Ausgerechnet die immer schlimmer werdende „Die Zeit“ belehrt uns darüber, wie schlimm es ist, dass fast alle vergessen haben, dass und wie schlimm die „Diktatur“ in der DDR war und dass es sich dabei heute um ein „Land ohne Gedächtnis“ handelt. Ein ganzes „Dossier“ voll war den neoliberalen Herausgebern diese Belehrung wert. Fürwahr ein deutscher Einheiz-Tag.
Hier ein etwas kürzerer JW-Text über „Die Ossis“ – basierend auf den Ergebnissen der letzten Umfrage auf dem Territorium der nun endlich diktaturfreien DDR:
»Egal, welche politischen Formen angeboten werden«, meinen zwei Drittel (65 Prozent) der befragten Ostdeutschen: »Letztlich bestimmt die Wirtschaft, was politisch getan wird.« Weitere 28 Prozent sind der Meinung, kapitalistische Interessengruppen hätten zumindest »teilweise« das letzte Wort. Dies ist nur eines von vielen bemerkenswerten Beispielen des politischen Alltagsverstands in den »neuen Bundesländern«, die man in der am Dienstag in Berlin vorgestellten Studie »Leben in den neuen Bundesländern 2008« finden kann. Für die teilweise von der Bundestagsfraktion Die Linke kofinanzierte repräsentative Erhebung befragte das Sozialwissenschaftliche Forschungszentrum Berlin-Brandenburg e. V. (SFZ) 2892 Bürger über 18 Jahre in den neuen Ländern und Ostberlin zu »Befindlichkeiten, Auffassungen und Handlungsorientierungen«, wie es im Pressetext heißt.
Da die Umfrage in teilweise abgewandelter Form vom SFZ seit 1990 jährlich durchgeführt wird, sind interessante Entwicklungen ablesbar. Etwa diese: 1994, also vor vierzehn Jahren, waren 17 Prozent der Ostdeutschen »mit der praktischen Gestaltung der Demokratie« in der Bundesrepublik zufrieden. 2008 sind es nur noch zwölf Prozent. Immerhin 28 Prozent erwarteten 1994 noch Verbesserungen »im Hinblick auf die demokratische Entwicklung« – heute glauben daran nur noch sechs Prozent. Ganze acht Prozent der Befragten sind mit ihrem eigenen Einfluß auf die Politik zufrieden.
Mehr Einfluß gewünscht
Diese flächendeckende Desillusionierung über den Charakter der staatlichen Institutionen steht in auffallendem Widerspruch zu den politischen Orientierungen der Ostdeutschen: Für zwei Drittel (66 Prozent) stellt Demokratie einen Grundwert dar. Allerdings meint nur ein Viertel der Befragten, »daß die Teilhabe an der repräsentativen Demokratie im Sinne von Wahlbeteiligung ausreichend sei«. Vielmehr wird Demokratie »von der Mehrheit als ein Prozeß gesehen, der als solcher nur gelingen kann, wenn die Menschen ständig an ihm beteiligt sind. Mehr als zwei Drittel wollen in politische Entscheidungen einbezogen werden, umso mehr, wenn sie unmittelbar von ihnen betroffen sind.« Die Skepsis gegenüber dem parlamentarischen System wird laut Studie konterkariert durch eine »breite Unterstützung diverser Formen unmittelbarer politischer Beteiligung und direkter Demokratie«. Volksentscheide, Bürgerbegehren und -befragungen etwa halten 94 Prozent für »wichtig« oder »sehr wichtig«. 57 Prozent gaben an, »generell« an derartigen Abstimmungen teilzunehmen, weitere 25 Prozent, »wenn mich das Thema interessiert, auch wenn es mich nicht persönlich betrifft«, sowie 13 Prozent, wenn ihre unmittelbaren Interessen betroffen sind. 92 Prozent sind der Auffassung, daß Abgeordnete an das Mehrheitsvotum eines Volksentscheids gebunden sein müßten. Für »wichtig« oder »sehr wichtig« befanden die Befragten zumindest in der Erhebung weiterhin: Bürgerinitiativen (90 Prozent), Betriebsräte (89 Prozent), Kundgebungen und Demonstrationen (79 Prozent), Unterschriftensammlungen (79 Prozent), Expertenanhörungen (77 Prozent) und Streiks (76 Prozent).
Gegen Privatisierungen
Veräußerungen öffentlichen Eigentums werden von einer breiten Mehrheit abgelehnt. Drei Viertel sind davon überzeugt, daß Privatisierung an den Bedürfnissen der Bürger vorbeigeht und »nur noch gewinnorientiert« sei (75 Prozent) und der Lohnsenkung diene (74 Prozent). Nur jeder vierte glaubt noch, daß private Dienstleister eine bessere Qualität anbieten (26 Prozent) oder preiswerter sind (28 Prozent). Immerhin 82 Prozent akzeptieren zugleich immer noch die Begründung, Privatisierungen dienten der kurzfristigen Sanierung öffentlicher Kassen. Interessanterweise ist der Anteil jener, die meinen bzw. wissen, daß dies nicht zutrifft, ausgerechnet bei den Beamten (also echten Insidern) dreimal so hoch (20 Prozent) wie im Durchschnitt. (Jörn Boewe)
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Dazu Näheres von Werner Rügemer – ebenfalls aus der Jungen Welt:
Zittern und Schachern hinter den Kulissen
In der öffentlichen Märchenversion ist Cross Border Leasing (CBL) folgendes: Städte verkaufen für mindestens 30 Jahre ihre wertvolle Infrastruktur wie Kanalisationen, Schienennetze, Wasserwerke, Müllverbrennungsanlagen, Messehallen, Straßenbahnen u. ä. an US-amerikanische Investoren und mieten die Anlagen zurück. Die Investoren erhalten in den USA für diese staatlich geförderte Auslandsinvestition 30 Jahre lang einen Steuervorteil. Die Städte bekommen dafür am ersten Tag eine bare Einmalzahlung (»Barwertvorteil«) in Höhe von vier bis fünf Prozent des Kaufpreises; mit diesem einfachen Trick können sie auf schwerelose Art ihre Verschuldung mindern.
In Wirklichkeit handelt es sich bei CBL um ein typisches Produkt der neoliberal entfesselten Finanzakteure, nämlich um eine hochkomplizierte »strukturierte Finanzierung« mit verborgenen Mittätern und unkalkulierbaren Risiken. Den Mitgliedern der Parlamente und Stadträte wurde aber nur die Märchenversion präsentiert. Die 1 000-Seiten-Vertragswerke, die es nur in englischer Sprache gibt, enthalten strafbewehrte Geheimhaltungsklauseln. Nur Oberbürgermeister und Kämmerer durften reinsehen, verstanden aber kaum etwas und waren abhängig von der Interpretation, die ihnen die Nadelstreifenanwälte großer US-Kanzleien gaben. Vielfach unterliegen sogar die Namen der Investoren der absoluten Geheimhaltung. Von 1994 bis 2004 schlossen in Westeuropa etwa 700 Kommunen und staatliche Unternehmen solche Verträge, in Deutschland sind es etwa 200.
Rolle der Banken
Gegenwärtig verhandeln in Deutschland zahlreiche Kommunen wie Wuppertal, Recklinghausen, Gelsenkirchen und Bochum und kommunale Zusammenschlüsse wie die Bodensee- und die Landeswasserversorgung Baden-Württemberg über den Wechsel beteiligter Banken. Banken spielen nämlich bei dem Geschäft hinter den Kulissen die entscheidende Rolle. Darüber wurde öffentlich nicht informiert. Der von den Investoren gezahlte Kaufpreis – er lag zwischen 80 Millionen und zwei Milliarden Euro, je nach Wert der Anlage – wurde nämlich gar nicht an die Städte ausbezahlt, die erhielten als kleine Mitmachprämie lediglich den »Barwertvorteil«. Für 95 Prozent des Kaufpreises waren die Städte nur eine Durchlaufstation. 80 Prozent gingen an zwei Schuldübernahmebanken, die daraus namens der Städte 30 Jahre lang, also bis etwa 2030 oder 2034, die Leasingraten bezahlen sollen. 15 Prozent gingen an eine Depotbank, die damit während derselben Laufzeit für die Städte den Rückkaufpreis an den Investor erwirtschaften soll. Die Verträge besagen aber, daß die Treuhänderbanken diese Beträge als unwiderrufliches Eigentum erhalten. Wenn sie pleite gehen, bleiben die Städte letztlich zahlungspflichtig.
Weil darin natürlich ein Risiko steckt, enthalten die Verträge weitsichtig folgende Regelung: Wenn die in den USA lizenzierten drei großen Ratingagenturen Standard&Poors, Moody’s oder Fitch die Investoren herabstufen, müssen die Städte umschulden und eine neue Bank suchen. Zu den einschlägigen Banken gehören vor allem europäische Banken wie vor allem die United Bank of Switzerland (UBS), Barclays, Dexia und deutsche Landesbanken, darunter am häufigsten die SachsenLB, die WestLB und die BayernLB, ebenso die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die in Mannheim, Bonn, Nürnberg und Düsseldorf den Treuhänder spielt. Mit diesen Banken wird teilweise schon seit vielen Monaten über einen Wechsel verhandelt. Dem muß allerdings auch immer der Investor zustimmen.
Ein solcher Wechsel ist wegen der langen Laufzeiten, großen Summen und vielen Beteiligten eine komplizierte und aufwendige Prozedur. Deshalb ziehen die Städte wieder die meist US-amerikanischen Anwaltskanzleien bei, die schon die Verträge ausgehandelt haben. Die Rechtsgutachten kosten ein gewisses Honorar, ein Bankwechsel kostet leicht eine Million Euro. Die Städte wurden aber auch verpflichtet, sich gegen Risiken zu versichern. Kürzlich ging der häufigste Versicherer von CBL-Verträgen, die American International Group (AIG), pleite bzw. wurde von der US-Regierung provisorisch gerettet. Deshalb wurde auch das Rating von AIG auf einen niedrigeren Wert (A-) herabgestuft. Also muß auch die Versicherungspolice neu verhandelt oder es muß mit einem anderen Versicherer eine neue Versicherung abgeschlossen werden: Das kostet wieder. Dabei ist die Krise noch nicht zu Ende, und die Verträge laufen noch gut 20 Jahre.
Geheimhaltungspflicht
Dann werden noch zusätzliche »Sicherheiten« verlangt, die von den Städten in bestimmten Krisensituationen zu stellen sind. Eine Formulierung im Geschäftsbericht 2004 der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV), die das Leipziger Trinkwassersystem verkauft hat, gibt einen gewissen Eindruck: »Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu der 2003 abgeschlossenen Cross-Border-Leasing-Transaktion hat die KWL (Kommunale Wasserwerke Leipzig) für bestimmte Grundstücke beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten des Trusts (= die vom Investor Security Pacific Leasing Corporation eingerichtete Briefkastenfirma – WR) im Grundbuch eintragen lassen. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Leipzig bestimmte Freistellungsverpflichtungen für Ansprüche gegen andere Transaktionsteilnehmer. Zu diesen Freistellungsverpflichtungen zählen Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Trust im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagen sowie steuerliche Risiken.« Aus Köln, das seine Messehallen verkauft hat, wurde dazu folgendes bekannt: Weil das Rating von Standard&Poors für das Land Nordrhein-Westfalen als Gewährsträger der Stadt Köln sank, mußte die KölnMesse GmbH dem Investor, der US-Versicherung John Hancock, eine zusätzliche Sicherheit bieten: Ins Grundbuch wurde ein Messe-Betriebsrecht zugunsten des Investors eingetragen, die Stadt mußte die Grundbucheintragung bezahlen. Für den Konfliktfall behält der Investor es sich also vor, selbst die Betriebsführung der Messe zu übernehmen. Eine ähnliche Dienstbarkeit mußte auch die Messegesellschaft Berlin bieten.
In einer zwischen den vier genannten Ruhrgebietsstädten abgestimmten Erklärung heißt es, daß sie sich an die absolute Verschwiegenheitspflicht gebunden fühlen. Diese bezieht sich sogar auf die Namen der beteiligten Investoren und Banken. Gebe man der Öffentlichkeit Genaueres bekannt, mache man sich schadenersatzpflichtig und schwäche die eigene Verhandlungsposition. Allerdings wurde aus Österreich dazu einiges bekannt: Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben in elf Verträgen zwischen 1995 und 2002 Schienenanlagen, Bahnhöfe und »Rollmaterial« (Loks, Güter- und Personenwaggons) an US-Investoren verkauft. Die ÖBB mußten für die Mitte 2008 eingetretene Krisensituation »82,8 bis 108,3 Millionen Euro« an zusätzlichen Sicherheiten aufbringen.
Die »strukturierte Finanzierung« CBL ist häufig noch wesentlich komplexer. Auf der Basis der CBL-Leasingraten haben die ÖBB von der Deutschen Bank für 612,9 Millionen Euro »Collateralized Debt Obligations« (CDO) gekauft. Das sind Derivate, die einen zusätzlichen Gewinn bringen sollten. Sie bringen allerdings in der Finanzkrise jetzt Verluste. Die eilig mit einem teuren Gutachten beauftragten Wirtschaftsprüfer von Deloitte & Touche empfehlen nun – wer hätte es gedacht – den ÖBB, aus den CDO auszusteigen. Das bringe zwar einen Verlust, aber ein späterer Ausstieg könne noch verlustreicher sein.
Steuervorteile aufgehoben
2004 beschloß der US-Gesetzgeber, daß neue CBL-Verträge keine steuerlichen Vorteile mehr bekommen. Dieser Beschluß kam aus zwei Gründen zustande: Zum einen wurde die lange Zeit praktizierte Geheimhaltung unfreiwillig durchlöchert. Einzelheiten der Verträge wurden bekannt. Zudem bildeten sich in Deutschland und Österreich Bürgerinitiativen, bei Bürgerentscheiden wie in Kulmbach (Bayern) und Bergisch Gladbach (Nordrhein-Westfalen) machten überwältigende Mehrheiten der Bürger die entsprechenden Ratsbeschlüsse unwirksam. In zahlreichen Städten wie Frankfurt am Main und Köln zogen die Stadtväter und -mütter schon aufgrund angekündigter Bürgerentscheide ihre Pläne angstvoll zurück. Zum anderen brauchte die US-Regierung wegen des Irak-Krieges Geld und stopfte das Steuerloch. Der Stopp 2004 bedeutet allerdings nicht, wie vielfach in der Öffentlichkeit geglaubt, daß damit CBL überhaupt aus der Welt ist. Es gibt seit 2004 lediglich keine neuen Verträge mehr, aber die bis dahin abgeschlossenen laufen weiter, die letzten bis etwa 2034. So hatten die Befürworter zumindest gedacht.
Der US-Kongreßbeschluß von 2004 hat den steuerrechtlichen Hintergrund, daß es sich bei CBL um Scheingeschäfte »ohne ökonomische Substanz« handelt – der einzige Zweck ist ja die Steuerabschreibung. Diese steuerbegünstigte Auslands-»Investition« ist aber gar keine Realinvestition. Sie führt als typisches »strukturiertes Finanzprodukt« zu keinem einzigen neuen Arbeitsplatz, zu keiner einzigen neuen Dienstleistung. Kein Zentimeter Kanalrohr wird neu verlegt oder repariert. Deshalb überprüfen die US-Finanzämter auf der Grundlage des Kongreßbeschlusses die Verträge seit 2004 neu und lehnen inzwischen die Gewährung der Steuervorteile in vielen Fällen zumindest teilweise ab. Dagegen gingen betroffene Investoren vor Gericht. In einigen Fällen hat das zuständige Gericht in New York – die US-Metropole ist in allen Verträgen als Gerichtsort vereinbart – das Urteil gesprochen: Die Investoren seien nicht wirkliche Eigentümer, sie könnten deshalb keine Steuerabschreibungen auf ihre »Investitionen« und auf die Zinsen für die Darlehen bekommen, die sie für den Kauf aufgenommen haben. Die Steuerbehörden bieten deshalb einen Vergleich an: Die Steuervorteile werden noch im laufenden Jahr gewährt, zumindest teilweise, wenn die Verträge dann aber definitiv beendet werden.
Städte gründen Notgemeinschaft
Nun haben die Investoren die Möglichkeit, den Vergleich anzunehmen oder gegen die Urteile in die nächste Instanz zu gehen. Das ist in vielen Fällen noch nicht entschieden. Der bequemste und lukrativste Exit für die Investoren wäre aber folgender: Wenn sie den europäischen Vertragspartnern eine Vertragsverletzung nachweisen können. Das ist nach den Vertragsbedingungen, die den Investoren weit mehr Rechte einräumen als den Städten, eigentlich nicht besonders schwer. Solche Vertragsverletzungen sind z. B. schon gegeben, wenn die oben geschilderten Verhandlungen mit den herabgestuften Banken und Versicherungen nicht rechtzeitig aufgenommen und in der meist 90 Tage währenden Frist nicht zu Ende geführt werden. Oder wenn die jährliche Berichtspflicht der Städte an die Investoren nicht sorgsam genug erfüllt wird. Dann könnten die Investoren auf Kosten der Städte aus dem Vertrag herauskommen: Die Schadenersatzforderung kann leicht einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen, so berichten, sorgsam dosiert und ohne Nennung von Namen, die Insider des Beratungsunternehmens Rebel Group Advisory. Sie stehen offensichtlich in engem Kontakt zu betroffenen Investoren.
Die Probleme mit CBL sind allerdings nicht so neu, wie es gegenwärtig erscheint. Anfangs wurde behauptet, die Verträge stünden ja »nur auf dem Papier«. Aber schon von Beginn an sind die Städte in ihrer Verfügungsgewalt eingeschränkt. Bei Kanalisationen z.B. bestehen die Investoren darauf, daß die über den Kanälen liegenden Grundstücke zugänglich bleiben. Köln, Recklinghausen und Stuttgart etwa konnten deshalb Bebauungen nicht so ausführen wie geplant. In Stuttgart mußte eine vom Stadtrat schon beschlossene Neckarbrücke zwischen den Stadtteilen Mühlhausen und Aldingen gestoppt werden. Die Trasse wäre einige Meter über das Gelände des verkauften Klärwerks Stuttgart-Mühlhausen verlaufen, was der Investor aber als schwerwiegenden Eingriff in sein Eigentum betrachtete und nicht zustimmte. Hätte Stuttgart die Brücke trotzdem gebaut, hätte die Stadt ein Mehrfaches der Baukosten als Schadenersatz an den Investor zahlen müssen. Die Brücke mußte verlegt werden und kostet nun wesentlich mehr. Einige öffentliche Verkehrsbetriebe können Züge und Straßenbahnen, die sie wegen geringerem Fahrgastaufkommen nicht mehr brauchen, nun aber nicht wie geplant verkaufen, sondern müssen sie betriebsbereit im Depot halten.
Diese Risiken haben sich schon sehr bald nach Abschluß der Verträge abgezeichnet – zur Überraschung der Kämmerer und Oberbürgermeister, die ihren »renommierten« Beratern so gern die vollmundigen Versprechen über die risikolose Unterschrift glaubten. Deshalb haben bereits im Jahre 2005 im Rahmen des Deutschen Städtetages 25 Städte in aller Stille eine Art Notgemeinschaft mit einem unauffälligen Namen gegründet: »Arbeitskreis Cross Border Leasing«; die Geschäftsführung liegt bei den Stadtwerken Wuppertal. Da zahlen die Städte jährlich ein paar zehntausend Euro ein, um sich gegenseitig über »Strategien zur Risikovermeidung« auf dem laufenden zu halten. Das reicht in der jetzigen Krise aber nicht mehr aus, und alle müssen nun zusätzliche Berater engagieren.
Rechtsstaatlichkeit untergraben
Die Wirtschaftsprüfer von Deloitte&Touche haben in ihrem ÖBB-Gutachten festgestellt: CBL ist »komplex, hochdifferenziert und mit hohem administrativen Aufwand verbunden«. Die Städte müssen über jede Kleinigkeit an ihren Investor berichten und dessen Zustimmung einholen. Aus Recklinghausen etwa, das die Kanalisation verkauft hatte, wurde 2005 bekannt, daß der Umbau eines Tierheims, die Umbenennung eines Flurstücks, die Umwidmung einer Fabrikzufahrt und die Kaufanfrage für ein städtisches Grundstück dieser Berichtspflicht unterlagen und daß die Stadt zur Sicherheit rechtlichen Rat einholte, der allein für diese kleinen Problemfälle 6800 Euro kostete.
Entgegen der bisherigen medialen Wahrnehmung sind übrigens nicht nur Städte solche Verträge eingegangen, sondern auch staatliche und staatsnahe Unternehmen. Neben den ÖBB haben auch die belgische und die französische Staatsbahn SNCB bzw. SNCF Züge und Ticketsysteme verkauft und zurückgemietet, ebenso die Metro in Paris und Lissabon. Millionen Reisende in Deutschland fahren in ICEs der Deutsche Bahn AG, die einem US-Investor gehören. Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde verkauft, Hard- und Software in den Towers der deutschen Flughäfen gehören einem US-Investor, wie übrigens auch die anderer europäischer Flugüberwachungen wie in Österreich und den Niederlanden. Die Deutsche Post AG hat wie andere europäische Postunternehmen ihre Postverteilzentren und Mobilfunkanlagen in CBL-Verträge eingebracht. Diese privatrechtlichen Unternehmen lassen bisher über ihre Probleme noch weniger öffentlich verlauten als die Städte.
Zur Intransparenz und zur Untergrabung rechtsstaatlicher Standards tragen auch deutsche Gerichte bei. Bürger haben in manchen Städten wie Stuttgart und Köln gegen die Abwassergebührenbescheide geklagt, und zwar mit der Begründung: Die Gebühren seien weit überhöht, weil die Städte die hohen Anteile der Abschreibung weiter einrechnen, obwohl sie ja das Recht auf Abschreibung an die US-Investoren verkauft haben. Die Verwaltungsgerichte ließen sich aber alle auf die Argumentation der jeweiligen US-Anwaltskanzleien wie Clifford Chance ein, von denen sich die Stadtverwaltungen und Stadtwerke vertreten ließen: Die Kanalisationen seien nach deutschen Recht gar nicht verkauft worden. Alle Gerichte haben es abgelehnt, die Originalverträge beizuziehen, aus denen der Verkauf eindeutig hervorgeht. Das widerspricht dem Gerichtsverfahrensgesetz, wonach entscheidende Dokumente im Original beigezogen werden müssen und die Gerichte nicht auf die Erzählungen und Interpretationen der jeweiligen Partei vertrauen dürfen. Aber der Einfluß der US-Akteure ist auch hier stärker als deutsches Recht.
Es ist das Landesgericht Innsbruck, das bisher als einziges die rechtsstaatlichen Prinzipien Europas aufrechterhält. Dies ist der nachhaltigen Aktivität des Innsbrucker Bürgers Markus Wilhelm zu verdanken. Er kritisierte die CBL-Verträge der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), mit denen die Wasserkraftwerke rund um Innsbruck an US-Investoren verkauft wurden. Wilhelm hat seit 2004 auf seiner website dietiwag.org Teile der geheim gehaltenen Verträge online gestellt. Die TIWAG wollte zunächst eine Einstweilige Verfügung erwirken, scheiterte aber. Dann klagte sie auf Unterlassung, Streitwert 500000 Euro. Das kürzlich nach umfangreichen Ermittlungen und Zeugenvernehmungen und nach dreieinhalb Jahren ergangene Urteil vom 23.September 2008 besagt: Markus Wilhelm ist nicht BLC-Vertragspartner, also ist er nicht an die Geheimhaltungspflicht gebunden. »Das Interesse an der Information der Öffentlichkeit ist höher zu bewerten als das Interesse der Klägerin (TIWAG) an der Geheimhaltung.« Die TIWAG hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
Hintergrund: Cross Border Leasing und Finanzkrise in Deutschland
Wenn Bundeskanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Steinbrück ebenso selbstgerecht wie populistisch tönen, Deutschland habe mit der Finanz- und Bankenkrise nichts zu tun, die USA hätten alle früheren deutschen Warnungen und Vorschläge zur Regulierung des Finanzsektors in den Wind geschlagen, so sagen sie die Unwahrheit. Die mindestens zwölf Milliarden Euro an Haushaltsmitteln und Staatsgarantien, die schon bisher in die Pleitebanken IKB, SachsenLB, WestLB und BayernLB gestopft wurden, sprechen eine andere Sprache. Diese Pleiten sind ja zu einem Teil durch hochspekulative US-Finanzprodukte, z. B. durch den Kauf von Bündeln fauler Hypothekenkredite, verursacht worden.
Auch Cross Border Leasing (CBL) ist ein typisches neoliberales Finanzprodukt. US-Banken wie die Citigroup, US-Wirtschaftsprüfer wie KPMG und Price Waterhouse Coopers und US-Wirtschaftskanzleien wie Allen&Overy haben es entwickelt und verkauft. Bei diesen »strukturierten Finanzierungen« wird kein einziger Arbeitsplatz geschaffen, die Finanzakteure organisieren zwischen sich spekulative Karussellgeschäfte. Die Staaten verlieren Steuern. Zwischen 1994 und 2004 haben etwa 700 westeuropäische Städte, staatliche und auch private Unternehmen CBL-Verträge abgeschlossen. Deutschland war auch hier der Musterknabe: Mit über 200 Verträgen liegt die Bundesrepublik bei weitem an der Spitze, mit Abstand gefolgt von Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich.
Dabei waren gerade die staatlichen und öffentlichen Banken die aktivsten, noch vor der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und Daimler Chrysler Financial Services: z. B. die SachsenLB mit den Städten Jena, Stuttgart, Kassel, Erfurt, Halle, Magdeburg (Straßenbahnen), Frankfurt (Messehallen), Leipzig, Bonn, Dresden, Herford, Ruhrverband, Erftverband, Wupperverband, Emschergenossenschaft (Kanalisation), Düsseldorf (Müllverbrennungsanlage), die BayernLB mit Stuttgart (Kanalisation, Trinkwassersystem), Deutsche Post (Briefverteilsysteme), die zentralstaatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Mannheim, Bonn, Nürnberg (Straßenbahnen), Deutsche Post (Briefverteilzentren), Düsseldorf (Verkehrsinfrastruktur). Gleichzeitig waren diese jetzigen Pleitebanken auch bei CBL-Transaktionen in anderen Staaten aktiv: z. B. in Frankreich (Metro Paris), in den Niederlanden (Gas- und Stromnetze, Kraftwerke), Österreich (Eisenbahnen, Fernwärmenetz, Wiener Kanalisation), Hongkong (Eisenbahn), Kanada (Flugzeuge), Luxemburg (Flugzeuge).
Dabei übernahmen die deutschen Mittäter auch die typischen Praktiken und Forderungen der US-Akteure. Die Städte verkauften ihre Infrastruktur nicht direkt an die US-Investoren, sondern an Briefkastenfirmen, die für jedes Projekt eigens gegründet wurden. Genauso wie etwa die IKB die spekulativen Hypothekenbündel über »Trusts« namens »Rheinbridge« und »Rhineland« in der US-Finanzoase Wilmington im Bundesstaat Delaware kauften, so verkaufte auch jede Stadt ihre Kanalisation usw. an einen »Trust« in Wilmington/Delaware oder auf den Cayman Islands. Diese Briefkastenfirmen sind nach dem US-Vorbild der »Special Purpose Entities« (SPE) gestrickt und ermöglichen es mit dem Testat der Wirtschaftsprüfer, die Transaktion »außerbilanziell« vorzunehmen und der Kontrolle zu entziehen. Zu den Praktiken gehört auch die absolute Geheimhaltung: Die CBL-Verträge wurden nicht ins Deutsche übersetzt.
Die damaligen Bundesregierungen – ob von CDU oder SPD geführt – verkauften seit 1997 auch direkt Bundeseigentum mit Hilfe von CBL-Verträgen, so bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (Hard- und Software der Flugüberwachung), bei der Deutsche Bahn AG (Verkauf von ICE- und Doppelstockzügen) und der Deutsche Post AG (Verkauf von Briefverteilzentren).
* Von Werner Rügemer erschien im Frühjahr: »Heuschrecken« im öffentlichen Raum. Public Private Partnership – Anatomie eines globalen Finanzinstruments, transcript Verlag, Bielefeld 2008, 168 S., kart., 16,80 Euro. In der öffentlichen Märchenversion ist Cross Border Leasing (CBL) folgendes: Städte verkaufen für mindestens 30 Jahre ihre wertvolle Infrastruktur wie Kanalisationen, Schienennetze, Wasserwerke, Müllverbrennungsanlagen, Messehallen, Straßenbahnen u. ä. an US-amerikanische Investoren und mieten die Anlagen zurück. Die Investoren erhalten in den USA für diese staatlich geförderte Auslandsinvestition 30 Jahre lang einen Steuervorteil. Die Städte bekommen dafür am ersten Tag eine bare Einmalzahlung (»Barwertvorteil«) in Höhe von vier bis fünf Prozent des Kaufpreises; mit diesem einfachen Trick können sie auf schwerelose Art ihre Verschuldung mindern.
In Wirklichkeit handelt es sich bei CBL um ein typisches Produkt der neoliberal entfesselten Finanzakteure, nämlich um eine hochkomplizierte »strukturierte Finanzierung« mit verborgenen Mittätern und unkalkulierbaren Risiken. Den Mitgliedern der Parlamente und Stadträte wurde aber nur die Märchenversion präsentiert. Die 1 000-Seiten-Vertragswerke, die es nur in englischer Sprache gibt, enthalten strafbewehrte Geheimhaltungsklauseln. Nur Oberbürgermeister und Kämmerer durften reinsehen, verstanden aber kaum etwas und waren abhängig von der Interpretation, die ihnen die Nadelstreifenanwälte großer US-Kanzleien gaben. Vielfach unterliegen sogar die Namen der Investoren der absoluten Geheimhaltung. Von 1994 bis 2004 schlossen in Westeuropa etwa 700 Kommunen und staatliche Unternehmen solche Verträge, in Deutschland sind es etwa 200.
Rolle der Banken
Gegenwärtig verhandeln in Deutschland zahlreiche Kommunen wie Wuppertal, Recklinghausen, Gelsenkirchen und Bochum und kommunale Zusammenschlüsse wie die Bodensee- und die Landeswasserversorgung Baden-Württemberg über den Wechsel beteiligter Banken. Banken spielen nämlich bei dem Geschäft hinter den Kulissen die entscheidende Rolle. Darüber wurde öffentlich nicht informiert. Der von den Investoren gezahlte Kaufpreis – er lag zwischen 80 Millionen und zwei Milliarden Euro, je nach Wert der Anlage – wurde nämlich gar nicht an die Städte ausbezahlt, die erhielten als kleine Mitmachprämie lediglich den »Barwertvorteil«. Für 95 Prozent des Kaufpreises waren die Städte nur eine Durchlaufstation. 80 Prozent gingen an zwei Schuldübernahmebanken, die daraus namens der Städte 30 Jahre lang, also bis etwa 2030 oder 2034, die Leasingraten bezahlen sollen. 15 Prozent gingen an eine Depotbank, die damit während derselben Laufzeit für die Städte den Rückkaufpreis an den Investor erwirtschaften soll. Die Verträge besagen aber, daß die Treuhänderbanken diese Beträge als unwiderrufliches Eigentum erhalten. Wenn sie pleite gehen, bleiben die Städte letztlich zahlungspflichtig.
Weil darin natürlich ein Risiko steckt, enthalten die Verträge weitsichtig folgende Regelung: Wenn die in den USA lizenzierten drei großen Ratingagenturen Standard&Poors, Moody’s oder Fitch die Investoren herabstufen, müssen die Städte umschulden und eine neue Bank suchen. Zu den einschlägigen Banken gehören vor allem europäische Banken wie vor allem die United Bank of Switzerland (UBS), Barclays, Dexia und deutsche Landesbanken, darunter am häufigsten die SachsenLB, die WestLB und die BayernLB, ebenso die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die in Mannheim, Bonn, Nürnberg und Düsseldorf den Treuhänder spielt. Mit diesen Banken wird teilweise schon seit vielen Monaten über einen Wechsel verhandelt. Dem muß allerdings auch immer der Investor zustimmen.
Ein solcher Wechsel ist wegen der langen Laufzeiten, großen Summen und vielen Beteiligten eine komplizierte und aufwendige Prozedur. Deshalb ziehen die Städte wieder die meist US-amerikanischen Anwaltskanzleien bei, die schon die Verträge ausgehandelt haben. Die Rechtsgutachten kosten ein gewisses Honorar, ein Bankwechsel kostet leicht eine Million Euro. Die Städte wurden aber auch verpflichtet, sich gegen Risiken zu versichern. Kürzlich ging der häufigste Versicherer von CBL-Verträgen, die American International Group (AIG), pleite bzw. wurde von der US-Regierung provisorisch gerettet. Deshalb wurde auch das Rating von AIG auf einen niedrigeren Wert (A-) herabgestuft. Also muß auch die Versicherungspolice neu verhandelt oder es muß mit einem anderen Versicherer eine neue Versicherung abgeschlossen werden: Das kostet wieder. Dabei ist die Krise noch nicht zu Ende, und die Verträge laufen noch gut 20 Jahre.
Geheimhaltungspflicht
Dann werden noch zusätzliche »Sicherheiten« verlangt, die von den Städten in bestimmten Krisensituationen zu stellen sind. Eine Formulierung im Geschäftsbericht 2004 der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV), die das Leipziger Trinkwassersystem verkauft hat, gibt einen gewissen Eindruck: »Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu der 2003 abgeschlossenen Cross-Border-Leasing-Transaktion hat die KWL (Kommunale Wasserwerke Leipzig) für bestimmte Grundstücke beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten des Trusts (= die vom Investor Security Pacific Leasing Corporation eingerichtete Briefkastenfirma – WR) im Grundbuch eintragen lassen. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Leipzig bestimmte Freistellungsverpflichtungen für Ansprüche gegen andere Transaktionsteilnehmer. Zu diesen Freistellungsverpflichtungen zählen Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Trust im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagen sowie steuerliche Risiken.« Aus Köln, das seine Messehallen verkauft hat, wurde dazu folgendes bekannt: Weil das Rating von Standard&Poors für das Land Nordrhein-Westfalen als Gewährsträger der Stadt Köln sank, mußte die KölnMesse GmbH dem Investor, der US-Versicherung John Hancock, eine zusätzliche Sicherheit bieten: Ins Grundbuch wurde ein Messe-Betriebsrecht zugunsten des Investors eingetragen, die Stadt mußte die Grundbucheintragung bezahlen. Für den Konfliktfall behält der Investor es sich also vor, selbst die Betriebsführung der Messe zu übernehmen. Eine ähnliche Dienstbarkeit mußte auch die Messegesellschaft Berlin bieten.
In einer zwischen den vier genannten Ruhrgebietsstädten abgestimmten Erklärung heißt es, daß sie sich an die absolute Verschwiegenheitspflicht gebunden fühlen. Diese bezieht sich sogar auf die Namen der beteiligten Investoren und Banken. Gebe man der Öffentlichkeit Genaueres bekannt, mache man sich schadenersatzpflichtig und schwäche die eigene Verhandlungsposition. Allerdings wurde aus Österreich dazu einiges bekannt: Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben in elf Verträgen zwischen 1995 und 2002 Schienenanlagen, Bahnhöfe und »Rollmaterial« (Loks, Güter- und Personenwaggons) an US-Investoren verkauft. Die ÖBB mußten für die Mitte 2008 eingetretene Krisensituation »82,8 bis 108,3 Millionen Euro« an zusätzlichen Sicherheiten aufbringen.
Die »strukturierte Finanzierung« CBL ist häufig noch wesentlich komplexer. Auf der Basis der CBL-Leasingraten haben die ÖBB von der Deutschen Bank für 612,9 Millionen Euro »Collateralized Debt Obligations« (CDO) gekauft. Das sind Derivate, die einen zusätzlichen Gewinn bringen sollten. Sie bringen allerdings in der Finanzkrise jetzt Verluste. Die eilig mit einem teuren Gutachten beauftragten Wirtschaftsprüfer von Deloitte & Touche empfehlen nun – wer hätte es gedacht – den ÖBB, aus den CDO auszusteigen. Das bringe zwar einen Verlust, aber ein späterer Ausstieg könne noch verlustreicher sein.
Steuervorteile aufgehoben
2004 beschloß der US-Gesetzgeber, daß neue CBL-Verträge keine steuerlichen Vorteile mehr bekommen. Dieser Beschluß kam aus zwei Gründen zustande: Zum einen wurde die lange Zeit praktizierte Geheimhaltung unfreiwillig durchlöchert. Einzelheiten der Verträge wurden bekannt. Zudem bildeten sich in Deutschland und Österreich Bürgerinitiativen, bei Bürgerentscheiden wie in Kulmbach (Bayern) und Bergisch Gladbach (Nordrhein-Westfalen) machten überwältigende Mehrheiten der Bürger die entsprechenden Ratsbeschlüsse unwirksam. In zahlreichen Städten wie Frankfurt am Main und Köln zogen die Stadtväter und -mütter schon aufgrund angekündigter Bürgerentscheide ihre Pläne angstvoll zurück. Zum anderen brauchte die US-Regierung wegen des Irak-Krieges Geld und stopfte das Steuerloch. Der Stopp 2004 bedeutet allerdings nicht, wie vielfach in der Öffentlichkeit geglaubt, daß damit CBL überhaupt aus der Welt ist. Es gibt seit 2004 lediglich keine neuen Verträge mehr, aber die bis dahin abgeschlossenen laufen weiter, die letzten bis etwa 2034. So hatten die Befürworter zumindest gedacht.
Der US-Kongreßbeschluß von 2004 hat den steuerrechtlichen Hintergrund, daß es sich bei CBL um Scheingeschäfte »ohne ökonomische Substanz« handelt – der einzige Zweck ist ja die Steuerabschreibung. Diese steuerbegünstigte Auslands-»Investition« ist aber gar keine Realinvestition. Sie führt als typisches »strukturiertes Finanzprodukt« zu keinem einzigen neuen Arbeitsplatz, zu keiner einzigen neuen Dienstleistung. Kein Zentimeter Kanalrohr wird neu verlegt oder repariert. Deshalb überprüfen die US-Finanzämter auf der Grundlage des Kongreßbeschlusses die Verträge seit 2004 neu und lehnen inzwischen die Gewährung der Steuervorteile in vielen Fällen zumindest teilweise ab. Dagegen gingen betroffene Investoren vor Gericht. In einigen Fällen hat das zuständige Gericht in New York – die US-Metropole ist in allen Verträgen als Gerichtsort vereinbart – das Urteil gesprochen: Die Investoren seien nicht wirkliche Eigentümer, sie könnten deshalb keine Steuerabschreibungen auf ihre »Investitionen« und auf die Zinsen für die Darlehen bekommen, die sie für den Kauf aufgenommen haben. Die Steuerbehörden bieten deshalb einen Vergleich an: Die Steuervorteile werden noch im laufenden Jahr gewährt, zumindest teilweise, wenn die Verträge dann aber definitiv beendet werden.
Städte gründen Notgemeinschaft
Nun haben die Investoren die Möglichkeit, den Vergleich anzunehmen oder gegen die Urteile in die nächste Instanz zu gehen. Das ist in vielen Fällen noch nicht entschieden. Der bequemste und lukrativste Exit für die Investoren wäre aber folgender: Wenn sie den europäischen Vertragspartnern eine Vertragsverletzung nachweisen können. Das ist nach den Vertragsbedingungen, die den Investoren weit mehr Rechte einräumen als den Städten, eigentlich nicht besonders schwer. Solche Vertragsverletzungen sind z. B. schon gegeben, wenn die oben geschilderten Verhandlungen mit den herabgestuften Banken und Versicherungen nicht rechtzeitig aufgenommen und in der meist 90 Tage währenden Frist nicht zu Ende geführt werden. Oder wenn die jährliche Berichtspflicht der Städte an die Investoren nicht sorgsam genug erfüllt wird. Dann könnten die Investoren auf Kosten der Städte aus dem Vertrag herauskommen: Die Schadenersatzforderung kann leicht einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen, so berichten, sorgsam dosiert und ohne Nennung von Namen, die Insider des Beratungsunternehmens Rebel Group Advisory. Sie stehen offensichtlich in engem Kontakt zu betroffenen Investoren.
Die Probleme mit CBL sind allerdings nicht so neu, wie es gegenwärtig erscheint. Anfangs wurde behauptet, die Verträge stünden ja »nur auf dem Papier«. Aber schon von Beginn an sind die Städte in ihrer Verfügungsgewalt eingeschränkt. Bei Kanalisationen z.B. bestehen die Investoren darauf, daß die über den Kanälen liegenden Grundstücke zugänglich bleiben. Köln, Recklinghausen und Stuttgart etwa konnten deshalb Bebauungen nicht so ausführen wie geplant. In Stuttgart mußte eine vom Stadtrat schon beschlossene Neckarbrücke zwischen den Stadtteilen Mühlhausen und Aldingen gestoppt werden. Die Trasse wäre einige Meter über das Gelände des verkauften Klärwerks Stuttgart-Mühlhausen verlaufen, was der Investor aber als schwerwiegenden Eingriff in sein Eigentum betrachtete und nicht zustimmte. Hätte Stuttgart die Brücke trotzdem gebaut, hätte die Stadt ein Mehrfaches der Baukosten als Schadenersatz an den Investor zahlen müssen. Die Brücke mußte verlegt werden und kostet nun wesentlich mehr. Einige öffentliche Verkehrsbetriebe können Züge und Straßenbahnen, die sie wegen geringerem Fahrgastaufkommen nicht mehr brauchen, nun aber nicht wie geplant verkaufen, sondern müssen sie betriebsbereit im Depot halten.
Diese Risiken haben sich schon sehr bald nach Abschluß der Verträge abgezeichnet – zur Überraschung der Kämmerer und Oberbürgermeister, die ihren »renommierten« Beratern so gern die vollmundigen Versprechen über die risikolose Unterschrift glaubten. Deshalb haben bereits im Jahre 2005 im Rahmen des Deutschen Städtetages 25 Städte in aller Stille eine Art Notgemeinschaft mit einem unauffälligen Namen gegründet: »Arbeitskreis Cross Border Leasing«; die Geschäftsführung liegt bei den Stadtwerken Wuppertal. Da zahlen die Städte jährlich ein paar zehntausend Euro ein, um sich gegenseitig über »Strategien zur Risikovermeidung« auf dem laufenden zu halten. Das reicht in der jetzigen Krise aber nicht mehr aus, und alle müssen nun zusätzliche Berater engagieren.
Rechtsstaatlichkeit untergraben
Die Wirtschaftsprüfer von Deloitte&Touche haben in ihrem ÖBB-Gutachten festgestellt: CBL ist »komplex, hochdifferenziert und mit hohem administrativen Aufwand verbunden«. Die Städte müssen über jede Kleinigkeit an ihren Investor berichten und dessen Zustimmung einholen. Aus Recklinghausen etwa, das die Kanalisation verkauft hatte, wurde 2005 bekannt, daß der Umbau eines Tierheims, die Umbenennung eines Flurstücks, die Umwidmung einer Fabrikzufahrt und die Kaufanfrage für ein städtisches Grundstück dieser Berichtspflicht unterlagen und daß die Stadt zur Sicherheit rechtlichen Rat einholte, der allein für diese kleinen Problemfälle 6800 Euro kostete.
Entgegen der bisherigen medialen Wahrnehmung sind übrigens nicht nur Städte solche Verträge eingegangen, sondern auch staatliche und staatsnahe Unternehmen. Neben den ÖBB haben auch die belgische und die französische Staatsbahn SNCB bzw. SNCF Züge und Ticketsysteme verkauft und zurückgemietet, ebenso die Metro in Paris und Lissabon. Millionen Reisende in Deutschland fahren in ICEs der Deutsche Bahn AG, die einem US-Investor gehören. Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde verkauft, Hard- und Software in den Towers der deutschen Flughäfen gehören einem US-Investor, wie übrigens auch die anderer europäischer Flugüberwachungen wie in Österreich und den Niederlanden. Die Deutsche Post AG hat wie andere europäische Postunternehmen ihre Postverteilzentren und Mobilfunkanlagen in CBL-Verträge eingebracht. Diese privatrechtlichen Unternehmen lassen bisher über ihre Probleme noch weniger öffentlich verlauten als die Städte.
Zur Intransparenz und zur Untergrabung rechtsstaatlicher Standards tragen auch deutsche Gerichte bei. Bürger haben in manchen Städten wie Stuttgart und Köln gegen die Abwassergebührenbescheide geklagt, und zwar mit der Begründung: Die Gebühren seien weit überhöht, weil die Städte die hohen Anteile der Abschreibung weiter einrechnen, obwohl sie ja das Recht auf Abschreibung an die US-Investoren verkauft haben. Die Verwaltungsgerichte ließen sich aber alle auf die Argumentation der jeweiligen US-Anwaltskanzleien wie Clifford Chance ein, von denen sich die Stadtverwaltungen und Stadtwerke vertreten ließen: Die Kanalisationen seien nach deutschen Recht gar nicht verkauft worden. Alle Gerichte haben es abgelehnt, die Originalverträge beizuziehen, aus denen der Verkauf eindeutig hervorgeht. Das widerspricht dem Gerichtsverfahrensgesetz, wonach entscheidende Dokumente im Original beigezogen werden müssen und die Gerichte nicht auf die Erzählungen und Interpretationen der jeweiligen Partei vertrauen dürfen. Aber der Einfluß der US-Akteure ist auch hier stärker als deutsches Recht.
Es ist das Landesgericht Innsbruck, das bisher als einziges die rechtsstaatlichen Prinzipien Europas aufrechterhält. Dies ist der nachhaltigen Aktivität des Innsbrucker Bürgers Markus Wilhelm zu verdanken. Er kritisierte die CBL-Verträge der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), mit denen die Wasserkraftwerke rund um Innsbruck an US-Investoren verkauft wurden. Wilhelm hat seit 2004 auf seiner website dietiwag.org Teile der geheim gehaltenen Verträge online gestellt. Die TIWAG wollte zunächst eine Einstweilige Verfügung erwirken, scheiterte aber. Dann klagte sie auf Unterlassung, Streitwert 500000 Euro. Das kürzlich nach umfangreichen Ermittlungen und Zeugenvernehmungen und nach dreieinhalb Jahren ergangene Urteil vom 23.September 2008 besagt: Markus Wilhelm ist nicht BLC-Vertragspartner, also ist er nicht an die Geheimhaltungspflicht gebunden. »Das Interesse an der Information der Öffentlichkeit ist höher zu bewerten als das Interesse der Klägerin (TIWAG) an der Geheimhaltung.« Die TIWAG hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
Hintergrund: Cross Border Leasing und Finanzkrise in Deutschland
Wenn Bundeskanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Steinbrück ebenso selbstgerecht wie populistisch tönen, Deutschland habe mit der Finanz- und Bankenkrise nichts zu tun, die USA hätten alle früheren deutschen Warnungen und Vorschläge zur Regulierung des Finanzsektors in den Wind geschlagen, so sagen sie die Unwahrheit. Die mindestens zwölf Milliarden Euro an Haushaltsmitteln und Staatsgarantien, die schon bisher in die Pleitebanken IKB, SachsenLB, WestLB und BayernLB gestopft wurden, sprechen eine andere Sprache. Diese Pleiten sind ja zu einem Teil durch hochspekulative US-Finanzprodukte, z. B. durch den Kauf von Bündeln fauler Hypothekenkredite, verursacht worden.
Auch Cross Border Leasing (CBL) ist ein typisches neoliberales Finanzprodukt. US-Banken wie die Citigroup, US-Wirtschaftsprüfer wie KPMG und Price Waterhouse Coopers und US-Wirtschaftskanzleien wie Allen&Overy haben es entwickelt und verkauft. Bei diesen »strukturierten Finanzierungen« wird kein einziger Arbeitsplatz geschaffen, die Finanzakteure organisieren zwischen sich spekulative Karussellgeschäfte. Die Staaten verlieren Steuern. Zwischen 1994 und 2004 haben etwa 700 westeuropäische Städte, staatliche und auch private Unternehmen CBL-Verträge abgeschlossen. Deutschland war auch hier der Musterknabe: Mit über 200 Verträgen liegt die Bundesrepublik bei weitem an der Spitze, mit Abstand gefolgt von Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich.
Dabei waren gerade die staatlichen und öffentlichen Banken die aktivsten, noch vor der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und Daimler Chrysler Financial Services: z. B. die SachsenLB mit den Städten Jena, Stuttgart, Kassel, Erfurt, Halle, Magdeburg (Straßenbahnen), Frankfurt (Messehallen), Leipzig, Bonn, Dresden, Herford, Ruhrverband, Erftverband, Wupperverband, Emschergenossenschaft (Kanalisation), Düsseldorf (Müllverbrennungsanlage), die BayernLB mit Stuttgart (Kanalisation, Trinkwassersystem), Deutsche Post (Briefverteilsysteme), die zentralstaatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Mannheim, Bonn, Nürnberg (Straßenbahnen), Deutsche Post (Briefverteilzentren), Düsseldorf (Verkehrsinfrastruktur). Gleichzeitig waren diese jetzigen Pleitebanken auch bei CBL-Transaktionen in anderen Staaten aktiv: z. B. in Frankreich (Metro Paris), in den Niederlanden (Gas- und Stromnetze, Kraftwerke), Österreich (Eisenbahnen, Fernwärmenetz, Wiener Kanalisation), Hongkong (Eisenbahn), Kanada (Flugzeuge), Luxemburg (Flugzeuge).
Dabei übernahmen die deutschen Mittäter auch die typischen Praktiken und Forderungen der US-Akteure. Die Städte verkauften ihre Infrastruktur nicht direkt an die US-Investoren, sondern an Briefkastenfirmen, die für jedes Projekt eigens gegründet wurden. Genauso wie etwa die IKB die spekulativen Hypothekenbündel über »Trusts« namens »Rheinbridge« und »Rhineland« in der US-Finanzoase Wilmington im Bundesstaat Delaware kauften, so verkaufte auch jede Stadt ihre Kanalisation usw. an einen »Trust« in Wilmington/Delaware oder auf den Cayman Islands. Diese Briefkastenfirmen sind nach dem US-Vorbild der »Special Purpose Entities« (SPE) gestrickt und ermöglichen es mit dem Testat der Wirtschaftsprüfer, die Transaktion »außerbilanziell« vorzunehmen und der Kontrolle zu entziehen. Zu den Praktiken gehört auch die absolute Geheimhaltung: Die CBL-Verträge wurden nicht ins Deutsche übersetzt.
Die damaligen Bundesregierungen – ob von CDU oder SPD geführt – verkauften seit 1997 auch direkt Bundeseigentum mit Hilfe von CBL-Verträgen, so bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (Hard- und Software der Flugüberwachung), bei der Deutsche Bahn AG (Verkauf von ICE- und Doppelstockzügen) und der Deutsche Post AG (Verkauf von Briefverteilzentren).
* Von Werner Rügemer erschien im Frühjahr: »Heuschrecken« im öffentlichen Raum. Public Private Partnership – Anatomie eines globalen Finanzinstruments, transcript Verlag, Bielefeld 2008, 168 S., kart., 16,80 Euro. Auch im jW-Shop erhältlich.
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Die taz interviewte vor dem Wiedervereinigungs-Feiertag den Satiriker Martin Sonneborn anläßlich der Premiere seines Films über Ostdeutschland „Heimatkunde„. Er war einige Wochen lang mit einem Kameramann um Berlin herum gewandert, um Komisches einzufangen:
Sie hatten ja stets den Kameramann dabei. Wirkte das nicht abschreckend auf Ihre Gesprächspartner?
Es hat mich sehr überrascht, dass die meisten Leute es für völlig normal halten, dass eine Kamera dabei ist. Das Privatfernsehen hat die Leute so geprägt, dass man eher hindrängt, wenn da eine Kamera kommt.
Unterwegs treffen Sie einen Gärtner, der sich mit Bäumen unterhält, weil er den Glauben an die Menschheit verloren hat. Sie sprechen mit Imbiss-Besitzern, die von reichen Jet-Set-Kunden träumen, aber bei denen dann doch der Jauchewagen vorfährt. Ein Straßenbahnführer beschwert sich, dass der Mauerfall seinen Straßenbahnfahrplan durcheinandergebracht hat. Betrachten Sie Ihre Gesprächspartner als Ihre Opfer?
Als Opfer sehen wir die Leute natürlich nie, nur als mögliche Lieferanten von komischem Filmmaterial. In Marzahn kamen wir auf die Plattenbauten zu und da sehe ich jemanden oben auf dem Balkon. Da rufe ich und es entwickelt sich ein Gespräch. Der Mann hat mir erzählt, dass die Plattenbauwohnungen im Osten viel besser seien, weil sie alle den gleichen Schnitt haben und man beim Umzug die Auslegware einfach mitnehmen kann, weil sie überall passt. Ich bin halt aufnahmebereit für alles, was mir entgegenkommt, und offen für interessante Dinge, die sich meist auch erst im Gespräch ergeben.
Wenn Sie mit jemandem reden, entsteht Realsatire. Ist das ein angeborenes Talent?
Ich befürchte, das zieht sich wie ein roter Faden durch mein Leben, das hat mit Telefonstreichen angefangen, und wenn in der Schule später was los war, war ich meistens verantwortlich. Die Frage ist: Wie verpacke ich meine Kritik? Man kann zum Alkoholiker werden, man kann in den bewaffneten Widerstand gehen, man kann in die Politik gehen, was wir ja seit 2004 mit der Partei „Die Partei“ bewerkstelligen, und man kann Satire machen.
Mit der Sie immerhin einmal die Fußball-Weltmeisterschaft ins Land geholt haben, weil anscheinend ein Fifa-Delegierter ein Bestechungsfax der Titanic für echt hielt. Mit ihrer Satire führen Sie im Film einen erfolgreichen Kampf gegen Hundekotbehälter …
… In Stahnsdorf wurde gerade ein neuer Platz eingeweiht, mit einem Mahnmal für die Opfer des Faschismus. Es gab zwei Bänke, ein bisschen Grün und ein paar Bäume. Es gab daneben allerdings auch noch vier große, nagelneue, überdimensionierte und um das Mahnmal herum platzierte sogenannte Hundekotbehälter. Wir haben den Bürgermeister gefragt, in welchem Zusammenhang die Hundekotbehälter zum Mahnmal und zum Hitlerfaschismus stünden. Er wurde vor laufender Kamera immer wortkarger. Die Kamera war noch nicht ganz aus, da rollte schon ein Abrisskommando an, um zwei Behälter zu entfernen.
Welche Begegnung während Ihrer Wanderung fanden Sie besonders schräg – oder besonders traurig?
Die bizarrste Situation war im Asylbewerberheim Stolpe-Süd. Ich habe mich mit einem Abu Abbas unterhalten, der seit elf Jahren dort eingesperrt ist und darauf mit einem gewissen Galgenhumor reagiert. Auf meine Frage, wie lange er hier jetzt leben wird oder muss, hat er geantwortet: „Bis ich sterbe“, und angefangen zu lachen. Das zeigt Ausnahmesituationen, mit denen man sonst nicht konfrontiert wird, in denen unser Staatsgebilde versagt und falsch läuft. Dann ist es gut, so etwas zeigen zu können.
Hatten Sie eigentlich nie Angst, in eine brenzlige Lage zu geraten?
Nein. Eine gefährliche Situation gab es, als ich in Schönefeld in einem Pool voller Schleim stand. Das Wasser war vier Jahre nicht abgelassen. Ich glaube, den Mann verklage ich. Er hat gesagt, er hat immer Chemie da reingekippt, noch aus DDR-Beständen. Das grenzt an Körperverletzung, was die mit mir gemacht haben.
Wie wäre es mit einer Wiederholung Ihrer Wanderung in einigen Jahren?
Weil sich etwas verändert in der Zeit? In vier Jahren wäre das Wasser in dem Pool noch grüner – insofern würde ich davon Abstand nehmen. Es wächst sicher zusammen, mit jedem Jahrgang, der geboren wird. Aber jungen Leuten wird das Wissen einfach fehlen. Wir sind vielen jungen Menschen begegnet, die nichts über die DDR wussten, gar nichts. „DDR? Kenn ick nich!“ Einmal sagten zwei sechzehnjährige Mädchen, ja, das haben wir in der Schule gehabt. DDR, das war so was wie Krieg. Das Ausmaß, in dem die DDR unbekannt ist oder glorifiziert wird, hat mich schon überrascht.
Seit dem Titanic-Titelbild der „Zonen-Gaby“ sind Ostdeutsche immer wieder Zielscheibe Ihrer Satire. Als „Partei“ fordern Sie den Wiederaufbau der Mauer. Ist das wirklich noch witzig?
Vor allen in den ersten Jahren nach der Wende konnten wir uns im Osten am Telefon alles erlauben, man hat wirklich überhaupt nichts in Frage gestellt. Wir freuen uns, wenn wir Widerspruch und Zorn provozieren. Witze über die DDR funktionieren so lange, wie das Land geteilt ist – nein, solange sich das Leute nicht eingestehen. Das war einer der Gründe, warum wir 2004 die „Partei“ gegründet und den Wiederaufbau der Mauer gefordert haben: weil in den Feuilletons überhaupt keine Debatte darüber stattfindet, ob wir vielleicht doch sehr getrennt sind, wir – und die da drüben. Es hat Spaß gemacht, das von einer offiziellen Plattform aus zu thematisieren. Die Mauer ist übrigens nur ein populistisches Vehikel – wir werden sie nicht einfach bauen, wenn wir an der Macht sind, sondern eine Volksbefragung durchführen. Wenn da demokratische Mehrheiten zustande kommen, bauen wir sie, sonst eben nicht. Ich bin da ganz unentschieden. In jedem Fall würde sie ansprechender aussehen, nicht so grau, sondern begrünt, in die Beobachtungstürme könnten Diskos rein. Das wäre etwas für die jungen Leute.
Volker Braun schreibt in „Machwerk oder das Schichtbuch des Flick von Lauchhammer“:
„Der Biologe Kammerer kam, im Ersten Weltkrieg, zu der Ansicht, alle Dinge hätten eine der Schwerkraft vergleichbare Neigung, ihrer Umwelt ähnlich zu werden, und das seiner Umwelt ähnlich gewordene Ding werde selbst zur Umwelt anderer Dinge. (Das Gesetz der Serie; ‚Serientäter‘.)“
Zu diesen Dingen zählt auch der Mensch: Wie oft kann man sogar leichthin von den Personen prompt auf ihre Umwelt schließen, z.B. auf ihren Arbeitsplatz und ihre Tätigkeit – bis dahin, dass man (Th. Kapielski) bestimmen kann, welchen Wasserkessel welcher Neuköllner bei Karstadt am Hermannplatz kauft. Ich habe nebenbeibemerkt den noch fast neuen in der Wilmersdorferstraße einst gekauften Wasserkessel seines 2006 gestorbenen Verlegers Jes Petersen geerbt. Allerdings nicht vom Künstler, sondern von Petersens Nachlaßverwalter bzw. von dessen Assistent Andreas Hansen.