Wenn ein Bundestagsabgeordneter mit Drogen erwischt wird, dann sieht man sein Konterfei auf vielen Titelseiten der gängigen Tageszeitungen. Am Mittwoch, den 2. März 2016, berichtete zuerst Bild-Online, dass der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (55, Die Grünen) am Dienstag in Berlin von der Polizei mit Drogen erwischt wurde. Unter dem Titel „Mit Drogen erwischt – Volker Beck legt Ämter nieder!“ schrieben die BILD-Reporter Axel Lier und Hanno Kautz, dass Martin Steltner, der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, gegenüber BILD bestätigte, dass der Politiker am 1. März 2016 gegen 23 Uhr von Polizeibeamten in der Nähe des Nollendorfplatzes in Berlin-Schöneberg kontrolliert wurde. „Bei ihm wurden 0,6 Gramm einer betäubungsmittelsuspekten Substanz aufgefunden“, sagte Steltner auf Nachfrage. Nach Informationen von BILD soll es sich dabei vermutlich um Crystal Meth handeln.
Zivilfahnder der Polizei hatten eine Dealer-Wohnung in einer Seitenstraße des Nollendorfplatzes seit Längerem unter Beobachtung, um Kunden, Fahrzeuge oder andere Dealer zu ermitteln. Volker Beck war offenbar einer der Kunden und wurde in der Folge kontrolliert und erwischt. Hier taucht die Frage auf, woher die BILD-Reporter Axel Lier und Hanno Kautz wussten, dass es sich dabei vermutlich um Crystal Meth handelte. Waren sie etwa selbst zuvor bei dem Dealer als Kunden?
Am Donnerstag berichteten nahezu alle Zeitungen über diesen Vorfall. Die BILD hatte als Aufmacher den Titel „Grüner mit Hitler-Droge erwischt – Volker Beck hatte Crystal Meth bei sich“. Dies kommentierte der Tagesspiegel in seinem Berlin-Newsletter Checkpoint vom 3. März 2016 wie folgt: „ Der Bundestagsabgeordnete war am Nollendorfplatz in eine Polizeikontrolle vor der Wohnung eines Dealers geraten und stellte kurz darauf alle politischen Ämter zur Verfügung. „Grüner mit Hitler-Droge erwischt“, titelt dazu heute die „Bild“, was angesichts des politischen Kampfes von Beck gegen Antisemitismus der Sache eine extrem perfide Note gibt. Mit Crystal Meth war auch schon der innenpolitische Sprecher der SPD erwischt worden, die „Zitty“ hatte der massiven Verbreitung der Party- und Leistungsdroge noch in der vergangenen Woche die Titelgeschichte gewidmet. Dennoch dürfte Bigotterie noch immer deutlich weiter verbreitet sein – die ist allerdings auch nicht verboten.“
Auch Deniz Yücel kritisiert in der Welt unter dem Titel „Volker Beck hätte nicht zurücktreten müssen“ die Reaktionen auf den Drogenfund bei Volker Beck als abgedroschen und verlogen. So heißt es in dem Artikel „Ja, Volker Beck hat sich womöglich strafbar gemacht. Aber vorzuwerfen ist ihm nicht der mutmaßliche Konsum illegaler Substanzen; vorzuwerfen ist ihm, dass er sich zum Teil an dieser scheinheiligen Drogenpolitik beteiligt hat, anstatt als Abgeordneter noch entschiedener für eine andere Gesetzgebung zu sorgen. […] Besonders ironisch ist, dass ein prominenter Politiker der Grünen mit einem Drogenskandal von sich reden macht. Denn der Gesundheitsfetischismus, der sich in den letzten Jahren überall ausgebreitet hat, wird in dieser Partei besonders stark gepflegt; nirgends sind Angst vor Gesundheitsschädlichkeit und neopuritanische Reglementierungswut größer als bei den Grünen.“
Crystal Meth
Methamphetamin (Handelsnamen: Pervitin®, Isophen®, Szenename: Crystal Meth) fand früher vor allem als Weckamin (Wachhaltemittel) medizinische, insbesondere militärmedizinische Anwendung. Die Wirkung von Methamphetamin ist stärker (etwa fünfmal so stark) und dauert länger als die von Amphetamin. Amphetamin und Methamphetamin waren als Fertigarzneimittel im Deutschen Reich bis zum 6. November 1939 in allen Apotheken rezeptfrei erhältlich. Mit Wirkung vom 7. November 1939 wurden die beiden Substanzen unter „jedesmaligen“ Rezeptzwang gestellt, das heißt, sie waren nur noch nach Verschreibung durch einen Arzt erhältlich. Mit der Sechsten Verordnung über die Unterstellung weiterer Stoffe unter die Bestimmungen des Opiumgesetzes vom 12. Juni 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 328) wurden Amphetamin und Methamphetamin mit Wirkung vom 1. Juli 1941 der Aufsicht des Reichgesundheitsamtes unterstellt und waren nur noch mit einem speziellen Betäubungsmittelrezept erhältlich. Der weitergehende Wunsch des Reichsgesundheitsamtes, die ärztliche Verschreibung von Methamphetamin „für den zivilen Sektor“ gänzlich zu verbieten, ließ sich nicht durchsetzen.
Methamphetamin war in der Bundesrepublik Deutschland bis Mai 1988 als Fertigarzneimittel unter Vorweisung eines Betäubungsmittelrezeptes in Apotheken erhältlich. Bis zum 1. März 2008 waren Amphetamin und Methamphetamin in Deutschland in Anlage III zu § 1 BtMG als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel aufgeführt, das heißt, diese Substanzen konnten vom Arzt auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Der Apotheker musste dann die Substanz gemäß Rezept portionieren und abpacken. Aufgrund der 21. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (21. BtMÄndV) vom 18. Februar 2008 (in Kraft getreten am 1. März 2008) ist Methamphetamin durch Umstufung von Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Stoffe) in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe) zu § 1 BtMG heute in Deutschland nicht mehr verschreibungsfähig, Amphetamin ist demgegenüber nach wie vor verschreibungsfähig.
Methamphetamin wurde in Pillen mit jeweils 3 mg Wirkstoff angeboten. In der Gebrauchsanweisung für das „zentrale Analeptikum mit langanhaltender Kreislaufwirkung“ der Temmler-Werke (Hersteller von Pervitin®) hieß es:
„Man nehme höchstens 2 Tabletten. Tagwachen nehmen 1 – 2 Tabletten morgens, Nachtwachen 1 – 2 Tabletten abends, um Schlaflosigkeit zu erhalten; die Wirkungsdauer beträgt mehrere Stunden. Benutzung nur von Fall zu Fall!“
Als optimale Dosierung zum Wachhalten für Klinkpersonal wurde die Gabe von 1 – 3 Tabletten pro Tag ermittelt, was einer Tagesdosis von 3 – 9 mg Methamphetamin entsprach. Eine Tagesdosis von 30 mg (10 Tabletten) konnte im Selbstversuch nicht länger als drei Tage durchgehalten werden, ja bei 30 mg bei einmaliger Dosierung wurde seinerzeit (1939) die Schwelle zum toxischen Bereich angesiedelt.
Gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien und ihre Abgabe in den Apotheken vom 25. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1915) wurde für die Verschreibung von Amphetamin eine tägliche Höchstmenge von 200 mg, von Methamphetamin eine solche von 100 mg festgesetzt. Dies entspricht einer Monatsration von sechs Gramm Amphetamin respektive drei Gramm Methamphetamin pro Monat. In der 1. BtMÄndV vom 6. August 1984 (am 1. September 1984 in Kraft getreten) wie auch in der 4. BtMÄndV vom 23. Dezember 1992 (in Kraft getreten am 31. Januar 1993) wurden diese Höchstmengen bestätigt. Erst mit der 10. BtMÄndV vom 20. Januar 1998 (in Kraft getreten am 1. Februar 1998) wurde die pro Monat verschreibbare Höchstmenge von Amphetamin um den Faktor zehn von sechs Gramm auf 600 mg herabgesetzt, was einer täglichen Dosis von 20 mg entspricht. Da in dieser Verordnung keine Angabe zu Methamphetamin gemacht wurde, durfte ein Arzt immer noch 100 mg Methamphetamin pro Tag an einen Patienten verschreiben, also fünfmal mehr als er Amphetamin verschreiben durfte.
Abbildung 1 zeigt den Vergleich der Schadenspotenziale geläufiger psychotroper Substanzen und Methamphetamin in Großbritannien (nach David Nutt, 2010). Im Vergleich zu Alkohol ist die Fremdschädigung bei Methamphetamin um ein Vielfaches kleiner als bei Alkohol. Bei der Selbstschädigung liegt Methamphetamin jedoch in den vordersten Rängen. Gemäß Bundeskriminalamt starben 2014 in Deutschland 1.032 Personen aufgrund ihres Drogenkonsums. Neun davon (0,87%) aufgrund des Konsums von Methamphetamin und 10 davon (0,97%) aufgrund des Konsums von Methamphetamin in Verbindung mit anderen Drogen. Deshalb gilt für die Konsumenten auf jeden Fall: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Fachinformation oder fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.
Unterlassene Hilfeleistung und Fremdgefährdung
In Bayern ist die Zahl der Drogentoten im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Es seien 314 Menschen ihrer Sucht zum Opfer gefallen, bestätigte das Innenministerium in München am Mittwoch, den 2. März 2016. Nach Angaben von Ministeriumssprecher Michael Siefener sei ein erhöhter Wirkstoffgehalt in den Drogen ein Grund für den Anstieg. Auch das sogenannte Strecken des Rauschgifts mit Chemikalien sei oft für Todesfälle verantwortlich.
Gegen das Nichtwissen des Wirkstoffgehaltes gibt es eine effektive Methode: Drug-Checking. Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozess zu einem verträglichen Risikomanagement.
Die Politik verhindert jedoch in Deutschland die Durchführung von Drug-Checking-Programmen. Und in Bayern verhindert die Politik die Etablierung von Fixerstuben, obwohl Experten dies seit vielen Jahren fordern. Diese Restriktionen stellen eine Fremdgefährdung dar, da sie notwendige Hilfeleistungen unmöglich machen.
Im Jahr 1997 gab es in Deutschland in Frankfurt am Main, Hamburg und Hannover Fixerstuben. Damals war Horst Seehofer (CSU) Gesundheitsminister und Eduard Lintner (CSU) war Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Für den Bundesdrogenbeauftragten Lintner wie auch für den Vorsitzenden der Münchner CSU, Peter Gauweiler, waren „Legalisierungsprogramme“ wie die Einrichtung von Fixerstuben „makabere Menschenversuche“. Sie scheuten sich nicht durch ihre Rhetorik, die Ärzte und Mitarbeiter der Drogenhilfe, die in Fixerstuben die Abhängigen betreuten, wie auch die politisch Verantwortlichen für die Fixerstruben in Frankfurt am Main, mit den schlimmsten Verbrecher des Naziregimes auf eine Stufe zu stellen. (Süddeutsche Zeitung vom 2./3. Oktober 1997).
Die CSU ist sich in Sachen Drogenpolitik treu. Auch heute gibt es in Bayern keine Fixerstuben, obwohl dies Drogenfachleute aus dem Hilfesystem seit Jahrzehnten fordern. Und so ist Bayern seit Jahren der Flächenstaat in Deutschland mit der höchsten Zahl an „Drogentoten“ in Relation zur Einwohnerzahl.
Abbildung 2 zeigt den Anstieg der Zahl der sogenannten „Drogentoten“ in Bayern, wobei die Toten aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums nicht in diese Statistik eingeflossen sind. Im Jahr 2015 gab es in Bayern 314 „Drogentote“, im Jahr zuvor waren es 251, was einer Zunahme um 25% entspricht. In den letzten fünf Jahren betrug die Zunahme in Bayern insgesamt 77,4%.
Vor diesem Hintergrund erscheinen einem die Worte der Drogenbeauftragten Marlene Mortler in ihrer Pressemittleung vom 2. März 2016, die unter dem Titel „Jahresbericht 2015 des Internationalen Suchtstoff-Kontrollrats (INCB) – Kein ‚Krieg gegen Drogen‘“ vorgestellt wurde, schon recht absurd und zeugt von erheblicher kognitiver Dissonanz: „Der Bericht der Vereinten Nationen gibt uns Recht: Der immer wieder zitierte ‚Krieg gegen Drogen‘ existiert in Deutschland nicht. Vielmehr stehen wir an der Spitze einer modernen Drogen- und Suchtpolitik.“ Die in der gleichen Pressemitteilung veröffentlichte Aussage von INCB-Präsident Werner Sipp scheint nach wie vor in Bayern keine Relevanz zu haben: „Es ist nicht so, dass die Welt zwischen einer ‚militarisierten‘ Strafverfolgungspraxis bei Drogendelikten einerseits und der Legalisierung von Drogen zu nicht-medizinischen Zwecken andererseits entscheiden müsste. Es geht vielmehr darum, Gesundheit und Wohlergehen ins Zentrum einer ausgewogenen Drogenpolitik zu stellen.“
Fazit
Aufgrund der Relevanz hätte nach der Veröffentlichung der Daten zum massiven Anstieg der Zahl der „Drogentoten“ in Bayern auf den Titelseiten der Zeitungen über das völlige Versagen der Bayerischen Landesregierung in Sachen Drogenpolitik und die stetige Unfähigkeit der Drogenbeauftragten, diese zu thematisieren, berichtet werden müssen. Doch statt dessen wurde über ein den persönlichen Konsum betreffendes Ereignis berichtet, dass keinem Dritten schadet und auch keine unmittelbare Fremdgefährdung zum Gegenstand hat.
Vergleiche hierzu in diesem Blog:
30.12.2010: Die Tragödie von Nürnberg
04.12.2013: Die CSU und der Drogentod
21.04.2015: 2014 wieder mehr Drogentote
der artikel zeigt deutlich, dass die verballerten hippies von der taz außer kiffen und ab und an mal shrooms keinen schimmer von drogen haben. 1. ist crystal meth kein szenename für metamphetamin/pervitin, sondern die kristalline form desselben, was sie ca. 10 mal stärker macht. die „gefährlichkeitsstatistik“ wurde ganz offensichtlich von einem abstinenten schwätzer verfasst, von der sorte die zu shrooms noch „zauberpilze“ sagen LOL. cannabis als weitaus schädlicher einzuordnen als z.B. mephedron zeugt nicht nur von gnadenloser dummheit, sondern ist zudem auch gefährlich verharmlosend. ihr seid ein linkes pro-drogenblatt, ihr solltet eigentlich wissen, wovon ihr schreibt. ach ja, zu beck: kristallines metamphetamin ist eine dermaßen starke, persönlichkeitsverändernde droge, dass jeder politiker, der damit erwischt wird, sofort seines amtes enthoben werden sollte. das zeug legalisieren zu wollen (becks „moderne drogenpolitik“) zeugt von verblödung im endstadium. zweitens: der grüne depp hat sogar zugegeben, dass die droge nicht für ihn ist (warum auch sollte ein stinkreicher politiker sich lediglich 0,6 gramm besorgen?). gleich nebenan ist der kinderstrich, wo offensichtlich gerne mal mit meth bezahlt werden soll. und dann noch der ach so coole yüksel, der für sein geschwätz gerne in kauf nimmt, dass irgendein landei mit meth oder mephe anfängt, weil „so schlimm kann es ja nicht sein“ und „als cooler berliner nimmt man sowas halt“. mein sehnlichster wunsch: beck geht in den knast. dann lässt man unter seinen mitgefangenen durchsickern, dass er kinder ganz doll mag. schließlich weiß er endlich, wie es sich anfühlt, von einem ungewaschenen meth-wahnsinnigen durchgefickt zu werden und steckt sich seinen pädo scheiß an den hut. yüksel selbst wünsche ich eine nette amphetamin-psychose; dann macht sein wirres geschwätz auch endlich mal sinn.