vonFalk Madeja 06.03.2009

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Eigentlich eine spannende Frage! Das niederländische Parlament ist mehrheitlich dagegen. Es gibt einen konkreten Fall. Ein 54jähriger Mann aus Nieuwegein, der 1996 seine Frau umgebracht hat und seine Strafe abgesessen hat, will eine Leitungsfunktion in einer Grundschule ausüben. Dazu braucht eine sogenannte „Verklaring Omtrent Gedrag (VOG)“, eine Art Unbedenklichkeitserkärung.

Die wollten die Behörden ihm erst nicht geben, weshalb er sich durch die Instanzen klagte und gewann. Er habe sich der Verbüssung seiner Strafe nichts mehr zu Schulden kommen lassen und die Experten erwarten nicht, dass er noch mal jemand ermorden würde. So wurde er Thema einer parlamentarischen Diskussion.

Fred Teven von der oppositionellen VVD hält den Mann wegen seiner Mordtat für ungeeignet, um Kinder zu unterrichten. Die Abgeordnete der Regierungspartei CDA Marleen de Pater findet, dass er „kein gutes vorbild“ für die Kinder sei. Für die oppostionelle Sozialistische Partei findet Jan de Wit, dass es „unzulässig“ sei, wenn jemand „mit einer solchen Vergangenheit vor der Klasse steht“, auch wenn „er sich gebessert“ habe (das ist übrigens ein ganz lustiges Statement, denn seine Partei bejubelte früher den Massenmörder Mao ;-)).

Jetzt soll Justizminister Ernst Hirsch Ballin nach dem Willen der Mehrheit des Parlaments das Gesetz in soweit anpassen, dass der Mörder wenn möglich nicht mehr unterrichten darf.

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