanten Mangel an Zivilcourage zum Ausdruck. Es wäre Coenders‘ Bürgerpflicht gewesen, das Schweigen zu brechen.

Was ich wirklich bemerkenswert finde: Coenders, ein stramm konservativer Richter,  kritisiert im Februar 1934 die Methoden des „Verhörspezialisten“ Walter Zirpins. Das deckt sich eins zu eins mit den Schlussfolgerungen, die Karola Hagemann und Sven Kohrs in ihrer Zirpins-Studie 2021 ziehen.

Indiz 6: Die Nazis scheinen schon vorher vom Brand gewusst zu haben

Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, desto mehr verdichtet sich bei mir der Eindruck, dass die Nazis schon vorher gewusst haben mussten, dass der Reichstag brennen würde. Im ersten Teil der neuen Arte-Dokumentation „Berlin 1933 – Tagebuch einer Großstadt“ sieht man nicht nur den Reichstagsbrand, sondern auch die blitzschnelle und entschiedene Reaktion der SA und der Regierung Hitler. Noch in derselben Nacht (!) schlug die SA los und verhaftete massenweise politische Gegner. Am nächsten Tag (!) verabschiedete das Kabinett die Reichstagsbrandverordnung, einen durchdachten Gesetzestext, mit dem wesentliche Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden.

Hett gibt eine bemerkenswerte Unterhaltung wieder: An einem Abend Mitte Februar beklagte sich der spätere Gestapo-Chef Rudolf Diels im Café Kempinski gegenüber seinem ehemaligen Kollegen Robert Kempner über „Ärger und Arbeit!“ Er müsse „Listen zusammenstellen“. – „Was für Listen?“ – „Für einen eventuellen Vorgang.“ Kempner fragte, ob Diels die alten Listen meine, Verhaftungslisten, die schon längere Zeit vorlagen. „Nein“, antwortete Diels, „das sind die nicht.“ Er stelle neue Listen zusammen, auf denen auch „frühere Freunde“ drauf seien. Am frühen Nachmittag des 27. Februars, also wenige Stunden vor dem Reichstagsbrand, versandte Diels folgenden Funkspruch an alle Polizeistationen in Preußen: „Kommunisten sollen am Tage der Reichstagswahl bzw. kurz vor- oder nachher (…) planmäßige Überfälle auf Polizeistreifen und Angehörige nationaler Verbände unter Benutzung von Schuß-, Hieb- und Stichwaffen (…) beabsichtigen.“ Er fügte an, Funktionäre der KPD seien „erforderlichenfalls“ in Schutzhaft zu nehmen.

„Kurz nach sechs Uhr hatten an diesem Abend alle preußischen Polizeistationen Diels‘ Befehle erhalten. Stunden bevor das Feuer den Reichstag verschlang, war die Polizei vorbereitet“ (Hett 2016, S.57ff.).

Indiz 7: Martin Lennings‘ Eidesstattliche Erklärung

Überdies tauchte 2019, nach Erscheinen von Hetts Monografie, die eidesstattliche Erklärung des ehemaligen SA-Mannes Martin Lennings auf. Im Jahr 1955 hatte dieser gegenüber einem Notar erklärt, auf Befehl eines SA-Führers am 27. Februar 1933 einen jüngeren Mann zum Reichstagsgebäude gefahren zu haben. Bei der Übergabe an wartende SA-Führer habe Lennings einen eigenartigen Brandgeruch bemerkt. In Zeitungsberichten habe Lennings auf Fotografien den im brennenden Gebäude verhafteten Marinus van der Lubbe als jenen Mann wiedererkannt, den er am Reichstag abgeliefert hatte. Zusammen mit anderen SA-Männern hätten sie bei Vorgesetzten gegen die fehlerhafte Hinstellung Lubbes als Brandstifter protestiert und seien daraufhin in Schutzhaft genommen worden. Sie hätten Reverse unterschreiben müssen, dass sie „von nichts wissen“ und seien auf Befehl von SA-Führer Röhm wieder entlassen worden. (Ich finde diese Erklärung lesenswert und habe sie unten verlinkt.)

Über die Lennings-Erklärung ist im Jahr 2021 eine aufschlussreiche Untersuchung von Rainer Orth erschienen, die die Glaubwürdigkeit des Dokumentes und des Zeugen anhand von Informationen über Martin Lennings sorgfältig überprüft. Rainer Orth enthält sich eines Urteils und trägt mit hoher wissenschaftlicher Redlichkeit Aspekte zusammen, die für und gegen Martin Lennings‘ Glaubwürdigkeit sprechen. Ich fand es spannend, wie Orth die Biografie von Martin Lennings auffächerte, und habe dieses Buch sehr gerne gelesen.

Zu welcher Schlussfolgerung gelangt Hett?

Die Liste der Indizien ließe sich noch verlängern. Hett überlässt es über weite Teile des Buches den Leser:innen, ihre eigenen Schlussfolgerungen aus den Sachverhalten zu ziehen. Zuletzt stellt er resümierend in Bezug auf eine etwaige Tatbeteiligung des Nationalsozialisten fest:

„Die Aussagen von Gisevius und Diels sowie insbesondere Diels‘ Brief an die britische Delegation am Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg (…) und nicht zuletzt die Dokumente, die darauf verweisen, dass die SA Adolf Rall aus Angst vor seinen Enthüllungen ermordete, legen nahe, das die Schuldigen wahrscheinlich – mehr als „wahrscheinlich“ lässt sich allerdings nicht sagen – in der Gruppe von SA-Männern zu finden sind, die bereits zuvor diverse Propaganda-Aktionen für Goebbels ausgeführt hatte“ (Hett 2016, S. 513f.).

In Bezug auf die Lennings-Erklärung sagt Hett im Interview mit Conrad von Meding:

„Das Dokument, das Ihnen vorliegt, scheint das erste, in dem tatsächlich ein Mittäter selbst davon berichtet, dass er auf Befehl der Nazis bei der Vorbereitung beteiligt war. (…) Solch ein Dokument hätte ich gerne für mein Buch vorliegen gehabt“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 26.7.2019).

Das Lennings-Dokument, so viel lässt sich jedenfalls sagen, hat eine etwaige schuldhafte Verstrickung der SA in den Reichstagsbrand nicht unwahrscheinlicher gemacht.

Ist damit die Alleintäterthese vom Tisch?

Nein, durchaus nicht. Bis heute hält der Journalist und Historiker Sven Felix Kellerhoff („Die Welt“) die Fahne der Alleintäterthese hoch. Er bringt seine Sichtweise in der Zeitung „Die Welt“ am 5.1.2011 auf den Punkt:

„Alle Versuche, seine [i.e. Tobias‘] Einsichten zu widerlegen, scheiterten an der sauberen Arbeit der Brandermittler, die vier Wochen nach der Machtübernahme der Nazis eben noch nicht ihre Professionalität zugunsten der Parteilichkeit aufgegeben hatten.“

Dieses Statement scheint mir vor dem Hintergrund der Zirpins-Studie von Hagemann/Kohrs kaum noch haltbar zu sein. Göring wusste sehr genau, welchen gesinnungsfesten Polizisten er diesen brisanten Fall anvertraute. Gerade neu im Amt als Innenminister zitierte er Diels zu sich: „Ich will mit den Halunken, die hier im Hause sitzen, nichts zu tun haben. Gibt es überhaupt anständige Menschen hier?“ (Hett 2016, S.56). Zwei Tage später wechselte Zirpins zur politischen Polizei.

Auch in einer ZDFinfo-Dokumentation vom Juli 2020 bekräftigt Sven Felix Kellerhof die Alleintäterthese. Die differenzierten Ergebnisse aus Rainer Orths Untersuchung zu Martin Lennings‘ eidesstattlicher Erklärung gibt Kellerhoff in „Die Welt“ vom 29.11.2019 nur sehr einseitig und verkürzt wieder  („Der Kronzeuge gegen die Nazis war ein ‚lügnerischer Mensch'“). Im Deutschlandradio Kultur äußert er sich nicht gerade wertschätzend über die bemerkenswerte Recherchearbeit des Hannoveraner Journalisten Conrad von Meding zum Lennings-Dokument: „Ich fürchte, die Kollegen haben sich einen großen Bären aufbinden lassen.“

Im Dezember 2022 erscheint bei der Bundeszentrale für politische Bildung der Titel: „Das Dritte Reich und seine Verschwörungstheorien“. Darin äußert sich Sir Richard Evans zum Reichstagsbrand. Der angesehene britische Historiker verweist die Annahme, die Nazis hätten den Brand gelegt, ins Feld der Verschwörungstheorien.

Am 19. Februar 2023 geht es weiter

Teil 1: Wer darf die Geschichte erzählen? Im 20. Jahrhundert verkommt die Aufklärung der Brandstiftung zu einer Machtfrage. (12. Februar 2023)

Teil 2: Der US-amerikanische Historiker und Jurist Benjamin Carter Hett nimmt das Verfahren wieder auf und widerlegt die Alleintäterthese. (15. Februar 2023)

Teil 3: Richard J. Evans bekräftigt die Alleintäterthese in einer neuen Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung. (19. Februar 2023)

Teil 4: Der Reichstagsbrand ist 2023 leider relevanter denn je; nicht nur die Geschichtsschreibung braucht dringend ein Update. (23. Februar 2023)

Bundesarchiv Bild 183-R99859 (CC BY-SA 3.0 DE), eigene Collage

Literatur:

Benjamin Carter Hett: „Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens“, Hamburg (rowohlt) 2016.

Alexander Bahar/Wilfried Kugel: „Ein Historikerstreit ist wieder offen“, taz mag vom 21./22. Februar 1998.

Karola Hagemann/Sven Kohrs: „Walter Zirpins – Ohne Reue. Der schwarze Fleck des LKA.“, LKA Hannover 2021.

„Berlin 1933: Tagebuch einer Großstadt“, arte-Dokumentation 2023.

Martin Lennings: „Eidesstattliche Erklärung“ aus dem Niedersächsischen Landesarchiv.

Rainer Orth: „Martin Lennings und das Rätsel des Reichstagsbrandes“, Stuttgart 2021.

Conrad von Meding: „Wer war der wahre Brandstifter“, Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 26. Juli 2019.

Conrad von Meding: „‚Es wirken starke Interessen‘: Historiker Hett über die Bedeutung des Lennings-Dokuments“, Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 26. Juli 2019.

Sven Felix Kellerhoff: „Der Mann, der den Reichstagsbrand aufklärte“, Welt vom 5.1.2011.

„Reichstagsbrand. Hitlers Vollstrecker – Das Volksgericht und der Widerstand“, ZDFinfo Dokumentation vom 20.7.2020 (verfügbar in der Mediathek bis zum 31.3.2023).

Sven Felix Kellerhoff im Gespräch mit Shanli Anwar: „Ich fürchte, die Kollegen haben sich einen großen Bären aufbinden lassen.“, Deutschlandradio Kultur am 27.7.2019.

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https://blogs.taz.de/zylinderkopf/happy-birthday-reichstagsbrand-2-4/

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kommentare

  • Es stehen sich zwei Auffassungen gegenüber, nämlich
    1. Die Einzeltäterthese vertreten durch Tobias u. Andere
    2, Die Mittäterschaft vertreten durch Hett, Bachar u. Andere
    unberücksichtigt blieb
    3. Die Nebentäterschaft. Hierbei handelt es sich zwei voneinander unabhängige Täter oder Tätergruppen, die am gleichen Ort und zur gleichen Zeit Straftaten begehen. (Marius van der Lubbe mit seinen Kohleanzündern und eine Brandstifterbande für den Großbrand)
    Die dritte Variante ist überaus selten, aber immerhin möglich. Ich erwähne sie der Vollständigkeit halber.

  • In meiner Biographie „Der Zauberer und sein Enkel“ gebe ich 1949 die Aussage eines Berliner Kriminalbeamten wieder. Danach hat die Kriminalpolizei den Reichstagsbrand logistisch vorbereitet. Marinus vav der Lubbe war ein „Vorzeigetäter“.

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