Der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Björn Höcke hat die taz verklagt. Nun traf man sich vor Gericht.
Dass Björn Höcke am 18. Mai 2016 keinen Hitlergruß gezeigt hat, darüber waren sich die Parteien vor dem Landgericht Erfurt am 15. Juni 2016 einig: Die taz hatte einen Artikel über einen Auftritt Höckes vor dem Erfurter Dom, bei dem das AfD-Mitglied 25 Minuten lang gegen einen in Erfurt geplanten Moscheeneubau gehetzt hatte, mit einem Agenturfoto, welches bei dieser Veranstaltung entstand,illustriert. Das Bild zeigt Höcke mit erhobenem rechten Arm und ausgestreckter Hand. Überschrieben war der Artikel mit „Hitlergruß im Abendland“.
Gegenstand des Artikels war die von der taz ausgemachte Wirkung der Höcke-Rede. Noch am Abend des 18. Mai hatte ein „15-jähriger fehlgeleiteter Erfurter“ (so der Richter in der Verhandlung) einen YouTube-Beitrag hochgeladen, in dem er den Hitlergruß zeigte und zum Widerstand gegen den Moscheebau durch Brandstiftung aufrief.
Nachdem Höcke sich bei der taz über die Berichterstattung beschwerte, änderte die taz die Überschrift in „Höcke nimmt Maß“. Das war Höcke nicht genug. Er begehrte eine einstweilige Verfügung, mit der der taz die alte und die neue Überschrift untersagt werden sollte, dazu die Verbreitung des Standbildes und der Satz: „In Thüringen zeigt sich, wie der Anti-Islam-Kurs der AfD praktisch aussieht. Dort schürt Höcke den Hass gegen eine kleine muslimische Gemeinde.“
Der Richter sah allenfalls in der zunächst gewählten Überschrift eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der taz. Zwar habe die taz nicht behauptet, dass Höcke selbst den Hitlergruß gezeigt habe. Ein Teil der Leserschaft könne aber die Überschrift im Kontext mit dem Bild so verstehen. Die beanstandete Wortberichterstattung und die neue Überschrift hielt der Richter in der Verhandlung für wahrscheinlich zulässige Meinungsäußerungen.
Die taz hatte unter anderem geltend gemacht, dass Höcke als medienerfahrener Redner bewusst die im Standbild gezeigte Grußform gewählt habe – und er nicht das Recht habe, der taz vorzuschreiben, wie sie ihr Bildmaterial auswähle. Ob und in welchem Umfang eine einstweilige Verfügung gegen die taz erlassen wird, soll am 22. Juni als Entscheidung verkündet werden.
taz
[Update 22. Juni 2016]
Das Landgericht Erfurt hat sein Urteil in der Sache Höcke ./. taz gesprochen und dabei in vier von fünf Punkten zugunsten der taz geurteilt. So ist uns beispielsweise die Verwendung des von Höcke inkriminierten Bildes mit ausgestrecktem Arm (siehe oben) weiterhin erlaubt. Auch am Text, mit dem das Bild illustriert wurde, müssen wir keinerlei Änderungen vornehmen. Lediglich der ursprüngliche (aber von uns längst abgeänderte) Titel „Hitlergruß im Abendland“ hätte gegen die Persönlichkeitsrechte Höckes verstoßen, so der Richter Dirk Steinmaier.
Presseberichte:
# Deutschlandfunk – „Höckes Arm darf oben bleiben“ (mit O-Ton von taz-Chefredakteur Georg Löwisch)
# MDR aktuell – „Landgericht Erfurt urteilt im Fall Höcke“ (mit O-Ton von taz-Chefredakteur Georg Löwisch)
# FAZ – „Der Höckegruß“
# Spiegel online – „‚taz‘ darf Björn Höcke mit ausgestrecktem Arm zeigen“
# Hannoversche Allgemeine – „taz darf Bild von Höcke mit ausgestrecktem Arm zeigen“
# Mitteldeutsche Zeitung – „Björn Höcke darf mit ausgestrecktem Arm gezeigt werden“
Titelbild: Politiker macht auf politischer Kundgebung eine Handgeste;
(c) Foto: Jens Meyer/ap, Bearbeitung: taz
Höcke und Bensheim, Y2K….dem sollte man mal auf den Grund gegen und mit Schülern des Abijahrgangs sprechen. Wenn das stimmt, was die so erzählen, dann könnte das ne interessante Homestory werden, im Haus Höcke.