Der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Björn Höcke hatte die taz wegen eines Fotos, das ihn mit ausgestrecktem rechten Arm zeigt, in Anspruch genommen. Vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entfernte die taz die Überschrift „Hitlergruß im christlichen Abendland“. Das war Höcke nicht genug, er wollte das Bild auch ohne diesen Titel und weitere Äußerungen des Artikels verbieten lassen – vergeblich.
Björn Höcke hat seinen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die taz zurückgenommen: Er wollte damit verbieten, das Bild unter der Überschrift „Hitlergruß im christlichen Abendland“ zu zeigen, aber auch, es ohne diese Überschrift zu zeigen. Die taz hatte über eine Kundgebung der AfD und Höckes Hetzreden gegen einen in Erfurt geplanten Moscheebau berichtet und einen in kurzer zeitlicher Nachfolge auf youtube verbreiteten filmischen Aufruf zu Brandanschlägen durch einen jugendlichen Erfurter. Auf Anregung von Höcke hatte die taz die Überschrift geändert.
Höcke rief gleichwohl das Gericht an, und wollte die Bildnisverbreitung auch ohne die Überschrift sowie verschiedene in dem Artikel enthaltene Äußerungen verbieten lassen. Das Landgericht Erfurt wies Höckes Anträge überwiegend ab, es verbot der taz lediglich die Verbreitung der ohnehin freiwillig von der taz entfernten Überschrift. Die taz und Höcke gingen in Berufung. Höcke aber stellte die teilweise zu seinen Gunsten ergangene einstweilige Verfügung der taz nicht zu (vollzog sie nicht). Das Thüringer OLG wies Höcke darauf hin, daß seine Berufung unbegründet sei und mangels Vollzug kein Anspruch auf eine weitere Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung bestehe. Höcke fügte sich. Er trägt jetzt die gesamten Verfahrenskosten.
(c) Foto: Jens Meyer
Ich finde richtig, was die TAZ hier gemacht hat. Insgesamt gute Zeitung. Es ist doch eindeutig, was Höcke hier mit seiner erhobenen Hand sagen, aussagen will.
Und dann will er – scheinheilig – die Verbreitung des Bildes vom Gericht verbieten lassen. Scheinheilig und feige nach dazu