vonHans Cousto 10.06.2021

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

Mehr über diesen Blog

Die Zahl der erfassten Drogendelikte in einem bestimmten Gebiet hängt vor allem von der Intensität der offensiven Fahndung ab. Drogendelikte sind Hauptsächlich sogenannte Kontrolldelikte, ihre Zahl hängt vor allem mit der Zahl der kontrollierten Personen ab. Die Anzahl der erfassten Delikte pro 100.000 Einwohner in einem bestimmten Gebiet bezeichnet man in drogenpolitischen Kreisen als Repressionskoeffizient (in Polizeikreisen als Häufigkeitszahl oder Belastungszahl). Die Zunahme des Repressionskoeffizienten bezeichnet man als Repressionsexpansionskoeffizienten. Die hier wiedergegebenen Daten sind den polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer und des Bundeskriminalamtes entnommen.

Bremen hat den höchsten Repressionskoeffizienten

In Bremen hat die Repression in Sachen Drogen 2020 stärker zugenommen als in allen anderen Bundesländern. Dies betrifft sowohl die am meisten konsumierte illegalisierte Droge Cannabis wie auch die eher selten konsumierten neuen psychoaktiven Stoffe (NpS). Der Repressionskoeffizient stieg in Bremen innert Jahresfrist um mehr als 80 Prozent von 506 auf 943 registrierte Fälle pro 100.000 Einwohner. Der Grund für diesen rasanten Anstieg liegt unter anderem an der Aufarbeitung liegen gebliebener Fälle aus den Vorjahren. So heißt es in der Presseinformation, die der Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am 17. März 2021 vorstellte:

„Bei der Betäubungskriminalität sowie beim Waren- und Warenkreditbetrug kam es statistisch zu einem sprunghaften Anstieg. Ein Grund ist der sogenannte „Haldenabbau“ in 2020 in diesen beiden Phänomenbereichen. Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung hatten im Rahmen ihrer polizeilichen Ausbildung im Frühling 2020 mehrere Tausend Fälle dieser aus den Vorjahren stammenden Massendelikte bearbeitet. Mit Abgabe der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft erscheinen diese Fälle aus den Vorjahren nun in der aktuellen Kriminalstatistik und lassen die Zahlen damit ansteigen.“

Hamburg war in den Jahren 2018 und 2019 das Bundesland mit dem höchsten Repressionskoeffizienten, hatte also die höchste Anzahl an erfassten BtM-Delikten pro 100.000 Einwohner. Über 750 BtM-Delikte pro 100.000 Einwohner wurden dort im Jahr 2019 registriert. Im Jahr 2020 waren es 805,4, was einem Anstieg um 6 Prozent entspricht. Durch den rasanten Anstieg der registrierten Fälle in Bremen liegt Hamburg nun auf Rang 2 der Repressionsskala der Bundesländer. Andy Grote (SPD) hat den Posten des Innen- und Sportsenators in Hamburg seit Januar 2016 inne. Aufgrund der hier gezeigten Daten können Andy Grote und Ulrich Mäurer mit Fug und Recht als die aktivsten Repressionisten in Deutschland bezeichnet werden. Ob so ein Aktionismus jedoch hilft, die akuten Probleme auf dem Drogenschwarzmarkt zu lösen, ist jedoch bei Fachleuten umstritten.

Häufigkeit von BtM-Delikten in den Bundesländern – Anzahl der erfassten BtM-Delikte pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquelle: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 730000)
Häufigkeit von BtM-Delikten in den Bundesländern – Anzahl der erfassten BtM-Delikte pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquelle: BKA: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 730000)

Bei den Städten mit mehr als 500.000 Einwohner liegt Bremen (Stadt ohne Bremerhaven) auf Rang 1 wie auch das Bundesland Bremen. Es folgen die Städte Hannover, Stuttgart und Frankfurt am Main mit jeweils mehr als 900 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Häufigkeit von BtM-Delikten in den Städten mit mehr als 500.000 Einwohner – Anzahl der erfassten BtM-Delikte pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquelle: PKS 2020 Tabellen auf Städteebene (PKS-Schlüsselzahl 730000)
Häufigkeit von BtM-Delikten in den Städten mit mehr als 500.000 Einwohner – Anzahl der erfassten BtM-Delikte pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquelle: BKA: PKS 2020 Tabellen auf Städteebene (PKS-Schlüsselzahl 730000)

Häufigkeit der allgemeinen Verstöße betreffend Cannabis

Unter allgemeine Verstöße versteht man konsumnahe Delikte wie Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum eigenen Verbrauch. Kauf und Verkauf sowie der Import auch von geringen Mengen fallen nicht in die Klassifizierung von allgemeinen Verstößen, sondern werden unter Handel & Schmuggel registriert und geahndet.

Bremen und Hamburg betreiben die intensivste Kifferjagd, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin. Im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt werden die wenigsten allgemeinen Verstöße betreffend Cannabis in Relation zur Einwohnerzahl registriert.

Häufigkeit der allgemeinen Verstöße betreffend Cannabis in den Bundesländern – Anzahl der allgemeinen Verstöße (konsumnahe Delikte mit Cannabis) pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquellen: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 731800)
Häufigkeit der allgemeinen Verstöße betreffend Cannabis in den Bundesländern – Anzahl der allgemeinen Verstöße (konsumnahe Delikte mit Cannabis) pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquellen: BKA: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 731800)

Neue psychoaktive Stoffe (NpS)

Synthetische Cathinone wie Mephedron , die dem Cathinon, das natürlich in der Pflanze Catha edulis (Kathstrauch) vorkommt, chemisch ähnlich sind, wurden erstmals in den 1920er Jahren des letzten Jahrhunderts synthetisiert. Sie blieben bis zum ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts weitgehend unbekannt bis Untergrundchemiker sie wieder entdeckten und begannen, sie in zahlreichen Formen von Designerdrogen weiter zu entwickeln, da diese Substanzen in vielen Ländern legal waren. In der Folge wurden hunderte anderer Designerdrogen oder „Legal Highs“ hergestellt und in Umlauf gebracht, darunter künstliche Chemikalien wie synthetische Cannabinoide und halbsynthetische Substanzen wie Methylhexanamin. Diese Drogen wurden und werden in erster Linie entwickelt, damit Menschen außergewöhnliche Bewusstseinszustände (holotrope Zustände) erzielen können, ohne auf verbotene Stoffe angewiesen zu sein.

Das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten psychoaktiver Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Um dem Auftreten dieser Stoffe rechtlich effektiver begegnen und ihre Verbreitung und Verfügbarkeit eindämmen zu können, enthält das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), das am 26. November 2016 in Kraft getreten ist, in Ergänzung zum einzelstofflichen Ansatz des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Stoffgruppenregelung. Das Gesetz beinhaltet eine Entkriminalisierung der Konsumenten aufgrund des § 3 NpSG, der besagt, dass der Besitz von NpS zwar verboten ist, aber aufgrund des § 4 NpSG straffrei ist. Der Besitz von NpS, die in den Anhängen des BtMG aufgelistet sind, ist strafbewehrt, jedoch der Besitz von NpS, die nur im NpSG aufgeführt werden und nicht in den Anhängen des BtMG aufgelistet sind, ist nicht strafbewehrt. Die Polizei ist jedoch befugt, alle NpS zu beschlagnahmen.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) hat nicht zur einer Eindämmung der Flut von neuen NpS geführt und muss deshalb auf ganzer Linie als Misserfolg bezeichnet werden. Das geht auch aus dem Evaluationsbericht „Unterrichtung des Ausschusses für Gesundheit über die Evaluierung des Gesetzes zu Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)“ hervor, den das Institut für Therapieforschung (IFT) in München erstellt hat und der dem Gesundheitsausschuss des Bundestags vorgelegt wurde.

Aufgrund dieser Erkenntnisse soll jetzt die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erweitert werden. Ende Juni oder Anfang Juli soll die Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Bundesrat-Drucksache 403/21) in Kraft treten. Zum Problem und Ziel heißt es in der Bundesrat-Drucksache gleich zu Beginn:

„Die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) wird an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst, indem bestimmte Stoffgruppen zur Erfassung weiterer neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) fortgeschrieben und zwei neue Stoffgruppen in die Anlage aufgenommen werden. Die erforderliche Überarbeitung wird zum Anlass genommen, die Anlage des NpSG neu zu fassen.

Damit sollen zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung die Verbreitung und der Missbrauch dieser gesundheitsgefährdenden NPS eingedämmt und es soll die Strafverfolgung erleichtert werden.“

Und auf Seite 24 heißt es weiter:

„Begünstigt wird die Verbreitung von neuen Stoffen durch einen raschen Informationsaustausch und entsprechende Angebote der am Drogenmarkt tätigen Akteure über das Internet sowie über soziale Medien. Hierdurch werden neu auftretende psychoaktive Stoffe in einer bisher nicht erreichten Geschwindigkeit und Menge für die Allgemeinheit bekannt und im Angebot verfügbar. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist folglich eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers auf die sich verändernde Marktlage geboten.

Deshalb hat es sich zur Eindämmung der Verbreitung und des riskanten Missbrauchs als erforderlich erwiesen, die bislang fünf Stoffgruppen der Anlage des NpSG, wegen der Wirkungsweise, des Ausmaßes des Missbrauchs und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung weiterer NPS um diese fortzuschreiben und die Anlage um […] zwei neuen Stoffgruppen zu ergänzen.“

Gebrauch versus Missbrauch

Neue psychoaktive Stoffe (NpS) werden vor allem zum Zweck des Erzielens holotroper Zustände (außergewöhnlicher Bewusstseinszustände, Rauscherlebnissen) entwickelt und hergestellt. Die meisten Nutzer/innen gebrauchen diese Stoffe gemäß des Bestimmungszwecks derselben, deshalb ist es unlogisch und völlig irreführend hier generell von einem „Missbrauch“ zu sprechen respektive zu schreiben. Hier kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verfasser solcher Texte suggerieren wollen, dass jeglicher Gebrauch von psychotrop wirkenden Substanzen zum Zweck der Wahrnehmungs- und Bewusstseinsveränderung per se ein Missbrauch darstelle. Bemerkenswert ist hierbei auch, dass ein Nachweis der Schädlichkeit für jede einzelne durch die Stoffgruppenunterstellung erfasste Substanz für das Verbot vorab nicht erstellt werden muss. Gesundheitsschutz scheint nicht im Vordergrund zu stehen, sondern durch das Verbot soll offensichtlich verhindert werden, dass Menschen legal psychedelische Erfahrungen sammeln können.

NpS-Repression in den Bundesländern

Betreffend NpS die in den Anhängen des BtMG aufgelistet sind, wurden im Jahr 2020 in Deutschland 3.411 allgemeine Verstöße, 370 Fälle von Handel mit NpS, 156 Fälle von Schmuggel von NpS und 6 Fälle von unerlaubter Einfuhr in nicht geringer Menge von NPS registriert. In der folgenden Grafik sind die Fälle betreffend allgemeine Verstöße pro 100.000 Einwohner in den einzelnen Bundesländer dargestellt.

Häufigkeit der allgemeinen Verstöße betreffend NpS in den Bundesländern – Anzahl der allgemeinen Verstöße (konsumnahe Delikte mit neuen psychoaktiven Stoffen) pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquellen: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 731400)
Häufigkeit der allgemeinen Verstöße betreffend NpS in den Bundesländern – Anzahl der allgemeinen Verstöße (konsumnahe Delikte mit neuen psychoaktiven Stoffen) pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquellen: BKA: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 731400)

Die Repressionskoeffizenten bei den Bundesländern unterscheiden sich bei den allgemeinen Verstößen mit NpS weit mehr als bei den herkömmlichen Drogen. Der Repressionskoeffizient von Bremen betreffend konsumnahe Verstöße mit NpS ist weit über 100 mal größer als der von Berlin und weit über 400 mal größer als der von Hamburg.

Viele NpS sind nicht in den Anhängen de BtMG aufgelistet und nur in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgeführt. Der Besitz dieser NpS ist zwar verboten, jedoch nicht strafbewehrt. Nur der Handel, das in den Verkehr bringen oder einem anderen Verabreichen sowie das Herstellen zum Zweck des Inverkehrbringens ist strafbar gemäß § 4 NpSG. In der Kriminalstatistik tauchen deshalb von diesen NpS keine allgemeine Verstöße auf, sondern nur Delikte betreffend Handel und Schmuggel sowie der Herstellung zum Zweck des Inverkehrbringens. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 718 Verstöße gegen § 4 NpSG registriert. In der folgenden Grafik sind die Fälle betreffend dieser Verstöße pro 100.000 Einwohner in den einzelnen Bundesländer dargestellt.

Häufigkeit der Verstöße betreffend § 4 NpSG in den Bundesländern – Anzahl der Verstöße pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquellen: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 7350000)
Häufigkeit der Verstöße betreffend § 4 NpSG in den Bundesländern – Anzahl der Verstöße pro 100.000 Einwohner im Jahr 2020. Datenquellen: BKA: PKS 2020 Tabellen auf Länderebene (PKS-Schlüsselzahl 7350000)

Auch hier zeichnet sich Bremen durch den höchsten Repressionskoeffizenten aus. In Bremen ist er gut 70 mal größer als in Berlin oder Hamburg.

Stachelige Distel für Ulrich Mäurer

Im Jahr 2020 erhielt Andy Grote (SPD, Innen- und Sportsenator in Hamburg) die Auszeichnung „gewöhnliche stachelige Kratzdistel (Cirsium vulgare) 2019“ für den höchsten Repressionskoeffizenten in seinem Bundesland. Dieses Jahr geht die Auszeichnung „gewöhnliche stachelige Kratzdistel (Cirsium vulgare) 2020“ für den höchsten Repressionskoeffizenten in seinem Bundesland an Ulrich Mäurer (SPD, Senator für Inneres des Landes Bremen). Es ist wirklich bemerkenswert, dass die Auszeichnung aufgrund der registrierten Fakten an einen Innensenator eines Landes vergeben werden musste, das von einer Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke regiert wird. Ob der Aktionismus von Ulrich Mäurer jedoch hilft, die akuten Probleme zu lösen, ist eine ganz große Frage für viele Bremerinnen und Bremer – inzwischen auch für die SPD-Bundestagsfraktion.

Der botanische Gattungsname Cirsium leitet sich vom griechischen Wort kirsos für Krampfader her, verschiedene Arten wurden schon im Altertum dagegen benutzt.

Fazit

Das Betäubungsmittelgesetz wie auch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz erfüllen ihren Zweck nicht. Die Verfügbarkeit von Drogen ist größer als jemals zuvor und die Zahl der Konsumenten nimmt kontinuierlich zu. Nun wird die Anlage des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erweitert und somit wird der Verkauf diverser Stoffe wie 1cP-LSD (wird im Körper nach der Einnahme in LSD umgewandelt) verboten. Der Besitz von 1cP-LSD wird jedoch weiterhin nicht strafbewert sein. Deshalb kaufen die Konsumenten derzeit auf Vorrat ein. Und die großen Massenmedien machen kräftig Werbung dafür. Beispielsweise der NDR unter dem Titel LSD – Der legale Trick, Funk (Teil des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks) unter dem Titel Alles legal? Wie Dealer das Gesetz austricksen, die BZ unter dem Titel Mein Name ist Trump und ich bin der LSD-Pate von Berlin, Business Insider unter dem Titel Wie dieser ehemalige Bitcoin-Händler namens Trump eine Gesetzeslücke nutzt, um einen LSD-Shop zu betreiben oder die NZZ unter dem Titel Wie ein Berliner mit seinem LSD-Shop die deutsche Drogenpolitik austrickst.

Vergleiche hierzu in diesem Blog

[22.04.2021] Fahndungsziel Kiffer
[24.06.2020] Hamburg hat den höchsten Repressionskoeffizienten
[17.02.2020] Irreführende Berichterstattung zu Cannabis

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/drogerie/2021/06/10/bremen-hat-den-hoechsten-repressionskoeffizienten/

aktuell auf taz.de

kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert