vonHans Cousto 07.01.2021

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotenzial vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozess zu einem verträglichen Risikomanagement.

Das erste Drug-Checking Programm wurde in den Niederlanden in den 80er Jahre des letzten Jahrhunderts gestartet. In Deutschland gab es von 1995 bis 1996 in Berlin ein Drug-Checking-Programm, das jedoch aufgrund von Maßnahmen der Behörden eingestellt werden musste. Inzwischen gibt es in diversen Ländern in Europa gut ausgebaute Drug-Checking-Programme, so unter anderem in Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Spanien, der Schweiz und im Vereinigten Königreich (UK), jedoch nicht in Deutschland. Mehrere Bundesländer wollen dieses Präventionsinstrument einführen, doch in der Politik auf Bundesebene gibt es Widerstand. So hat das Land Hessen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erteilung einer Genehmigung verklagt und im letzten Herbst am 28. Oktober 2020 einen Gesetzesantrag zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beim Bundesrat (Länderkammer) eingereicht (Bundesrat Drucksache 643/20). Am 6. November 2020 hat der Bundesrat auf seiner 995. Sitzung die Sache an den Gesundheitsausschuss und den Rechtsausschuss zugewiesen. Am 27. November 2020 wurden auf der 997. Sitzung des Bundesrates die Empfehlungen der Ausschüsse in die Traktandenliste aufgenommen.

Der federführende Gesundheitsausschuss empfahl dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ferner empfahl der federführende Gesundheitsausschuss dem Bundesrat, Herrn Staatsminister Kai Klose (Hessen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.Es sei hier angemerkt, dass die Mitglieder/innen der Unionsparteien CDU und CSU hier 6 von 18 Stimmen haben, also 33,3 Prozent. Die SPD kommt hier auch auf 6 Stimmen, die Grünen auf 3, die Linke auf 2 und die FDP auf eine Stimme.

Der Rechtsausschuss empfahl dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. Deshalb wurde die Sache nicht weiter verfolgt. Es sei hier angemerkt, dass die Mitglieder/innen der Unionsparteien CDU und CSU hier 10 von 16 Stimmen haben, also 62,5 Prozent. Die Grünen kommen hier auf 4 Stimmen, SPD und FDP je auf eine Stimme. Der Rechtsausschuss des Bundesrates setzt sich aus folgenden Mitglieder/innen zusammen:

CDU/CSU: Peter Strobel (Minister der Justiz des Saarlandes), Guido Wolf (Minister der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg), Georg Eisenreich (Bayerischer Staatsminister der Justiz), Susanne Hoffmann (Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg), Eva Kühne-Hörmann (Hessische Ministerin der Justiz), Katy Hoffmeister (Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern), Barbara Havliza (Niedersächsische Justizministerin), Peter Biesenbach (Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen), Anne-Marie Keding (Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt), Claus Christian Claussen (Minister für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein).
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anna Gallina (Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg), Dirk Behrendt (Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin), Katja Meier (Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung), Dirk Adams (Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz).
SPD: Claudia Schilling (Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen).
FDP: Herbert Mertin (Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz).

Da die Grünen seit Jahren Drug-Checking fordern, ist kaum anzunehmen, dass eines der vier Mitglieder/innen der Grünen gegen den Gesetzesantrag von Hessen gestimmt hat. Auch der CDU-Vertreter des Saarlandes und die CDU-Vertreterin aus Hessen wie auch die SPD-Vertreterin Bremens werden wohl kaum gegen den Gesetzesantrag gestimmt haben, da diese Bundesländer Drug-Checking-Programme einführen wollen. Wenn also die hier genannten nicht gegen den Willen ihrer Partei oder der Regierung ihres Bundeslandes gestimmt haben, kann man sich an den Fingern abzählen, wer zu den Verhinderern der Präventionsmaßnahme Drug-Checking gehört. Für eine Mehrheit braucht es ja hier neun Stimmen. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich, weil eine offene und freimütige Aussprache Diskretion braucht und auch vertrauliche Dinge erörtert werden.

Fazit

Mit dem Beschluss des Rechtsausschusses des Bundesrates wurde eine weitere Chance für die Einführung eines Schrittes für mehr Prävention und Gesundheitsschutz vertan. Solche Vorgänge kennt man leider schon seit langer Zeit in der Drogenpolitik. So wurde erst 1992 in § 29 Absatz 1 BtMG der folgende Satz 2 eingefügt:

Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.

In den Jahren zuvor wurden Spritzenautomaten von der Polizei abmontiert und beschlagnahmt. Noch am 29. Januar 1990 hat das Landgericht Dortmund eine solche Beschlagnahmung angeordnet (Beschluss vom 29.01.1990 – 14 (II) Qs 2/90). Man wusste damals schon sehr genau, dass durch den gemeinsamen Gebrauch einer Spritze von mehreren Personen die Verbreitung von Krankheiten wie Hepatitis oder AIDS begünstigt wird, dennoch lehnten seinerzeit viele konservative Politiker die legale Abgabe von sterilen Spritzen aus rechtlichen Gründen ab. Der Schutz von Leib und Leben spielte für diese Politiker nur eine untergeordnete Rolle. Dies scheint auch heute bei denen, die Drug-Checking-Programme verhindern, ebenfalls der Fall zu sein.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat sich letztes Jahr klar und deutlich für Drug-Checking von Partydrogen auch in Deutschland aus­ge­sprochen. „Damit können Konsumenten erreicht werden, die von der klassischen Sucht­beratung nicht angesprochen werden“, sagte Ludwig am 10. Januar 2020 der Rheinischen Post. Dieses Bekenntnis für Drug-Ckecking seitens der Drogenbeauftragten wurde in zahlreichen Zeitungen abgedruckt. Doch jetzt, nach der Ablehnung von Drug-Checking durch den Rechtsausschuss des Bundesrates hört man von ihr keinen Kommentar zu diesem Vorgang. Hat die Drogenbeauftragte seitens der Unionsparteien diesbezüglich einen Maulkorb verpasst bekommen?

Vergleiche hierzu in diesem Blog

[26.11.2020] Gesetzesantrag des Landes Hessen
[19.07.2020] Massiv steigende Wirkstoffgehalte
[16.12.2012] Gesundheitsausschuss gegen Drug-Checking
[07.04.2011] Drug-Checking – Instrument der Gesundheitsvorsorge oder Repressionshilfe?

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https://blogs.taz.de/drogerie/2021/01/07/vorerst-kein-drug-checking-in-deutschland/

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kommentare

  • Danke, Hans, für Dein Statement,
    allerdings sehe ich nur etwas von unseren westlichen Nachbarn in Bezug auf Drug-Checking. Wie ist der Status bei unseren östlichen Nachbarn, Tschechien, Polen, sowie Dänemark? Danke und Gruss

  • Guter Artikel, trotzdem tut es mir weh, wenn Leute Mitglieder/innen (DAS Mitglied, neutral) schreiben.

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