In Deutschland wird knapp die Hälfte aller Überwachungsmaßnahmen von Telekommunikation im Justizbereich bei Drogendelikten durchgeführt. Das geht aus den jährlichen Statistiken des Bundesjustizamts (BfJ) hervor. Normalerweise werden die Daten im Herbst des Folgejahres veröffentlicht. Als Mitarbeiter von Netzpolitik.org Mitte September 2014 beim BfJ eine diesbezügliche Anfrage stellten, hieß es: „Die angefragten Justizstatistiken für 2013 werden voraussichtlich Ende Oktober 2014 veröffentlicht.“ Da das nicht passiert ist, haben die Netzaktivisten nochmal nachgehakt. Am 7. Januar 2015 sind die PDF-Dateien (Stand: 28. Juli 2014) mit einer dazugehörigen Pressemitteilung endlich auf der Website des BfJ aufgetaucht.
Die Anzahl der Überwachungsanordnungen belief sich im Jahr 2013 auf 22.917. Das entspricht einer Häufigkeit von 27,9 Anordnungen pro 100.000 Einwohner. Nicht enthalten in diesen Zahlen sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis.
Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 unfd 4 sowie §§ 30a und 30b BtMG) aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2013 wurden hierzu 10.771 Fälle registriert (47,0% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2013 lediglich 48 Fälle registriert (0,21% aller Fälle). Kinderpornographie spielt bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes.
In der Schweiz wird die Überwachung von Telekommunikation durch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geregelt. Detaillierte Statistiken werden jährlich vom „Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ in Form von Excel-Dateien online veröffentlicht.
Die Anzahl der Anordnungen bezüglich Maßnahmen zur Überwachung in Echtzeit (Kommunikations-Überwachung) belief sich in der Schweiz im Jahr 2013 auf 3.945. Das entspricht einer Häufigkeit von 48,5 Anordnungen pro 100.000 Einwohner. In der Schweiz werden häufiger Überwachungsmaßnahmen bezüglich des Post- und Fernmeldeverkehrs angeordnet als in Deutschland.
Im Jahr 2013 wurden in der Schweiz 44,4% aller Überwachungsmaßnahmen von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) aufzuklären. Gemeint sind hier Straftaten gemäß BetmG Artikel 19 Abs. 2 und Artikel 20 Abs. 2. Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz der Verdacht auf gewerbsmäßigen Drogenhandel der mit Abstand häufigste Grund für eine Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation.
Im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie – Widerhandlung gegen StGB Artikel 197 – wurden in der Schweiz im Jahr 2013 lediglich 6 Fälle registriert (0,15% aller Fälle). In fünf dieser sechs Fälle standen die Zielpersonen auch im Verdacht, sexuelle Handlungen mit Kindern begangen zu haben – Widerhandlung gegen StGB Artikel 187. Alle sechs diesbezüglichen Anordnungen zur Überwachung der Kommunikation in Echtzeit stammten aus dem Kanton Genf. Kinderpornographie spielt auch in der Schweiz bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle.
OMG, im Umkerschluß hieße das, der Alkohol ist in sachgemäßer und unsachgemäßer Anwendung im Vormarsch. Mag das noch kurz Freude hervorrufen. In der Hochrechnung bekommen da weitere Aspekte deutlich einen Mainstream Charakter, der auf eine gewollt/ungewollte Gleichschaltung und .. mit erlaubtem Bezug auf obige Angaben, der Vormarsch von Kindesmissbrauch weiter Einzug hält. Möchte ich hier einen weiteren Bedeutungskreis diese Umstandes aufzeigen. „Kindesmissbrauch ist m.E. die Eskalationsstufe eines gegenseitigen gesellschaftlichen Umgangs mit einer Problematik, welche sich nicht deutlich auf Ursachen festmachen lässt.“ Wenn ich die Lust an Überwachung mit der Freude an Kindesmissbrauch gleichstelle, dann kommen da Vergleichsmomente zum Tragen, die deutlich Brisanz besitzen und aufgezeigt gehören. Im Sinne der Terrorbekampfung und dem nötigen Deeskalationsmoment für die Zukunft.