So bitte nicht mehr: Im Juni 2011 deckte Paul Wrusch in der taz die massive Handyüberwachung von Demonstranten in Dresden am 19. November 2011 durch sächsische Behörden auf. In der Folge der eigenen Berichterstattung entschied sich auch die taz dafür, diese Maßnahmen juristisch überprüfen zu lassen. Weil die taz mit einem Live-Ticker vom Protestgeschehen berichtet hatte, waren auch zahlreiche taz-JournalistInnen direkt von der Handy-Überwachung betroffen. Die taz klagt daher noch immer gegen diese damals ergangenen Beschlüsse und ist gewillt, eine Klärung im Zweifel vor dem Bundesverfassungsgericht herbeizuführen. Die taz will feststellen lassen, dass auf Demonstrationen besondere Grundrechtsgüter zu schützen sind und dass Handyüberwachungen wie jene in Dresden die auch grundrechtlich zu schützende Freiheit der Presse sowie die Anonymität von Informanten gefährden.
In einem der Verfahren, die die taz in dieser Angelegenheit führt, wird anhaltend ein Akteneinsichtsgesuch verwehrt. taz-Rechtsanwältin Lea Voigt schreibt hierzu: „Seit dem ersten Akteneinsichtsgesuch sind mehr als zwei Jahre vergangen. Die Staatsanwaltschaft stellt sich tot. Obwohl das Amtsgericht bereits in einem Parallelverfahren festgestellt hat, dass ein Akteneinsichtsanspruch besteht, vereitelt sie diesen durch schlichtes Nichtstun. Dieser Vorgehensweise kann scheinbar auch nichts anhaben, wenn nun sogar das Landgericht die sachbearbeitende Staatsanwältin auffordert, die Akteneinsicht zu gewähren.“
Die taz hat daher nun nach langem Warten Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Ihr müsst Euch an den Justizminister wenden. Er ist schließlich Chef der Dienst- und Fachaufsicht über die sächsischen Staatsanwaltschaften. Durch die Berichtspflichten innerhalb der Staatsanwaltschaften kann davon ausgegangen werden, dass der Chef der Dresdner Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwalt informiert waren. Man würde sich also bei dem/denen beschweren, die das Tot-Stellen zumindest geduldet haben.