Ende Dezember ist die Entscheidung, wer das Amt des oder der Drogenbeauftragten übernehmen wird, noch nicht getroffen worden. Es ist nicht bekannt, ob es eine Frau, ein Mann oder eine diverse Persönlichkeit werden wird. Der Bundeskanzler Olaf Scholz und der Gesundheitsminister Karl Lauterbach der neuen Bundesregierung gehören der SPD an, also der Partei der Ampelkoalition, die am längsten in Sachen Cannabislegalisierung zögerte. Es wird spannend, wen die beiden zur neuen respektive zum neuen Drogenbeauftragten küren werden. Wird es jemand sein, der sich in der Materie auskennt oder wieder jemand, der nur das Profil eines Parteisoldaten hat. Die einzige, die bisher das Amt mit einem fachlichen Vorwissen angetreten hatte, war Christa Nickels von den Grünen. Sie war Fachkrankenschwester für innere Intensivpflege und wusste also von Berufs wegen, was ein Betäubungsmittel ist und wie solche Mittel wirken.
Die Hauptakteure bei der Wahl des respektive der neuen Drogenbeauftragten sind der Bundeskanzler und der Gesundheitsminister und beide sorgten schon für Schlagzeilen im Kontext der Drogenpolitik. Hier ein paar Beispiele aus deren Vergangenheit, wie sie in Sachen Drogen- und Gesundheitspolitik auf die Titelseiten der Printmedien kamen.
Olaf Scholz und die Brechmitteleinsätze
Olaf Scholz war von Mai bis September 2001 Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg und von 2011 bis 2018 war er Erster Bürgermeister von Hamburg. Scholz führte im Juli 2001 als Hamburger Innensenator die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln zur Beweissicherung bei mutmaßlichen Drogendealern ein. Die Senatoren des damaligen Koalitionspartners Grün-Alternative Liste (GAL) trugen diese Maßnahme mit. Die Basis der Hamburger Grünen hat jedoch per Beschluss den Einsatz von Brechmitteln gegen Drogendealer abgelehnt und sich damit gegen die Zustimmung der eigenen Senatoren zu dem Sicherheitskonzept von Innensenator Olaf Scholz (SPD) gestellt.
Am 12. Dezember 2001 starb Achidi John, der eigentlich Michael Nwabuisi hieß, an den Folgen der Verabreichung von Brechmitteln unter Zwang. Bei dem Prozedere zitterte, schnaubte, schrie, röchelte und nässte sich der Malträtierte ein – und rührte sich plötzlich nicht mehr. Wie die Hamburger Morgenpost am 12. Dezember 2021 unter dem Titel „Achidi John und der Tod durch Brechmittel“ schrieb, kam es in der Folge am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) zu einem höchst ungewöhnlichen Aufstand der Ärzte: 57 von 98 Anästhesisten protestieren dagegen, dass Mediziner sich für so etwas hergeben. Bei einer Diskussionsrunde der Evangelischen Akademie griff das Publikum – vornehmlich Medizinstudenten – Klaus Püschel, Chef des Instituts für Rechtsmedizin am UKE, scharf an: „Sie sind das Brechmittel!“ Püschel bekannte sich als Institutsleiter zu seiner Verantwortung. Strafrechtliche Konsequenzen hatte der Tod von Achidi John (Michael Nwabuisi) nicht. Die an Weisungen des Justizsenators Roger Kusch gebundene Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Kusch hatte den behördeninternen Ruf einer „lächelnden Guillotine“ .
In Bremen starb am 7. Januar 2005 ein weiterer Mensch, der Asylbewerber Laye-Alama Condé aus Sierra Leone aufgrund einer Verabreichung von Brechmitteln unter Zwang. Condés Mutter erstritt vom Land Bremen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Das Strafverfahren gegen den Polizeiarzt wurde nur unter der Auflage eingestellt, dass er 20.000 Euro an die Mutter des Opfers zahlt. Am 11. Juni 2006 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland, weil sie gegen das Folterverbot verstoßen hatte. Der Einsatz von Brechmitteln im Kampf gegen Drogendealer, so die Richter, sei unverhältnismäßig, sei unmenschlich und entwürdigend und sei ein Eingriff in die physische und psychische Unversehrtheit. Sie klassifizierten diese Vorgehensweise als Folter.
Europäische Menschenrechtskonvention und Folter
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:
„Artikel 3 – Verbot der Folter: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Im Urteil vom 11. Juli 2006 der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR, 11.07.2006 – 54810/00 – Original in Französisch – Deutsche Zusammenfassung aufbereitet von Inga Schulz) steht:
„82: Unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die angefochtene Maßnahme die erforderliche Mindestschwere erreicht hat, um in den Anwendungsbereich von Artikel 3 [der Europäischen Menschenrechtskonvention] zu fallen. Sie zwangen ihn zum Erbrechen, nicht aus therapeutischen Gründen, sondern um Beweise zu sammeln, die sie auch mit weniger aufdringlichen Methoden hätten erlangen können. Die Art und Weise, in der die angefochtene Maßnahme durchgeführt wurde, war geeignet, beim Beschwerdeführer Gefühle von Angst, Leiden und Minderwertigkeit auszulösen, die für ihn erniedrigend waren. Darüber hinaus beinhalteten sie gesundheitliche Risiken für die betroffene Person, insbesondere aufgrund der fehlenden Vorab-Anamnese. Obwohl nicht beabsichtigt, verursachte die Art und Weise, in der das Verfahren durchgeführt wurde, dem Beschwerdeführer auch körperliche Schmerzen und seelisches Leiden zu. Er wurde daher entgegen Artikel 3 unmenschlich und erniedrigend behandelt.
83. Der Gerichtshof stellt daher eine Verletzung von Artikel 3 der Konvention fest.“
Vergleiche hierzu auch: Rechtsprechung – EGMR, 11.07.2006 – 54810/00 – bei dejure.org.
Repressionskoeffizienten in Hamburg und Bremen
In Hamburg und in Bremen wird heute nicht mehr die Brechmittelverabreichung unter Zwang im Rahmen der Beweismittelsicherstellung eingesetzt, doch auch heute sind Hamburg und Bremen die Bundesländer mit den höchsten Repressionskoeffizienten. Hamburg war im Jahr 2019 das Bundesland mit dem höchsten Repressionskoeffizienten, hatte also die höchste Anzahl an erfassten BtM-Delikten pro 100.000 Einwohner. 758 BtM-Delikte pro 100.000 Einwohner wurden dort im Jahr 2019 registriert. Der Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2019 bei 433 BtM-Delikten pro 100.000 Einwohner. Im Jahr 2020 waren es 805,4, was einem Anstieg um 6 Prozent entspricht. Durch den rasanten Anstieg der registrierten Fälle in Bremen lag Hamburg im Jahr 2020 nun auf Rang 2 der Repressionsskala der Bundesländer. Bremen übertrumpfte Hamburg mit 943 registrierten BtM-Deliketn pro 100.000 Einwohner deutlich. Der Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2020 bei 440. Andy Grote (SPD) hat den Posten des Innen- und Sportsenators in Hamburg seit Januar 2016 inne. Aufgrund der hier gezeigten Daten können Andy Grote und Ulrich Mäurer (SPD, Innen- und Sportsenators in Bremen) mit Fug und Recht als die aktivsten Repressionisten in Deutschland bezeichnet werden.
Karl Lauterbach
Im Gegensatz zu Olaf Scholz ist Karl Lauterbeach noch nicht in drogenpolitischer Hinsicht negativ aufgefallen. Zudem bringt er fachliche Qualifikation mit in sein Amt als Gesundheitsminister. Er studierte Humanmedizin an der Rheinisch-Westfälischen Technische Hochschule Aachen (RWTH Aachen) und an der University of Texas in San Antonio (USA). Er studierte auch an der Harvard School of Public Health, wo er 1990 einen Master of Public Health (MPH) mit Schwerpunkten Epidemiologie und Health Policy and Management erlangte und 1992 einen Master of Science (M.Sc.) in Health Policy and Management.
Karl Lauterbach plädierte bereits im Jahr 2019 dafür, Cannabiskonsum zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, der Handel sollte jedoch weiterhin illegal bleiben. So berichtete APOTHEKE ADHOC am 13. September 2019 unter dem Titel „Lauterbach: Cannabis soll Ordnungswidrigkeit werden“ , dass Karl Lauterbach eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsum zu Genusszwecken fordere. Wörtlich wurde Lauterbach mit den folgenden Worten zitiert:
„Ich bin dafür, den Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren. Wir sollten ihn zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen.“
Hier irrte Lauterbach, weil der Cannabiskonsum in Deutschland nicht verboten ist. Cannabiskonsum als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren stellt keine keine Herabstufung dar, sondern eine Verschärfung der Rechtslage.
Ein Jahr später im Sommer 2020 schien er den Fauxpas seines Ansinnens erkannt zu haben und schlug eine komplette Legalisierung bestimmter Drogen vor und deutete an, dass selbst Kokain legal erhältlich sein könnte. Er plädierte dafür, bestimmte Drogen zu legalisieren. Die Welt zitierte ihn in dem Artikel „Mehr Drogentote: Lauterbach fordert Legalisierung von Cannabis und Kokain“ am 20. September 2020 wie folgt:
„Das sollte man stufenweise einführen, erst mit leichten und dann mit härteren Drogen. Zunächst für Cannabis und Marihuana, später vielleicht auch für Kokain. Damit sollte man testen, wie das funktioniert.“
Lauterbachs hinterlassene Spuren im Gesundheitswesen
Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach trat schon vor Jahren für die Schließung zahlreicher Krankenhäuser ein. So vermeldete er am 4. Juni 2019 auf Twitter:
„Jeder weiß, dass wir in Deutschland mindestens jede dritte, eigentlich jede zweite, Klinik schließen sollten. Dann hätten wir anderen Kliniken genug Personal, geringere Kosten, bessere Qualität, und nicht so viel Überflüssiges. Länder und Städte blockieren.“
Von Juli 2001 bis Juni 2013 war Karl Lauterbach Mitglied des Aufsichtsrats der Rhön-Klinikum AG. Hierbei geriet er in die Kritik, da der Rhön-Klinikum AG 2013 die Ausbeutung der Putzkräfte und Unterlaufen des Mindestlohns vorgeworfen wurde, in der Zeit, in der Lauterbach im Aufsichtsrat saß. So schrieb die Süddeutsche Zeitung am 18. Dezember 2013 unter dem Titel „SPD-Politiker Lauterbach im Fall Rhön-Kliniken: Karlchen Überall und die Putzkräfte“:
„64.000 Euro hat der Genosse laut Geschäftsbericht der Rhön AG dort im Jahr 2012 als Aufsichtsrat kassiert. 62.000 Euro sind es im Jahr zuvor gewesen. Das ist immerhin ein Facharbeitergehalt, zusätzlich zu den Bezügen als Abgeordneter. Und weit mehr, als eine Putzkraft in den Reinigungsgesellschaften der Rhön AG kassiert. Im Jahr 2011, als der Zoll von vielen Frauen geschildert bekam, wie ihnen regelmäßig unbezahlte Mehrarbeit abverlangt worden sei, betrug der Mindestlohn in der Reinigungsbranche sieben Euro im Osten und 8,55 Euro im Westen. Und selbst dieser Mindestlohn soll in vielen Fällen nur auf dem Papier gestanden haben.“
Bemerkenswert sind paar Namen der weiteren Mitglieder der Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG, mit denen er die peinlichen Zuständen dort übersehen haben will. Von 1996 bis 2002 war Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) Mitglied im Aufsichtsrat. Ebenfalls im Aufsichtsrat von 2002 bis 2020: die Milliardärin und Erbin des Bertelsmann-Konzerns Liz Mohn. Liz Mohn ist Mitglied der Aufsichtsräte des Bertelsmann-Konzerns. Zudem war Liz Mohn bis Juni 2021 stellvertretende Vorsitzende des Vorstands und Kuratoriums der gemeinnützigen Bertelsmann Stiftung und ist seither Ehrenmitglied des Kuratoriums. Die Bertelsmann-Stiftung tritt für eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland ein. „Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich“ verkündete die Bertelsmann-Stiftung am 15. Juli 2019 auf ihrer Website. Dort hieß es wörtlich:
„In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Eine starke Verringerung der Klinikanzahl von aktuell knapp 1.400 auf deutlich unter 600 Häuser, würde die Qualität der Versorgung für Patienten verbessern und bestehende Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal mildern.“
Krankenhausschließungen in Deutschland
In der Unterrichtung der Bundesregierung vom 30. November 2021 (Drucksache 20/225) „Bericht über den durch die Förderung nach dem Krankenhausstrukturfonds bewirkten Strukturwandel“ kann man nachlesen, wie viele Krankenhäuser in letzten 20 Jahren geschlossen wurden. Wörtlich heißt es in dem Bericht:
„Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) stellt gleichzeitig eine sich in den vergangenen 20 Jahren verringernde Zahl an Krankenhäusern (1999: 2.252; 2019: 1.914 = –12,6 Prozent) sowie Krankenhausbetten (1999: ca. 570.000, 2019: knapp 500.000 = –15 Prozent) fest.“
Trotz steigender Einwohnerzahl wurden in 20 Jahren über 300 Krankenhäuser geschlossen. Dabei verminderte sich die zur Verfügung stehende Bettenzahl um 70.000. Den Lobbyisten der Krankenhausprivatisierern und Schließungen nicht rentabler Krankenhäuser war dies jedoch nicht genug. Sie sorgten dafür, dass in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV § 12) seit dem 1. Januar 2019 der Abbau von Krankenhausbetten weiter massiv subventioniert wird. So heißt es in dem Gesetz:
„§ 12 Förderungsfähige Kosten
(1) Gefördert werden können
1. bei Vorhaben nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 die Kosten für eine Verminderung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten des Krankenhauses mit
a) 4.500 Euro je Bett bei einer Verminderung um 11 bis 30 Betten,
b) 6.000 Euro je Bett bei einer Verminderung um 31 bis 60 Betten,
c) 8.500 Euro je Bett bei einer Verminderung um 61 bis 90 Betten,
d) 12.000 Euro je Bett bei einer Verminderung um mehr als 90 Betten,
höchstens jedoch jeweils in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten, bei vollständiger Schließung eines Krankenhauses oder eines Krankenhausstandorts die Kosten der Schließung.“
Nachdem 20 Krankenhäuser im Jahr 2020 geschossen wurden, sind im Jahr 2021 neun weitere von der Bildfläche verschwunden. Nicht zu verwechseln sind diese Schließungen mit den im Laufe des Jahres 2020 zu Tausenden stillgelegten Intensivplätzen aufgrund ökonomischer Fehlanreize und des politischen Versäumnisses, für Personalnachwuchs zu sorgen, damit die Betten tatsächlich auch genutzt werden können.
Nach Jens Spahn sehnte sich die Bevölkerung nach einem kompetenten Gesundheitsminister – und so war die Ernennung Karl Lauterbachs von lautem Jubel begleitet. Den aktuellen Pflegenotstand in den Krankenhäusern hat Lauterbach allerdings maßgeblich mitverantwortet, wie man in dem Artikel „Karl Lauterbach: Der Privatisierer“ von Hans Graudenz nachlesen kann.
Fazit
Bei der Wahl des oder der neuen Drogenbeauftragten sollten sich der Gesundheitsminister und der Bundeskanzler nicht von den Lobbyisten der großen Konzerne leiten lassen, sondern auf die Expertise von echten Fachleuten ihr Augenmerk richten. Gute Dienste bei der Wahl könnte zum Beispiel Prof. Dr. Heino Stöver (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences, ISFF) bringen, da er als Vorstandsmitglied des akzept e.V. Bundesverband für akzeptiierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik sowie als Redaktionsmitglied der Alternativen Drogen- und Suchtberichte engen Kontakt zu den unterschiedlichsten Organisationen der Drogenhilfe hat. Auch Dr. Bernd Werse, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Mitbegründer des Centre for Drug Research in Frankfurt am Main und Mitherausgeber der Berichte „Monitoring-Systems Drogentrends (MoSyD)“ könnte bei der Findung einer geeigneten Persönlichkeit zu Rate gezogen werden. Und in der SPD gibt es einen Experten, der sich mit Drogenpolitik auskennt: Burkhard Blienert. Er wurde im August 2019 als fachpolitisch versierter Nachfolger für das Amt der Drogenbeauftragten Marlene Mortler, die ins EU-Parlament wechselte, von mehreren Organisationen aus der Zivilgesellschaft der Bundesregierung anempfohlen. Dazu gehörten die drogenpolitischen Organisationen LEAP Deutschland, der Schildower Kreis, der Bundesverband Akzept e.V., das Knowmad Institut und der Deutsche Hanfverband. Mit seiner Wahl hätte der Gesundheitsminister einen guten Brückenkopf in Sachen Drogenpolitik zu maßgeblichen Experten aus der Zivilgesellschaft.
Gefragt ist eine Persönlichkeit, die fähig ist, eine solidarische Politik zu gestalten, die sich nicht bloß um die Menschen kümmert, sondern sie einbezieht und selbst ermächtigt. Selbstermächtigung der Menschen heißt nicht den großen Konzernen den Vorzug einzuräumen, sondern den Vorzug lokalen Initiativen anzuvertrauen, damit diese regional auch auf dem flachen Land beispielsweise Cannabis Social Clubs einrichten können. Das ist rechtlich nicht so kompliziert wie der Aufbau von lizenzierten Drogenfachgeschäften und könnte in kurzer Zeit erfolgen. Den privaten Anbau von Cannabis erlauben und die Einrichtung von Cannabis Social Clubs würde sehr schnell dem Schwarzmarkt massive Umsatzeinbußen bescheren und somit die Kriminalität senken.
Vergleiche herzu in diesem Blog
[29.11.2021] Legalisierung von Cannabis und Drug-Checking
Die ständige Augenwischerei der angeblichen Legalisierung und dann diese besch…. cd und u, die nicht mal versuchte zu verstecken, wie sie die Bürger abzocken, belügen und sich bevorteilen und ständig die Legalisierung zu blockieren versuchen…
Ich könnt kotzen, was in diesem Land abgeht, vor Allem aber, diese Bevormundung geht mir gegen den Strich!
Ob die Einen was gegen das Kiffen haben und die anderen dies beführworten, ist mir doch schnurzpipsegal! Die können ihre Einstellung ja beibehalten, aber ich sehe es nicht ein, dass die Ihren Willen kriegen, indem sie uns etwas verbieten, was bewiesenermaßen nicht mal SOO schädlich ist, wie es immer dargestellt wird. Alkohol ist wesentlich schlimmer, aber das wird natürlich nicht gern gehört.
Auch die Politiker versprechen uns das Blaue vom Himmel, und wenn sie an der Macht sind, ist Alles vergessen. Das Volk macht das Ganze auch noch mit. Echt zum kotzen ist das…