Stalking – ein unheimlich mediales Phänomen
Denkmal für den unbekannten Minnsesänger – einem frühen Stalker/Photo: Peter Grosse
Mit der Einführung einer neuen Strafbarkeit 2007 – dem Paragraphen (§ 238 StGB „Nachstellung“) – stiegen erwartungsgemäß diese „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“: „Stalking“ genannt. Die Kriminalstatistik der Berliner Polizei verzeichnet zwischen 2007 und 2009 jährlich rund 16.500 Fälle, von denen jährlich rund 13.500 aufgeklärt werden. Bei diesen Fällen handelt es sich durchweg um „Stalker von unten“ (rund 30% sind „nicht-deutsche“)
Manchmal vergessen sich aber auch welche aus der „High Society“ (Hochgesellschaft). So wie jetzt gerade die „Wetten, dass…“-Ko-Moderatorin Michelle Hunziker (33), deren ganzes Leben sich anscheinend um „Stalken und gestalkt Werden“ dreht: 2007 gründete sie in Italien die Organisation „Doppia Difesa“ – für „Stalking-Opfer“, deren Hilfe sie sodann gleich mehrmals in Anspruch nahm, indem sie laut BZ, die sie als „Stalking-Expertin“ bezeichnet, alle allzu „penetranten Verehrer“ anzeigte. Im „Corriere della Sera“ prahlte sie kürzlich: „Mein persönlicher Rekord liegt bei 15 Anzeigen“. Soll heißen: Je mehr Leute (Stalker) ich anzeige, die mir nachstellen, desto höher ist meine Interessantigkeit bzw. Beliebtheit. Einmal vermutete sie öffentlich, dass auch der Ex-Freund ihrer Mutter – Roberto Simioli – sie mit Briefen und SMS belästige. Dieser Mann hat nun umgekehrt Michelle Hunziker wegen „massiver Bedrohung“, „Verleumdung“ und „Eingriffs in die Privatsphäre“, kurz: wegen Stalking angezeigt. Die Mailänder Staatsanwaltschaft ermittelt.
Eher selten passiert es dagegen, dass die Staatsanwaltschaft sich Fälle annimmt, wo jemand im Namen und im Auftrag des Staates gestalkt wird – also wenn Polizei, Geheimdienst, Militär, Post, Arbeitsämter usw. ihm nachstellen. Der derart gestalkte findet auch kaum Hilfe bei den Vereinen für Stalking-Opfer, weil diese eng mit den o.e. Behörden zusammenarbeiten. Der Staat beansprucht für sich das Stalking-Monopol! Wenn das hilflose Stalking-Opfer deswegen selbst aktiv wird – um gegen die staatlichen Stalker öffentlich vorzugehen, dann bekommt er u.U. sogar noch von der Staatsanwaltschaft eins übergebraten. Im Folgenden geht es um so einen Fall:
Der Gerichtsprozeß des Stalkingmonopolisten Staat gegen das Stalking-Opfer Bürger Harald Brems wird in den nächsten Wochen fortgesetzt.
Am 13.5. feiert aber erst einmal der Berliner Verein „Stop-Stalking“ sein zweijähriges Jubiläum. Er tut dies heuer auf dem „Deutschen Präventionstag“, der am 10. und 11 Mai im ICC statfindet – „das ist eine megagroße Veranstaltung,“ heißt es dazu bei „Stop Stalking“.
Das Stalking als strafwürdiges Delikt kam um 2000 aus den USA über uns. Bis dahin kannte man in Deutschland nur die mehr oder weniger aggressive „Belästigung“, die von Polizisten oft „falsch eingeschätzt“ wurde. Aber seit dem „Anti-Stalking-Gesetz“ 2007 ist dieses Phänomen „in seiner Wichtigkeit“ auch hier allgemein anerkannt, wie der Leiter von „Stop Stalking“ Wolf Ortiz-Müller in seiner Einleitungsrede am 13.5.2009 im Roten Rathaus betonte, wo der Verein sein einjähriges Jubiläum feierte. . Seine Beratungsstelle für Täter (es gibt auch noch eine für die Opfer) wird vom Staat sowie von den Bezirken Zehlendorf und Steglitz finanziell unterstützt und kooperiert mit der Polizei, deren Stalking-Experten dann auch zahlreich auf der Jubiläumsveranstaltung vertreten waren. Der Berliner Polizeipräsident führte in seiner Rede aus: Die Entwicklung der Fallzahlen zeige, wie wichtig der Paragraph 238 sei. Die Landespolizeischule böte Seminare zur Stalking-Problematik an. „Es gibt immer mehr Stalker“.
Ursprünglich war mit diesem Begriff einmal ein Führer durch Zonen der Anomalie oder sonstwie gefährliches Gelände gemeint. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Film „Stalker“ von Andrej Tarkowski, an die vielen namenlosen „Stalker“ im abgesperrten Gebiet von Tschernobyl und an den Dokumentarfilm von Eduard Schreiber über einen „Stalker“ in der Zone der geologischen Anomalie „M“ im Ural.
In der sogenannten Medien- und Informationsgesellschaft hat sich das Verhältnis aber umgekehrt: Nun geht die Gefahr vom (amerikanisierten) Stalker selbst aus, der vor allem prominenten Frauen aus dem Showbusiness nachstellt – teilweise mit modernsten Mitteln ausgerüstet: wie Infrarotkamera, Internet, Handy usw..Weil in seiner Penetranz ein Drohpotentials steckt, können die Opfer hier seit 2007 juristisch gegen Stalker vorgehen. Seitdem gab es schon weit über 10.000 Verfahren – allein in Berlin über 2000. Die Täter sind zu 80% Männer, davon 20% solche mit „Migrationshintergrund“.
Ein wissenschaftlicher Berater von „Stop-Stalking“, der Charité-Psychiater Andreas Heinz, erwähnte, dass einige seiner Kollegen das Stalking gar für eine Krankheit halten (eine medial übertragene Epedemie?). So weit wolle er jedoch nicht gehen: Das Stalking sei sehr heterogen und setze sich aus Einsamkeit, Ängsten usw. zusammen. Die Grenze zwischen aktivem Einbringen und Stalking sei fließend. Der Leiter der Beratungsstelle attestierte den Tätern, die bisher zu ihm kamen, ein „diffuses Unwohlsein mit dem eigenen Verhalten“ und ein „Unrechtsbewußtsein“ – sie hätten z.T. „tiefgehende psychische Probleme“. Er erwähnte zwei Fälle aus seinem Beratungsalltag: Eine Frau, die eine Therapie begonnen hatte, ertappte sich dabei, dass sie ständig ihren Psychologen anrufen wollte, irgendwann meldete sie sich deswegen bei „Stop-Stalking“. Ein Angestellter verliebte sich in die neue Sekretärin seines Chefs, dies gipfelte darin, dass er ihr erregt E-mails mit obszönem Inhalt schickte. Er kam über die Polizei zu „Stop Stalking“, wo man Beratungsgespräche mit ihm führte.
Der Verein, der inzwischen eine Arbeitsgruppe „Stop-Stalking mit Migrationshintergrund“ eingerichtet hat (ist der Ehrenmord vielleicht eine Form von Extremstalking?), möchte, dass die immer mehr werdenden Bußgelder, die wegen Stalking verhängt werden, ihm zugute kommen: „Es gibt etwas, was teurer ist, als ‚Stop-Stalking‘ zu finanzieren, nämlich ‚Stop-Stalking‘ nicht zu finanzieren.“ Die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries stimmte dem zu: Das Projekt und die Schnittstelle, an der es sich ansiedelte, sei genau „das richtige Konfliktmanagement.“
Während dergestalt der „Druck auf die Täter“ wächst, erfährt das Stalking jedoch gleichzeitig einen „großen Zulauf“. Und während hier die Reichenbezirke Steglitz und Zahlendorf „Stop-Stalking“ unterstützen, stellen die Armen- und Ausländerbezirke Kreuzberg, Neukölln u.a. auf der anderen Seite eher das Stalking-Potential. „Haben die Südeuropäer vielleicht größere Schwierigkeiten, mit Zurückweisung umzugehen?“ fragte sich denn auch der Leiter der Beratungsstelle.
Er wünscht sich ein „Netzwerk gegen Stalking, um überall dieses Verhalten zu ächten, wo es auftritt.“ Bis jetzt habe man 1278 Kontakte zu Stalkern gehabt, davon wurden 86 zu Beratungsfällen, was sich bei einigen allerdings auf eine telefonische Beratung beschränkte. Gleichzeit sei es zu 400 Anfragen von Medien gekommen, die mehr über die Arbeit des Projekts wissen wollten, das leider noch immer nicht im „Haushalt der Stadt verankert“ sei. Mit Geldern der ARD-Fernsehlotterie könne man sich jedoch schon mal speziell um „Menschen mit Migrationshintergrund“ kümmern.
Beim Stalking geht es nicht nur um „psychischen Terror“, sondern oft auch um „körperliche Übergriffe“. Und die Übergänge zwischen beiden lassen sich medial überbrücken: So gibt es neuerdings den berühmten „Stalker Song“ auch als Klingelton fürs Handy: „Imagine me and you, I do/ I think about you day and night/ It’s only right to think about the girl I stalk/Each day and night,/ So happy together.“ Im weiteren Verlauf des Liedes bombardiert er sie dann Nachts mit anonymen Anrufen und entführt schließlich ihre Katze, damit sie endlich mit ihm spricht.
Das Internetforum „popculturemadness.com“ listet unter der Rubrik „die erschreckendste Popmusik“ weitere 24 „Stalker Songs“ auf, allein drei von der Band „The Police“, die anscheinend als erste dieses neue Phänomen „bearbeitete“, das von der Forschung in Deutschland noch immer nicht genügend beachtet werde, wie der Schirmherr der Beratungsstelle, Staatssekretär Benjamin Hoff klagte.
Halten wir einstweilen fest: Über die Promis und ihre Fans, sowie die Klatschpresse und ihre Paparazzis (so heißt inzwischen auch ein Restaurant im Springer-Verlagshaus) wurde das Stalking einerseits populär, andererseits aber auch justitiabel, wobei es von polizeilichen Spezialabteilungen und Beratungsstellen flankiert wurde – um es einzudämmen. Die Berichterstattung der Medien über dieses ganze Phänomen im Verein mit der zügigen wirtschaftlichen Unterminierung überkommener männlicher Selbstbilder sorgte jedoch gleichzeitig dafür, dass immer mehr Stalker auftreten. Es ist dies schon fast ein „Teufelskreis“. Die Zeit scheint nicht mehr fern, dass man dahinein auch immer mehr politische Aktivitäten bzw. Akteure einspeist – und z.B. Professor Grottians Vorschlag einer „fürsorglichen Belagerung“ (u.a. der für den „Bankenskandal“ Verantwortlichen, die allesamt in Zehlendorf wohnen) mit dem „Anti-Stalking-Paragraphen 238“ bekämpft.
Aus dem Polizeiarchiv von Göteborg: Ein Stalker schleicht sich aufs Schiffs / Oder ein Lotse geht von Bord. Die Staatsstalker waren sich da zum Zeitpunkt, da das Photo „geschossen“ wurde, noch nicht sicher.
Leider hat sich nun bestätigt was ich befürchtet hatte. Das Landgericht Konstanz nutzte die Chance, nachdem es ein Gefälligkeitsgutachten vom untersuchenden Psychiater bekommen hatte, um meine Berufungsverhandlung abzusagen. Damit bin ich in dieser Sache in eine Sackgasse geraten, denn gegen ein medizinisches Gutachten kann ich als Laie nichts ausrichten. In einer Gerichtsverhandlung kann ich durch Beweisanträge versuchen meinen Standpunkt deutlich zu machen. Das ist auch nachträglich noch nachvollziehbar, denn Beweisanträge müssen protokolliert werden. Doch gegen ein falsches Gutachten lässt sich nur schwer ankommen. Der Spruch von den Göttern in weiß bestätigt sich hier einmal mehr. Statt durch eine kriminalistische Untersuchung herauszufinden was an meinem Fall dran ist, überließ es das Landgericht der subjektiven Wahrnehmung eines einzigen Psychiaters, zu entscheiden ob die Berufungsverhandlung stattfinden kann oder nicht. Ein einziger Mensch reicht aus um ein ganzes Leben zu zerstören. Die Tatsache verfolgt zu werden reicht in Deutschland aus um einen Menschen zu einem psychiatrischen Gutachten zu zwingen. Zumindest wenn eine Gerichtsverhandlung ansteht. Die persönliche Leidensgeschichte dann so hin zu drehen dass der Betroffene als paranoid und geisteskrank gilt ist eine Kleinigkeit für den Psychiater. Ein Wirrwarr aus medizinischen Fachbegriffen sorgt für die nötige Seriosität des Gutachtens. Ein Vorgang der in Deutschland leider viel zu oft stattfindet. Die Geschichte ist voll von Medizinern die sich zu unethischem Handeln verleiten ließen. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte kann sich auf meiner Seite umsehen.
http://libera.lima-city.de/prozess.html