Auf der Tagesordnung der 217. Sitzung des Deutschen Bundestags stehen die Anträge „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ – Drs 17/7196, 17/11556 – sowie „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern – Drugchecking ermöglichen“ – Drs 17/2050 -. Die Sitzung findet am Donnerstag, den 17.01.2013 statt, die Anträge haben die Nummer 20 und werden vermutlich gegen 19:00 Uhr beraten. Das Parlamentsfernsehen überträgt alle Plenardebatten live und stellt sie danach in der Mediathek bereit.
Gemäß Pressedienst des Deutschen Bundestages votierte der Gesundheitsausschuss am 12. Dezember 2012 gegen die Einführung von Drug-Checking. Der Gesundheitsausschuss lehnte die Einführung von Modellprojekten zur Drogenprüfung, ab. In einem entsprechenden Antrag (17/2050) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zum Drug-Checking aufzulegen. Über die Argumente wurde in diesem Blog am 16. Dezember 2012 ausführlich berichtet.
In der Pressemitteilung des Bundestages vom 12 Dezember 2012 hieß es: „Bei der Anhörung zum Thema Drugchecking im September 2001 hätten nur einige wenige Vertreter von Selbsthilfegruppen berichtet, dass Berater durch Drugchecking einen leichteren Zugang zu den Drogenkonsumenten erhalten würden. Die Mehrzahl der Experten habe hingegen vor diesem Instrument gewarnt: „Drugchecking vermittelt den Konsumenten ein Gefühl der Pseudosicherheit im Umgang mit Drogen“, sagten die Unionsabgeordneten.“ Diese Angabe ist irreführend, da die Mehrzahl der Experten sich vor Jahresfrist am 28. September 2011 für Drug-Checking ausgesprochen hat.
Irreführung hat beim Pressedienst des Bundestages hat Tradition. Bei der öffentlichen Anhörung zum Thema Drug-Checking des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 28. September 2011, waren von 17 Stellungnahmen alle bis auf drei – die der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Bundesärztekammer und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – durchweg pro Drug-Checking. Positiv zu Drug-Checking äußerten sich der Deutsche Städtetag, die Deutsche AIDS-Hilfe, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Fachverband Drogen- und Rauschmittel (FDR), die Caritas Suchthilfe, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) sowie diverse Projekte aus dem Bereich Drogenhilfe und Drogenberatung.
Trotzdem titelte die Pressestelle des Bundestages „Ärzte und Apotheker sprechen sich gegen Drogen-Check aus“ und widmete der Position dieser Minderheit von 18% in ihrer Meldung weit mehr Platz als der großen Mehrheit der Sprecher der Anhörung (82%). Die Befürworter, darunter der Deutsche Städtetag oder die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS), wurden unisono als „Drogenprojekte“ bezeichnet. Wahrlich eine arglistige Täuschung der Öffentlichkeit. Und die Ärzte der DGS wurden in der Meldung des Bundestages erst gar nicht erwähnt. Ja logisch, sonst hätten die Leser der Meldung gleich gemerkt, dass der Titel der Meldung eine Irreführung ist, da die Fachärzte für Suchtmedizin sich ja für Drug-Checking ausgesprochen hatten. Offenbar hatten die Lobbyisten der Minderheit das Sagen beim Verfassen dieser Meldung.
Irreführung auch bei der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Im September 2001 fand keine Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema Drug-Checking statt, wie von der Pressestelle des Bundestages behauptet, hingegen veranstaltete die BZgA eine Fachtagung zur Suchtprävention vom 24.9. bis 26.9. 2001 in Köln. In der Dokumentation der Fachtagung (Fachpublikation Band 19: Drogenkonsum in der Partyszene) sind im 6. Kapitel dieses Buches zum Thema Drug-Checking Prämissen, Thesen und Ergebnisse (zusammengefasst von Artur Schroers) abgedruckt. In den Ausführungen von Schroers sind wahrlich abenteuerliche Bemerkungen zu finden. So schreibt er, dass die rechtliche Situation von Drug-Checking ungeklärt sei, obwohl zwei Gerichtsbeschlüsse vorliegen, die keine Straftat im Rahmen des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave e.V. Berlin feststellen konnten: Am 2. Juni 1998 hielt das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin die Ausführungen der Verteidigung für überzeugend und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten wurden der Landeskasse Berlin auferlegt. Die Kostenentscheidung beruhte auf § 467 Abs. 2 StPO (Gesch.-Nr. 267 Ds 170/98). Am 1. März 1999 verwarf das Landgericht Berlin, 6. Strafkammer, die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 2. Juni 1998 als unbegründet auf Kosten der Landeskasse Berlin (Gesch.-Nr. 506 Ds 2/99 zu Gesch.- Nr. 267 Ds 170/98).
Es ist wirklich absonderlich, dass in den Ausführungen von Schroers weder das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave noch die Gerichtsbeschlüsse erwähnt werden. Hier scheint im politischen Sinne opportunistisches Totschweigen Leitmotiv des Handelns gewesen zu sein. Mehr dazu siehe in der Rezension zum Buch vom Autor dieser Zeilen.
Auch die Bundesregierung belog schon das Parlament in Sachen Drug-Checking. In der Antwort vom 4. Januar 2000 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Christa Nickels, auf die kleine Anfrage zu Ecstasy (eingebracht am 3. Dezember 1999 ) von Hubert Hüppe, MdB, Beauftragter für Drogenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Wolfgang Lohmann, MdB, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Fraktion der CDU/CSU, heißt es zur Frage „Liegt das von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, anläßlich ihres Gesprächs mit der Technoinitiative „eve and rave“, BKA, BZgA und anderen Experten in einer Pressemitteilung vom 28.7.1999 angekündigte „umfassende Präventionskonzept gegen die Risiken dieser Substanzen (Ecstasy)“ vor, und wer ist an seiner Erarbeitung und Umsetzung beteiligt?“ u.a.: „Das Konzept liegt noch nicht vor.“
Befremden löste diese Antwort von Christa Nickels vom 4. Januar 2000 auf diese kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei den Szeneorganisationen aus. In der Antwort heißt es, das von den Szeneorganisationen angefertigte Konzept läge noch nicht vor. Da seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) jedoch bereits 1999 mehrere Stellungnahmen zu diesem Konzept erfolgten, kann diese Antwort nicht als wahr bezeichnet werden. Vielmehr hätte das BMG schreiben müssen, dass seitens des BMG Beanstandungen bestünden und eine redaktionelle Überarbeitung notwendig sei oder dass die Form nicht der üblichen „Norm“ entspräche und korrigiert werden müsste.
Informationsunterdrückung seitens der BZgA. Projekt der BZgA, www.drugcom.de, ist die offizielle Website zur Drogenaufklärung der Bundesregierung und wird von dieser finanziert. Im redaktionellen Teil von www.drugcom.de kommen die Begriffe „Drug-Checking“ und „pill testing“ nicht vor. Man sucht auch auf diesen Seiten vergeblich nach Pillenwarnungen. Anscheinend sollen die Leute nicht erfahren, dass man Substanzen chemisch analysieren kann und dass man beim Auftauchen von Präparaten, die unerwartete Inhaltsstoffe enthalten oder übermäßig dosiert sind, die Öffentlichkeit warnen kann.
Eine Abstimmung wird zur Farce, wenn über zehn Jahre lang die Bundesregierungen respektive die Drogenbeauftragten, die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung und der Pressedienst des Deutschen Bundestages die Öffentlichkeit sowie die Parlamentarier zu einem bestimmten Thema fortgesetzt und systematisch falsch informieren respektive arglistig in die Irre führen. Wahrlich, eine „lupenreine Demokratie“ sieht anders aus.
Zahlreiche Dokumente zum Drug-Checking findet man auf den Seiten von Eve & Rave und der Drugchecking-Initiative Berlin-Brandenburg.
DANKE EUCH FÜR DIESEN BEITRAG… so langsam ist es echt peinlich und kriminell, was diese regierung macht, damit alles so bleibt wie es ist…. die macht dieser leute liegt in ihrem terror der bürger…
schafft die cdu/csu ab