Ende Dezember 2004 wurde Laye-Alama Condé aus Sierra Leone, der seit Jahren in Bremen lebte, am Sielwalleck von zwei Zivilpolizisten verhaftet und unter Verdacht des Drogenbesitzes in das Polizeirevier Vahr verbracht. An Armen und Beinen gefesselt, wurde ihm von dem Arzt Igor Volz gewaltsam Brechmittel (Ipecacuanha heisst das Medikament) verabreicht und in einer stundenlangen Prozedur über eine Nasensonde so viele Liter Wasser in den Magen gepumpt, dass seine Lungen überfluteten und er erstickte. Laut der Feststellungen der Justiz waren dabei auch die beiden anwesenden Polizisten aktiv tätig. Laye-Alama Condé ist in den Räumen der Bremer Polizei grausam gequält und ertränkt worden. Er wurde 35 Jahre alt.
Im Sommer 2006 hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg diese zwangsweise Verabreichung des Medikaments als Folter klassifiziert und verboten. Gleichzeitig verurteilte er die Bundesrepublik Deutschland, weil sie das polizeiliche Eintrichtern von Ipecacuanha bislang erlaubte. Andrej Busch, der Anwalt von Abu bakar Jallo, der den Prozess vor dem EGMR angestrengt hat, erklärte nach dem Urteil aus Straßburg: „Das ist ein Urteil, das Signalwirkung über die Grenzen von Deutschland hinaus hat. Man darf allerdings nicht vergessen, dass zwei Menschen in Bremen und in Hamburg ihr Leben lassen mussten und selbst das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis keinen Riegel vorschieben wollte. Wir hoffen daher umso mehr, dass jetzt die Bundesregierung und vor allen Dingen die Bundesländer und Polizeibehörden alles Erforderliche tun, um dieses Urteil schnellstmöglich umzusetzen.“
Auch nach mehr als acht Jahren und bisher zwei Gerichtsprozessen bleibt festzustellen: Es gibt eine Tat, es gibt einen Toten, aber keine verurteilten Täter. Die beteiligten Polizisten, die den Einsatz eigenmächtig angeordnet hatten und während der Tortur den Kopf und einen Arm von Laye-Alama Condé festgehalten hatten sowie der (damalige) Leiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes Prof. Michael Birkholz, der nach kurzer Unterbrechung gleich nach der Tötung Condés wieder Leiter des Ärtztlichen Beweissicherungsdienstes wurde, werden wohl nicht mehr rechtlich belangt werden können. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) dies in seiner ersten Revisionsentscheidung 2009 noch ausdrücklich angeregt hatte, war die Bremer Staatsanwalt dazu erst dann aktiv geworden, als die Verjährungsfristen der aus ihrer Sicht in Frage kommenden Straftaten bereits abgelaufen waren. Angeklagt war lediglich der beteiligte Arzt. Beide Male wurde er vom Bremer Landgericht freigesprochen, beide Male wurde der Freispruch vom Bundesgerichtshof mit Hinweis auf große Verfahrensfehler und auf die augenfällige Schuld des Arztes kassiert. Zuletzt im Juni 2012: Der BGH bezeichnete das 2. Bremer Urteil unmissverständlich als „fast grotesk falsch“.
Die ersten beiden Urteile des Bremer Landgerichts gegen einen der damals Verantwortlichen wurde beide vom Bundesgerichtshof kassiert und eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als zwingend angesehen. Der Vorsitzende Bundesrichter Basdorf fand im Juni 2012 deutliche Worte in Richtung Bremen: „Die Feststellungen des Schwurgerichts ergeben für sich eindeutig einen Sachverhalt, der einen Schuldspruch der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt. In aller Eindeutigkeit.“ Aber offenbar plant nun auch die dritte Bremer Kammer, sich ein weiteres Mal über den Bundesgerichtshof hinwegzusetzen. In ihrer mündlichen Stellungnahme am Freitag, 24. Mai 2013, bezeichnete die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel das Handeln des Angeklagten als „unglücklich“. Durch eine Einstellung könnte er von dem Druck befreit werden, der seit über acht Jahren auf ihm laste. Eine Einstellung sei zwar rechtlich nicht unproblematisch, orientiere sich aber „am Menschen“.
Nach § 153a StPO kann das Landgericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren einstellen und „zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“ Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye Condé handelt es sich aber bei der Tötung durch die gewaltsame Brechmittelvergabe im Polizeigewahrsam nicht um irgendeinen Fall unter vielen. Das Bremer Verfahren wurde nicht nur in der Juristenausbildung immer wieder zur Diskussion gestellt, schon die beiden BGH-Urteile machen deutlich, wie rechtlich umstritten der Sachverhalt offenbar nach wie vor ist. Das Bremer Gericht muss daher den Sachverhalt bis zum Ende ausermitteln und zu einem Urteilsspruch kommen, der auch weitere Rechtsmittel zulässt, und zwar gerade weil das öffentliche Interesse nach wie vor hoch ist und nicht mit einer einmaligen Zahlung des Angeklagten z.B. an die Staatskasse „beseitigt“ werden könnte. Anders formuliert: wenn ein Mensch im Polizeigewahrsam getötet wird, muss dazu ein Gericht mit einem Urteil Stellung nehmen und darf sich der juristischen Bewertung nicht entziehen. Eine Einstellung gegen den erklärten Willen der Hinterbliebenen wäre ein absolut fatales und falsches Signal.
Mit der Einstellung des Verfahrens käme das Prozessergebnis auch im dritten Verfahren einer neuerlichen öffentlichen Verhöhnung des Toten gleich. Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye Condé stünde damit am Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen über die höchstgerichtlich als Folter bezeichnete Brechmittelvergabe ein weiterer juristischer und politischer Skandal. Als skandalös muss auch die Berichterstattung respektive „Nichtberichterstattung“ in den deutschen Medien bezeichnet werden. Gibt man beispielsweise die Begriffe „Brechmittel“ und „Bremen“ in die Suchmaske bei Google-News ein (abgefragt am 11.06.2013 um 12:50 Uhr), erscheint Radio Bremen siebenmal unter den zehn ersten Treffern und einmal der Weserkurier und zweimal die TAZ (einmal TAZ-Bremen). Bei den nächsten zehn Treffern erscheint neunmal Radio Bremen und einmal die Nord-West-Zeitung, bei den Treffern 21 bis 30 und 31 bis 40 erscheinen ausschließlich Treffer zu Radio Bremen, erst auf Position 44 erscheint wieder ein Treffer eines Printmediums: Der Tagesspiegel. In der Folge erscheinen keine weitere Treffer zu Printmedien.
Offenbar gibt es einen Filz respektive eine Klüngelei zwischen der Exekutive und der Gerichtsbarkeit in Bremen unter Einbeziehung großer Massenmedien in Deutschland. Deshalb gibt es eine Öffentliche Protesterklärung zum Mitunterzeichnen von der Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé.
Via: Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé
c/o Flüchtlingsinitiative e.V. /MediNetz Bremen
Bernhardstr. 12, 28203 Bremen
Vergl. hierzu in diesem Blog:
12.11.2010: Erste Verjährung im Brechmitteleinsatz