Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Berliner Landgerichts (27 O 183/13) muß die taz dem Ex-Bundesbanker und SPD-Politiker Thilo Sarrazin eine Entschädigung von 20.000 Euro zahlen. Zudem darf wegen Verletzung des Persönlichkeitsrecht eine am 6. November 2012 veröffentlichte Kolumne über Sarrazin nicht weiter verbreitet oder veröffentlicht werden. Der Artikel enthielt nach Gerichtsangaben unter anderem die Formulierung:
„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.
Dagegen hatte Sarrazin geklagt. Der frühere Berliner Finanzsenator steht seit dem Erscheinen seines Bestsellers „Deutschland schafft sich ab“ (2010) in der öffentlichen Kritik. In dem Buch hatte er Überfremdungsängste aufgegriffen. Die Entscheidungsgründe des Gerichts liegen noch nicht vor. Die taz prüft Rechtsmittel gegen die Entscheidung.
Recht hat herr Sarrazin, es ist sehr peinlich sich auf die gleiche Stufe zu stellen, jedoch erbärmlich anderen Leuten den Tod zu wünschen, aber das hab ihr geschafft, 20000 Euro sind viel zu wenig für so eine Ungeheuerlichkeit von einer renommierten Zeitung.
Ihr solltet euch schämen dagegen Rechtsmittel zu prüfen.