vonSchröder & Kalender 27.08.2006

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Wir sind unterwegs und wissen nicht wie der Bär flattert.

Zu unserer Klage über den von der Post nicht mehr zugelassenen ›Buchhändlerknoten‹ schrieb unser Freund, der Freiburger Medienanwalt Albrecht Götz von Olenhusen: »Schade um die Schnüre! So kommt alles abhanden – vor Jahren haben wir den Hingang des Badischen Aktenknotens beklagen müssen – die erste Errungenschaft meiner juristischen Ausbildung beim Amtsgericht Emmendingen durch den Gerichtsamtmann Ernst, der,  nachdem er mich in der richtigen Knotung unterwiesen,  einige Zeit später, nicht wegen des Knotens, nach Offenburg strafversetzt wurde an die dortige Staatsanwaltschaft, wo er unter dem Oberstaatsanwalt Dr. Wielsch Dienst tat, der  während  der 1000jährigen Reichszeit im Elsass seine Grundausbildung an einem Sondergericht vervollkommen konnte. Dort war ich selbst einige Monate zur Ausbildung – in Offenburg wohlgemerkt – und drei Monate kommissarischer Staatsanwalt – eine Zeit, die ich nutzen konnte, um Verfahren gegen die berühmten, traditionellen und hervorragenden Schwarzbrenner  in den Tälern um Oberkirch etc. und gegen 175er in Lahr mit der gebotenen Zurückhaltung zu betreiben.  Tempi passati…«

(AGvO / BK / JS)

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