vonHans Cousto 26.11.2020

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotenzial vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozess zu einem verträglichen Risikomanagement.

Ablehnende Haltung des BfArM

Bislang hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anträge von Bundesländern abgelehnt, das Drug checking im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten durchzuführen. Dies betraf auch eine entsprechende Initiative des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Der Hessische Staatsminister für Soziales und Integration ist Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen). Der hiergegen eingelegte Widerspruch seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wurde ebenfalls negativ beschieden, weshalb Klage erhoben wurde. Zu dem laufenden Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln kann die Landesregierung derzeit noch keine Angaben machen.

Der Hessische Landtag präzisiert hierzu am 10. September 2020 (Drucksache 20/3411):

Im Rahmen eines zeitlich befristeten Modellprojektes soll sowohl ein stationäres Angebot als auch ein mobiles Angebot im Umfeld von Musikveranstaltungen etabliert werden. Dabei soll das Modellprojekt nicht allein der Substanzanalyse dienen, sondern soll in ein Konzept eingebettet sein, das die Konsumierenden vor allem auch dazu motiviert, eine Drogenberatung in Anspruch zu nehmen. Die Durchführung wird durch Einrichtungen der Drogenhilfe mit Erfahrungen zur Partyszene und etablierte Analyselabore organisiert.

Extrem hochdosierte Ecstasypillen (MDMA-Pillen) mit mehr als 200 mg Wirkstoff
Extrem hochdosierte Ecstasypillen (MDMA-Pillen) mit mehr als 200 mg Wirkstoff

Gesetzesantrag im Bundesrat

Am 28. Oktober 2020 hat der Hessische Ministerpräsident, Volker Bouffier (CDU), einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG-Änderungsgesetz, Drucksache 643/20) zur Ermöglichung der Durchführung von Drug-Checking eingereicht. Zur Zielsetzung und zum wesentlichen Regelungsinhalt heißt es im Entwurf:

Das BtMG-Änderungsgesetz soll die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit des Betriebs von Einrichtungen schaffen, in denen Stoffe, bei denen es sich nach der Vorstellung von Konsumierenden um Substanzen handelt, die Betäubungsmittel oder neue psychoaktive Stoffe sind, untersucht werden, um den Inhalt dieser Stoffe festzustellen. Diese Einrichtungen dienen einerseits der Beratung und Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung, andererseits gewährleistet die Untersuchung auch eine bessere Kenntnis der Gesundheits-, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden davon, welche Stoffe auf dem Drogenmarkt gehandelt werden, und gegebenenfalls die Warnung der Drogenkonsumierenden vor besonders gefährlichen Stoffen.

Am Freitag, 6. November 2020, beschloss der Bundesrat gemäß Plenarprotokoll 995 die Vorlage zur weiteren Beratung dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Rechtsausschuss – mitberatend – zuzuweisen. In seiner Rede im Bundesrat betonte der Hessische Staatsminister für Soziales und Integration Kai Klose:

Die Konsument/-innen dieser Substanzen erreicht unser Drogenhilfesystem bisher nicht. Das ist brandgefährlich; denn neben dem eigentlichen Wirkstoff enthalten gerade die Partydrogen oft problematische Streckmittel oder Verunreinigungen und sind dadurch sehr gesundheitsgefährdend. Diese Lücke im Drogenhilfesystem, meine Damen und Herren, muss schleunigst geschlossen werden. Wir verpassen sonst die Chance, diese meist jungen Menschen zu erreichen und die Risiken des Drogenkonsums aufzuzeigen. Das ist ein ganz wichtiger Baustein jeder Drogenprävention.

In vielen europäischen Ländern, etwa in der Schweiz und in Österreich, gehört das Drug-Checking seit Jahrzehnten zu den Angeboten der Drogenhilfe. Beim Drug-Checking werden Konsumierende beraten, also über den Inhalt und die spezifischen Gefahren dieser Drogen informiert, und zwar vor Ort, auf der Basis einer qualitativen und quantitativen chemischen Analyse der Substanz. So bekommen die Konsument/-innen direkt umfassende Informationen über die Art der Inhaltsstoffe und deren Dosierung. Dabei ist uns eines ganz wichtig: Eine solche Information ist keine Unbedenklichkeitserklärung, sondern eine Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme verbunden sind; denn jeder Test wird von einem Beratungsgespräch zu den Risiken des Konsums begleitet. Dadurch kann – das zeigen die Erfahrungen der europäischen Nachbarn – gesundheitsgefährdender Konsum verringert werden. Gleichzeit ist über das Drug-Checking-Angebot der Kontakt zu den Konsument/-innen hergestellt und damit auch der Kontakt zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten.

Drug-Checking – das ist eine Interventionsstrategie zur Prävention. Die genaue Substanzanalyse führt den potenziellen Konsument/-innen die Gefahren und Risiken vor Augen, die mit Partydrogen einhergehen. Die eigene Risikoabschätzung wird dadurch viel fundierter möglich.

Unterstützung erhält Kai Klose von Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), die damit zwei Ziele erreicht sieht:

Zum einen schützen wir Konsumenten vor unmittelbaren Gesundheitsgefahren des Konsums, indem das Labor Wirkstoffe und Verunreinigungen in den Drogen erkennt. Zum anderen ist das Drug-Checking immer mit einer Suchtberatung verbunden, die auf vielen Wegen hilft, beispielsweise durch die Vermittlung einer Therapie.

Bremen und Hamburg signalisieren Unterstützung

Unter dem Titel „Änderungen im Betäubungsmittelgesetz – Bremen unterstützt Hessen-Vorstoß zu Drug-Checking“ schreibt Nina Willborn im Weser-Kurier am 24.November 2020:

Die hessische Landesregierung will über den Bundesrat Änderungen am Betäubungsmittelgesetz erreichen, die Schnelltests von Drogen legalisieren würden. Bremen wird dem Vorstoß laut Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts, zustimmen.

Auch Hamburgs Sozial- und Gesundheitsbehörde hatte vor einigen Tagen Zustimmung angekündigt, anders als in Bremen hatte es dort vor kurzem einen Kurswechsel bei dem Thema gegeben. So berichtete der Norddeutsche Rundfunk (NDR) am 20. November 2020 unter dem Titel „Hamburg jetzt offen für Drug-Checking“ über einen vorsichtigen Kurswechsel in der Drogenpolitik der Stadt Hamburg. Die frühere Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hatte sich immer gegen das Drug-Checking ausgesprochen. Die ist jedoch nicht mehr im Amt. Nun hat auch Hamburgs Sozial- und Gesundheitsbehörde vor einigen Tagen Zustimmung angekündigt.

Das Ärzteblatt verkündete am 5. Dezember 2019, dass auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU) für Drug-Checking Interesse zeigte. Im Artikel unter dem Titel „Drogenbeauftragte offen für genauere Prüfung von Partydrogen-Checks“ wird die CSU-Politikerin nach einem Besuch bei einem Projekt in Innsbruck (Österreich) wie folgt zitiert:

Drug-Checking ist eine Möglichkeit der Schadensminimierung und des Gesundheitsschutzes, die wir genauer in den Fokus nehmen müssen.

Amphetamin für den Konsum vorbereitet
Amphetamin für den Konsum vorbereitet

Im Jahresbericht 2020 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der am 26. November 2020 veröffentlicht wurde, heißt im Abschnitt „Analysegestützte Beratung – eine Option?“ auf Seite 57:

Viele illegale Drogen sind in den vergangenen Jahren potenter geworden. Gleichzeitig variiert der Reinheitsgehalt illegaler Drogen erheblich. Immer wieder gelangen verunreinigte oder megapotente Drogen auf den Schwarzmarkt. Für Konsumierende kann dies schwere körperliche, wenn nicht sogar tödliche Folgen haben. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Kokain, Amphetamin und synthetischen Drogen von 143 auf 268 gestiegen.

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Drogenbeauftragte für eine deutliche Intensivierung der Prävention auch gegenüber illegalen Drogen aus. Außerdem setzt sie sich für eine unvoreingenommene Prüfung der Potenziale und der rechtlichen Realisierbarkeit einer sogenannten „Analysegestützten Beratung“ ein. Hierbei handelt es sich um eine Form des Drug-Checkings, bei der nicht die stoffliche Analyse, sondern ein Beratungsgespräch durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Suchthilfe im Vordergrund steht. Im Februar 2020 hat das BMG zu einem orientierenden Fachgespräch eingeladen. Daran nahmen neben der Drogenbeauftragten u. a. Vertreter der Bundesländer, der Suchthilfe und der Polizei teil. Die Diskussion zeigt, dass die Positionen sowohl im Bund als auch unter den Ländern noch weit auseinander liegen.

Stillschweigen in Berlin

Auch Berlin steht Drug-Checking schon länger offen gegenüber, ein Modellversuch ist geplant. Bereits vor mehr als zwei Jahren konnte man lesen, dass das Modellprojekt Drug-Checking gestartet habe, jetzt heißt es wohl erst in 2020 oder 2021. Am 1. November 2018 berichtete zwar die Pharmazeutische Zeitung unter dem Titel „Berlin – Modellprojekt zum Drug Checking gestartet“ , dass in Berlin ein solches Projekt gestartet habe. Wörtlich heißt es in dem Artikel: „Nach jahrelangen Überlegungen will Berlin Testmöglichkeiten für Drogen wie Ecstasy-Pillen schaffen. Ein Modellprojekt zum sogenannten Drug Checking starte am Donnerstag, teilte ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.“ Diese Meldung aus der Gesundheitsverwaltung vom November 2018 muss man wohl als Fake News klassifizieren, da man bis heute in Berlin seine Drogen nicht testen lassen kann. Von Berlin konnte bis heute auch keine Zusage einer Unterstützung zur Initiative von Hessen vernommen werden. Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin, Dilek Kalayci (SPD), scheint in Sachen Drug-Checking nicht besonders engagiert zu sein.

Tödliche Überdosierungen

Ecstasy-Tabletten „Totenkopf-Pillen“ (auch „Punisher“ genannt), Foto: LKA Niedersachsen
Ecstasy-Tabletten „Totenkopf-Pillen“ (auch „Punisher“ genannt), Foto: LKA Niedersachsen

Immer wieder kommt es vor, dass es plötzliche Todesfälle von jungen Leuten gibt, die im Zusammenhang mit dem Konsum von extrem hoch dosierten Ecstasytabletten stehen. So berichtete die Bild-Zeitung am 16. September 2020 unter dem Titel „Er soll dem Mädchen das Ecstasy gegeben haben: Erste Festnahme nach Tod von Celina (16)“ vom tragischen plötzlichen Tod einer 16-Jährigen. An einem Sonntag hatten zehn junge Leute ausgelassen und fröhlich im feinen Hamburger Stadtteil Winterhude eine Geburtstagsparty gefeiert. Gegen ein Uhr nachts ging ein Notruf bei der Feuerwehr ein. Da lag Celina schon leblos auf dem Fußboden in der Party-Wohnung. Der Notarzt kam und versuchte die Schülerin wiederzubeleben – vergebens. In dem Video „16-Jährige stirbt nach Überdosis: Drogen-Dealer wohnt nur 500 Meter entfernt“ schildert die Mutter von Celina das traurige Geschehen.

Bei den auf dieser Party eingenommenen Ecstasypillen handelte es sich um sogenannte „Totenkopf-Pillen“ (auch „Punisher“ genannt) mit einem ungewöhnlich hohen Wirkstoffgehalt. Es ist nicht der erste Todesfall, der nach dem Konsum dieser Pillen registriert werden musste. In Österreich und in der Schweiz, wo Drug-Checking-Programme durchgeführt werden, wurden potenzielle Ecstasykonsumenten mehrfach vor diesen Pillen gewarnt. Je nach Wirkstoffgehalt nehmen dann die Leute nur eine halbe Pille oder ein noch kleineres Bruchstück davon. Drug-Checking-Programme können Leben retten. Drug-Checking ermöglicht ein rationales Risikomanagement.

Vergleiche hierzu in diesem Blog

[18.08.2020] Punisher extrem hoch dosiert
[19.07.2020] Massiv steigende Wirkstoffgehalte
[06.12.2019] Drug-Checking

Ergänzung 22.11.2020: Saarland sagt Unterstützung zu

Landesdrogenbeauftragter Stephan Kolling (CDU) für Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Ermöglichung von Drug-Checking im Saarland.

Ich unterstütze diese Initiative ausdrücklich, weil hierdurch Leben gerettet werden können. Drug-Checking wird international bereits erfolgreich als Maßnahme der akzeptierenden und risikominimierenden Drogenarbeit eingesetzt. Es bietet zudem die Chance, Konsumenten aus der Partyszene und dem Freizeitbereich für eine Beratung im Rahmen der Suchthilfe zu erreichen, also Gruppen die bisher ungeachtet gelassen wurden

erklärt der saarländische Landesdrogenbeauftragte und Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling.

Auch im Saarland wollen wir uns diesem Hilfsangebot nicht verschließen.

Quelle: Cop2Cop, Online-Ausgabe Nr. 5026

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