vonFalk Madeja 17.08.2011

taz Blogs


Willkommen auf der Blogplattform der taz-Community!

Mehr über diesen Blog

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=-cK4vlel2Fk[/youtube]Der 40jährige Mann mit dem Namen “Adam”, der im vergangenen Jahr das Totengedenken auf dem Dam in Amsterdam durch Schreie verstörte und deshalb der “Damschreeuwer” (etwa Dam-Schreihals) genannt wird, steht am 22. September vor Gericht. Zunächst war vermutet worden, dass er auch wegen eines Angriffs auf Königin Beatrix, die bei dem Gedenken traditionellerweise anwesend ist, angeklagt werden könne. Dem ist aber nicht so, wie die Nachrichtenagentur Novum berichtet. Es gäbe keine Beweise dafür, dass er dem Staatsoberhaupt sowie Prinz Willem-Alexander und Prinzessin Maxima etwas habe antun wollen.

Nach seinen Schreien war eine Panik ausgebrochen. Dutzende Menschen verletzten sich. Er steht nun wegen Körperverletzung, Unruhe-Stiftung und Laden-Diebstahl vor dem Polizeirichter. Im April war er wegen Ladendiebstahls inhaftiert worden, er musste 90 Tage ins Gefängnis. Im Juni wurde er kurz nach seiner Freilassung neuerlich inhaftiert, diesmal hatte er das Nationaal Monument op de Dam (National-Denkmal auf dem Dam) beschmiert.

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/dam-schreihals_wird_nicht_fuer_angriff_auf_koenigin_beatrix_verfolgt/

aktuell auf taz.de

kommentare