Es ist die nächste Schlappe für den rechten Burschenschaftler Rudolf Sch.: Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Mail-Inhalten hat die taz einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Wie das Oberlandesgericht Braunschweig nun feststellte, ist die Klage des Burschenschaftlers, der Mitglied in der erzkonservativen „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“ ist, gegenüber der taz aussichtlos. Sch. wollte der taz verbieten lassen, weiterhin aus Mails zu zitieren, in denen er zu einem Putsch des rechten Flügels im ohnehin schon rechtskonservativen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ aufgerufen hatte. Doch die Rechnung ging nicht auf.
Die taz hatte im Juli berichtet, dass extrem rechte Burschenschaftler planen, wie sie sich im Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB) an die Macht putschen können. Dabei zitierte die taz auch direkt aus E-Mails, die dies belegten. So hieß es etwa in einer Mail, es solle eine „monatsgenaue Roadmap“ bis zum kommenden Burschentag erstellt werden. „Da wir erlebt haben, dass der linke Mob die Diskussion gar nicht annimmt (…) müssen wir davon ausgehen, dass wir 2012 (…) alle Ämter besetzen müssen/werden“ stand etwa in einer Mail vom 20. Juni 2011. Die Mails geben auch Einblick in die politische Ausrichtung der Verfasser. So wird unter anderem beklagt: „Durch die von den Siegermächten eingesetzten Medien-Macher (….) und durch den von den 68ern erfolgten Umdeutungsversuch aller traditionellen Werte soll gerade beim deutschen Volk erreicht werden, daß es statt natürlichem Stolz und nationalbewusstsein (…) Schuld- und Scham-Gefühle entwickelt“. Es würde versucht, dem „deutschen Volk“ „immer wieder mit Faschismus-Keule (…) eine Dauer-Demütigung aufzuzwingen“. Zudem heißt es, dass Einwanderer „hauptsächlich“ wegen der „sozialen Sicherungssysteme“ kämen.
Diesen Plänen aus dem Mailverkehr war bereits ein pikanter – und öffentlich beachteter – Streit unter Burschenschaftlern vorausgegangen: Auf einem „Burschentag“ im Juni hatten mehrere erzkonservative Burschenschaften versucht, die „Burschenschaft Hansea zu Mannheim“ aus dem Dachverband ausschließen zu lassen. Ihre Begründung: Der Sprecher der Hansea Mannheim, Kai Ming Au, sei nicht deutscher Abstammung. In dem Putschplan, der der taz zugespielt wurde, schreibt Rudolf Sch. , dass man eine „klare Strategie“ brauche „wenn ‘Vbr.’ Au“ antreten sollte. Die Gänsefüße um das Kürzel für Verbandsbruder drücken aus, wie wenig er als solcher hier gesehen wird.
Vor diesem Hintergrund sah auch das Oberlandesgericht Braunschweig ein öffentliches Interesse an dem Fall. Bei den Mails, aus denen zitiert worden sei, handele es sich eben nicht um Mails aus der Privatsphäre des Klägers – sondern aus dessen Sozialsphäre. Nachdem bereits das Landgricht Braunschweig der Argumentation der taz gefolgt war, wies nun auch das Oberlandesgericht das Begehr des Burschenschaftlers zurück. Somit darf die taz auch weiterhin gegen den dessen Willen relevante Auszüge aus seinen Mails veröffentlichen – und sagen, was Sache ist, am rechten Rand.