Eine Klage des ehemaligen FAZ-Herausgebers und Bild-Autors Hugo-Müller Vogg gegen die taz geht nach über fünf Jahren nun vor dem OLG Hamburg in die letzte Runde.
Im Jahr 2011 berichtete die taz aus dem Niedersachsen-Sumpf und die Skandale um den später zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. Unter anderem auch über das Wulff-Buch „Besser als die Wahrheit“, das der einstige FAZ-Herausgeber und damalige Bild-Autor Hugo Müller-Vogg verfasst hatte. Dass der Versicherungs-Millionär Carsten Marschmeyer Werbeanzeigen für das Buch im Wert von rund 50.000 Euro bezahlt hatte – davon, so behauptete Müller-Vogg in der Bild, habe er nichts gewußt.
Woraufhin die taz in einem Artikel vermutete: „Ob Müller-Vogg die Wahrheit sagt oder lügt, ob er vom Wulff-Maschmeyer-Sumpf wusste (oder womöglich selbst darin schwamm), ist kaum herauszufinden. In der großen Affäre um den Bundespräsidenten bleibt diese Frage allenfalls eine Randnotiz. Hugo Müller-Vogg muss, anders als der Bundespräsident, kaum fürchten, dass seine Verstrickungen enthüllt und seine Abhängigkeiten öffentlich werden. Er ist Journalist, nicht Politiker. Das ist, in diesem Fall, sein Glück … .“
Der Unterlassungsklage des Bild-Autors gegen diese Vermutung wies das Landgericht Hamburg 2012 zurück, das Oberlandesgericht gab ihr 2014 statt, worauf die taz das Bundesverfassungsgericht anrief. Dieses hob mit seinem Beschluß im Frühjahr 2017 das Urteil auf und verwies das Verfahren an das OLG Hamburg zurück.
„Das Oberlandesgericht geht in verfassungsrechtlich nicht tragbarer Weise davon aus, dass die Äußerung der Beschwerdeführerin als Tatsache einzuordnen ist […]. Das Oberlandesgericht verneint zunächst das Vorliegen einer Meinungsäußerung mit der Begründung, dass die Beschwerdeführerin eine Bewertung vornehme. Diese Begründung ist nicht schlüssig, da eine Bewertung gerade keine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung ist“, hatten die Karlsruher Richter das OLG Hamburg gerügt. Morgen muss nun dort erneut verhandelt werden. taz -Anwalt Jony Eisenberg ist zuversichtlich, dass die Hamburger Richter nun den Vorgaben des Verfassungsgerichts folgen.