Kann der Konsum klassischer Psychedelika wie LSD, Psilocybin und Meskalin tatsächlich hilfreich sein, um kriminelles Verhalten zu bekämpfen?
Mindestens jede fünfte kriminelle Handlung scheint vermeidbar
Im letzten Blog-Beitrag diskutierten wir den potentiellen Einfluss verschiedener halluzinogener Substanzen auf moralisch verantwortliches, prosoziales und ökologisch nachhaltiges Verhalten.
Eine aktuelle US-amerikanische Studie nimmt sich diesen Fragestellungen nun innerhalb eines spezifisch forensischen Kontextes an. Im Fokus des Erkenntnisinteresses steht dabei die Korrelation zwischen dem Konsum bestimmter psychedelischer Substanzen und kriminellem Verhalten.
Halluzinogene wie Psilocybin, LSD, Meskalin und DMT sind in den Vereinigten Staaten – und somit implizit auch in zahlreichen anderen Ländern – illegal. Ihr Konsum daher per definitionem eine kriminelle Handlung. Normativ stereotypisierte Bilder des Konsums solcher illegalen Substanzen werden darüber hinaus zumeist mit Kriminalität per se in Verbindung gebracht. Und tatsächlich scheint der Konsum diverser (illegaler) Drogen ein verlässlicher Indikator für ein erhöhtes Risiko zu sein, kriminelle Handlungen zu vollziehen.
Der bis dato vergleichsweise unpopuläre Gedanke, dass der Konsum bestimmter Psychedelika die Kriminalitäts-Wahrscheinlichkeit hingegen verringert, könnte in Zukunft neue Perspektiven auf den Wert dieser Substanzen für die Gesellschaft, ihren legalen Status und eine entsprechende Strafrechtsreform lenken.
Durch die vergleichende Analyse der Daten von insgesamt 480.000 Erwachsenen, deren (teils einmaligem) Drogenkonsum und den kriminellen Aktivitäten im vergangenen Jahr, wollten die Forscher eine statistische Korrelation dieser beiden Variablen ermitteln. Die Größe der Datenbasis ist dabei repräsentativ und generalisierbar für die Gesamtpopulation.
Als Datengrundlage diente der National Survey on Drug Use and Health (NSDUH). Dieser wird jährlich von der Substance Abuse and Mental Health Services Administration der USA herausgegeben. Der Katalog wurde entworfen um die Prävalenz von Substanzkonsum und psychischen Erkrankungen in der US-amerikanischen Bevölkerung zu korrelieren. Der analysierte Zeitraum der Studie belief sich dabei über 13 Jahre (2002-2014).
Die Autoren unterteilten kriminelles Verhalten folglich in die drei Kategorien „Drogendelikte“, „Eigentumsdelikte“ und „Gewaltverbrechen“ und überprüften selbige schließlich anhand der komplementären Kriterien „selbstberichtetes Verhalten“ und „de facto registrierte Straftaten“.
Ziel der vorliegenden Studie war es also die Verbindungen zwischen dem Konsum klassischer psychedelischer Substanzen (LSD, DMT, Meskalin und Psilocybin) und kriminellem Verhalten in der US-amerikanischen Gesellschaft zu untersuchen.
Die nun vorliegenden Ergebnisse der repräsentativen Untersuchung sind beeindruckend signifikant. Jeder Siebte der Stichprobe gab an, klassische Psychedelika bereits konsumiert zu haben.
Der Konsum dieser Substanzen wiederum korrelierte mit einer 27% geringeren Wahrscheinlichkeit bezüglich selbstberichteten Diebstahls und einer 12% geringeren Quote für selbstberichtete Gewaltverbrechen im Verlaufe des letzten Jahres. Auch die tatsächlich registrierten Verurteilungen im Kontexte von Eigentumsdelikten waren bei den Konsumenten der genannten Halluzinogene um 22% niedriger. Die Anzahl tatsächlich verurteilter Gewaltverbrechen zudem um 18% geringer.
Lediglich in der Kategorie „Drogendelikte“ war eine (erwartbare) Erhöhung der Korrelation zu erkennen. Dieses betrifft allerdings ausschließlich das komplementäre Kriterium des selbstberichteten Verhaltens, nicht jedoch die absolute Zahl der tatsächlichen Verurteilungen. Bei den Konsumenten der vorderstehend genannten psychedelischen Substanzen wurde demnach keine Erhöhung registrierter, drogenbezogener Straftaten nachgewiesen.
Andere psychoaktive Substanzen wie Kokain, Heroin, MDMA und Marihuana waren hingegen alle durchweg positiv assoziiert mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für kriminelles Verhalten. Sowohl bei selbstberichtetem kriminellen Verhalten, als auch bei der tatsächlichen juristischen Strafverfolgung stieg die Korrelation in allen drei Kategorien an.
Die Konsistenz dieser Resultate, über die beiden komplementären Kriterien von selbstberichtetem kriminellem Verhalten und de facto Verurteilungen hinweg, zeige laut den Autoren der Studie, dass die protektiven Effekte der klassischen Psychedelika tatsächlich auf eine Reduzierung antisozialen respektive kriminellen Verhaltens verweisen und nicht etwa in einem routinierteren Umgang mit der Strafverfolgung gründen.
Unter zusätzlicher Berücksichtigung der hohen Komorbidität zwischen einzelnen psychopathologischen Symptomen und deren Einfluss auf kriminelles Verhalten, legen weitere Studien nahe, dass Interventionen mit Psychedelika hohes Potential versprechen.
Neben dem vorderstehend genannten Drogenkonsum gelten als weitere Faktoren, die das Ausüben krimineller Handlungen zu begünstigen scheinen, unter anderem auch emotionaler Stress und persönliche Unzufriedenheit.
Wie bereits im vorherigen Blog-Beitrag ausführlicher diskutiert, wird Halluzinogenen wie LSD, Psilocybin und DMT ein hohes therapeutisches Potential für Abhängigkeitserkrankungen, Stress und Depression gleichermaßen attestiert.
Es besteht demnach die Möglichkeit, dass der Konsum halluzinogener Substanzen eine präventive Schutzfunktion gegenüber kriminellem Verhalten bietet. Doch auch bei bereits verurteilten Straftätern scheint der therapeutisch kontrollierte Konsum dieser Substanzen im Kontexte von Rehabilitationsmaßnahmen relevant.
Halluzinogene – ein Heilmittel gegen Kriminalität?
Weltweit sitzt in keiner Nation ein höherer Prozentsatz der Bevölkerung in Gefängnissen als in den USA. Neben Eigentumsdelikten und Diebstählen (13,5%) machen drogenbezogene Verbrechen, also die Herstellung, der Besitz, Konsum und Verkauf illegaler psychoaktiver Substanzen mit 14% den größten Anteil aus.
Aus gesellschaftlicher und therapeutischer Sicht stellt vor allem die hohe Rückfälligkeit der Straftäter ein zentrales Problem dar. Die Wiederholungsraten innerhalb der ersten 5 Jahre nach Freilassung liegen dabei, in Abhängigkeit des Deliktes, bei mindestens 70%. Während dieses bekannte Phänomen den Profitinteressen der dortigen, privatwirtschaftlich organisierten Gefängnisse klar in die zu Hände spielen scheint, so stellt es dennoch zweifellos ein Risiko für die Bevölkerung und die innerpolitische Ordnung dar.
Im Zuge der juristischen Strafverfolgung bekommen die Verurteilten daher meist auch verbindliche therapeutische Auflagen im Sinne von Rehabilitationsmaßnahmen, mit dem Ziel einer Beeinflussung oder Reduzierung dieser Wiederholungs-Problematik. Diese verschiedenen, zwangsweise angeordneten Maßnahmen zeigen jedoch häufig keinen oder lediglich einen sehr geringen therapeutischen Effekt.
Die Entwicklung alternativer, geeigneter und effektiver Interventionen ist daher gesellschaftspolitisch hoch relevant, um künftig kriminellem Verhalten besser vorbeugen zu können.
Ein wissenschaftlich nicht neuer, jedoch hinsichtlich einer therapeutischen Anwendung im forensischen Rahmen höchst innovativer – und damit aus staatlicher Sicht riskanter – Ansatz, ist die substanzunterstützte Psychotherapie mit klassischen Halluzinogenen.
Bereits im letzten Blogbeitrag thematisierte ich das umfangreiche individuelle und kollektive Transformationspotential, welches neueren Studien zur Folge von dem kontrollierten Umgang mit diesen Substanzen zu erwarten ist. Die induzierten Erfahrungen ermöglichen häufig grundlegende Perspektivwechsel auf bisher meist weitgehend unbewusste, automatisierte Wahrnehmungs- und Handlungsprozesse.
Schon während der ersten Phase intensiver Forschungen mit Psychedelika in den 1950er bis 1970er Jahren zeugten diverse Studien vom potentiellen therapeutischen Erfolg bei verurteilten Straftätern.
So zeigte eine Studie (Tenenbaum 1961) mit zehn therapierresistenten Sexualstraftätern, nach wiederholter LSD-unterstützter Gruppenpsychotherapie, bei neun Personen eine signifikante Steigerung des individuellen Empathievermögens, kritischer Selbstreflektion und interpersonaler Kommunikation. Die Patienten konnten sich folglich besser in das Gefühlsleben ihrer potentiellen Opfer und deren Angehöriger einfühlen, wurden sich auch ihren eigenen Trieben und den Konsequenzen ihres Verhaltens besser bewusst und konnten diese konfliktbehafteten Spannungen folglich besser kommunizieren und distanzierter analysieren.
Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kam auch eine weitere Untersuchung (Arendsen-Hein 1963), in welcher als Wiederholungstäter bekannte, „kriminelle Psychopathen“ ebenfalls mit LSD unterstützter Psychotherapie behandelt, signifikante Veränderungen hinsichtlich des Selbstverständnisses ihrer Handlungen zeigten.
Diese Ergebnisse werden nun auch von aktuelleren wissenschaftlichen Publikationen bestätigt. Hendricks et al. (2014) postulieren, dass der Konsum klassischer Halluzinogene die Wahrscheinlichkeit von Fehlverhalten minimiert und so vor erneuter Straffälligkeit schützt. Die Autoren resümieren, dass Halluzinogene sowohl Drogenabstinenz, als auch prosoziales Verhalten bei Risikogruppen signifikant fördern.
Walsh et al. (2016) wiederum zeigten, dass der Gebrauch von Halluzinogenen zu einer Verminderung intimer partnerschaftlicher Gewalt bei Gefängnisinsassen führte.
Die positiven Effekte von Psychedelika scheinen also reliabel zu sein und die genannten Ergebnisse lassen eine berechtigte Hoffnung für die zukünftige Behandlung von Risikogruppen entstehen.
Es ist demnach zu hoffen, dass die aktuellen Ergebnisse weiter dazu beitragen werden, eine überzeugende Begründung und Motivation für die Ausweitung und Intensivierung bereits bestehender klinischer Forschungen mit klassischen Psychedelika zu liefern. Besonders unter Gruppen mit erhöhtem Kriminalitäts-Risiko, einschließlich freigelassener Insassen und Personen mit problematischem Substanzgebrauch, scheinen solche Forschungen auch angesichts der hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten, welche durch kriminelles Verhalten entstehen, hoch relevant.
Selbstbestimmung bleibt höchstes Gut
Trotz dieses vielversprechenden gesamtgesellschaftlichen Potentials sollte die Anwendung substanzunterstützter Psychotherapien stets ausschließlich mit dem Wissen und der Zustimmung der Patienten erfolgen.
Wenn man bedenkt, wie intensiv und persönlich die Erfahrungswelten sind, welche sich im Umgang mit diesen Substanzen auftun, sollte stets das Einverständnis der Patienten als höchstes Gut im Vordergrund stehen – dies gilt besonders im Kontext von vulnerablen Bevölkerungsgruppen.
Das Risiko für zwanghafte oder über ungebührliche Anreize verordnete Behandlungen mit klassischen Psychedelika an vulnerablen Personen in der Strafjustiz ist ein Thema, das einer ständigen Überprüfung bedarf. Eine weitestgehende Konformität mit den höchstmöglichen ethischen Standards gilt es hier zu gewährleisten. Diese Art Behandlungen sollten daher nie in einem Kontext angewendet werden, der als institutionell beauftragt und außerhalb des eigenen Einfluss- und Entscheidungsbereiches wahrgenommen werden könnte.
Die eigene Geschichte zeigt jedoch, dass institutionell beauftragte, verpflichtende Behandlungen gerade im forensischen Kontext häufig anzutreffen sind. Zwischen den 1950er und 1970er Jahren wurden klassische Psychedelika bereits vielfach zu Testzwecken, meist ohne therapeutische Absicht und unter Zwang oder unwissentlich an inhaftierte Personen verabreicht.
Diese unglückliche Geschichte sollte als wirkmächtige Erinnerung an die Wichtigkeit umfassender ethischer Standards für zukünftige, selbstbestimmte Therapien dienen.