Schneller als erwartet hat Kongos Präsident Joseph Kabila die von ihm gewünschte Verfassungsänderung auf den Weg gebracht, die seine Kompetenzen erheblich erweitert und seine Abwahl erschwert. Die Nationalversammlung, das Unterhaus des kongolesischen Parlaments, stimmte am 11. Januar mit 334 von 337 Stimmen für eine Reihe weitreichender Änderungen der seit 2006 geltenden demokratischen Verfassung des Landes, darunter die Abschaffung der Stichwahl um das Präsidentenamt. Zukünftig reicht ein einziger Wahlgang und die einfache Mehrheit.
Damit kann Kongos Opposition ihre Hoffnungen begraben, bei den im November 2011 anstehenden Wahlen getrennt anzutreten, Kabila damit unter 50 Prozent zu drücken und ihm dann in einer zweiten Runde geeint das Leben so schwer zu machen wie möglich. 2006 hatte Kabila in der ersten Runde lediglich 44 Prozent bekommen und mußte daraufhin in die Stichwahl gegen Jean-Pierre Bemba, die er mit 58 Prozent gewann. Unter den neuen Bestimmungen hätte Kabila schon im ersten Durchgang gewonnen, weil er die meisten Stimmen hatte.
Eine weitere weitreichende Änderung betrifft die Entmachtung der Provinzregierungen und -parlamente. In einem Schritt, der an die Etablierung des „Putinismus“ in Rußland erinnert, erhält der Staatspräsident des Kongo jetzt das Recht, Provinzgouverneure abzusetzen und Provinzparlamente aufzulösen, „wenn schwerwiegende politische Umstände drohen, das reguläre Funktionierenen der provinziellen Institutionen zu unterbrechen“. Was damit gemeint ist, wird nicht näher definiert.
Weiterhin erhält der Präsident das Recht, Volksabstimmungen zu verfügen. Und die geplante Neuaufteilung der kongolesischen Provinzen, deren Anzahl im Rahmen einer weitreichenden Dezentralisierung von 11 auf 26 anwachsen sollte, wird ausgesetzt und dem Willen des Gesetzgebers überlassen.
Eine Reihe weiterer Änderungen betrifft die Staatsfinanzen und die Justiz und können theoretisch dazu dienen, die Unabhängigkeit von Legislative und Judikative zu beschneiden, auch wenn dies nicht explizit gesagt wird.
Dieser Riesenschritt hin zu einem starken Präsidialregime stößt auf massiven Protest seitens dessen, was im Kongo noch an Opposition vorhanden ist. Die Opposition im Parlament, angeführt von der MLC des in Den Haag inhaftierten Jean-Pierre Bemba, zog vor der Abstimmung aus dem Parlament aus. Zuvor hatte sich Oppositionschef Francois Muamba mit Parlamentspräsiden Evariste Boshab darüber gestritten, ob die Verfassungsänderungen dem Parlament regelkonform vorgelegt worden seien. Eine Zeitlang mußte sich Boshab in sein Büro flüchten, als eine Reihe Oppositionsabgeordnete die Tribüne besetzte und in Trillerpfeifen blies.
Der Senat, das Oberhaus, muß jetzt noch zustimmen, bevor Kabila die Verfassungsänderung unterzeichnen und damit in Kraft setzen kann.
Für Kongos Demokraten ist all dies ein schwerer Schlag. Kongos aus der Demokratiebewegung hervorgegangene führende Tageszeitung „Le Potentiel“ schafft das Kunststück, in seiner heutigen Ausgabe sowohl für als auch gegen die Verfassungsänderung zu sein: das Editorial mahnt die Notwendigkeit an, „die teuer erkaufte Stabilität zu konsolidieren“ und „den demokratischen Prozeß zu perfektionieren“, während die tägliche Kommentarkolumne „Apostrophe“ das Verhalten der regierungstreuen Abgeordneten mit dem zynischen Sprichwort abqualifiziert: „Ein Mund, der mit Essen beschäftigt ist, kann nicht sprechen.“
Die Opposition ist davon überzeugt, daß die Parlamentarier der Regierungsfraktion sich für ihr überstürztes Votum fett haben bezahlen lassen. Die Rede ist von 50.000 bis 100.000 Dollar pro Person.
Die Opposition will nun versuchen, sich als Hüter der Verfassung zu präsentieren. Dies ist nicht ganz einfach, denn erst vor fünf Jahren kam aus manchen Oppositionskreisen der Vorwurf, die Verfassung sei ein vom Ausland aufgepropftes Konstrukt, mit dem Kabilas Macht legitimiert werden solle. Unter anderem mit dem Argument, es sei jetzt an der Zeit, die Verfassung den kongolesischen Realitäten anzupassen, haben einzelne Kabila-treue Politiker für die Verfassungsänderungen geworben. Immerhin, so machen sie geltend, sind weitergehende Planungen beispielsweise zur Aufhebung der Begrenzung der Anzahl möglicher Amtszeiten eines Präsidenten vorerst vom Tisch.
Doch die Opposition ist mißtrauisch, denn wo eine Veränderung glatt durchkommt, kommt vielleicht noch mehr – „der Appetit kommt beim Essen“, sozusagen. Und auch die Staatsmacht läßt es auf nichts ankommen. In den letzten Tagen, so wird aus Kinshasa berichtet, verhinderte ein massives Polizeiaufgebot eine öffentliche Oppositionsveranstaltung, auf denen die Verfassungsänderungen kritisiert werden sollten. Eine andere, im Grand Hotel, konnte nicht stattfinden, weil die Hotelleitung den bereits gemieteten und bezahlten Saal abgeschlossen hatte.
Die Mehrheit der Kongolesen interessiert sich bislang kaum für verfassungsrechtliche Abstraktionen. Doch wenn demokratische Freiräume immer weiter beschnitten und die Allmacht der Staatsspitze immer weiter ausgedehnt wird, verringert sich zwangsläufig die Chance auf eine nachhaltige Verbesserung der Lebensumstände der 60 Millionen Kongolesen. Man darf gespannt sein, ob die Wahlen 2011 jetzt immer noch von der internationalen Gemeinschaft mitfinanziert und von UN-Blauhelmen mit abgesichert werden. Wenn ja, ist die internationale Gemeinschaft Komplize eines Verfassungsputsches. Wenn nicht, kann Kongos Regierung erst recht machen, was sie will. Die Kongolesen haben in jedem Fall das Nachsehen.