vonGerhard Dilger 27.07.2012

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Von OroVerde

Am Mittwoch hat der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil zugunsten des Volkes der Kichwa von Sarayaku gesprochen.

Der Staat Ecuador wird dafür verantwortlich gemacht, mehrere Rechte der Indigenen verletzt zu haben. Er genehmigte die Ölsuche einer privaten Ölfirma auf indigenem Territorium, ohne dass die Bewohner von Sarayaku vorher konsultiert wurden.

Seit Jahrzehnten wehren sich die Kichwa-Indianer im ecuadorianischen Amazonasgebiet gegen die Ausbeutung des Regenwaldes durch die Erdölindustrie. Ihr traditionelles Territorium wurde ihnen 1992 offiziell vom ecuadorianischen Staat zuerkannt. Dennoch unterzeichnete die ecuadorianische Regierung im Jahr 1996 einen Erdöl-Konzessionsvertrag mit der argentinischen Compania General de Combustibles (CGC) für den „Block 23“, ein Stück Land in Ecuador, das teilweise auf dem Gebiet der Kichwa-Indianer in Sarayaku liegt.

Der Vertrag wurde ohne Rücksicht auf das Mitspracherecht der Bewohner Sarayakus abgeschlossen. Die Kichwa von Sarayaku protestierten daraufhin gegen das Eindringen der Ölgesellschaft in ihr Territorium, und organisierten sich, um die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber ihrem Volk einzufordern.

Dennoch deponierte das Unternehmen Sprengstoff, rodete den Wald und verletzte somit das Recht der Bevölkerung von Sarayaku auf Eigentum sowie auf Nutzung der Ressourcen ihres Gebiets. Im darauf folgenden, langjährigen Gerichtsverfahren unterstützte OroVerde Sarayaku finanziell und in der Öffentlichkeitsarbeit zur Wahrung ihrer kulturellen Integrität und der tropischen Wälder.

Der seit 2003 geführte Rechtsstreit des Volkes der Kichwa von Sarayaku gegen den ecuadorianischen Staat hatte seinen Höhepunkt in der Hauptverhandlung vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica im Juli vergangenen Jahres. Ende April 2012 besuchten Vertreter des Gerichtes das Amazonasgebiet, um zusätzliche Informationen zur Situation vor Ort zu erhalten.

Das lang ersehnte Gerichtsurteil bestätigt jetzt, dass durch die Maßnahmen der Erdölprospektion das Recht der Kichwa auf ein unversehrtes Leben verletzt wurde, indem die Indigenen nicht vor der Vergabe der Konzessionen befragt worden sind und Sprengstoffe in Jagdgebieten ausgebracht wurden. Letztere müssen nun vom Staat entfernt werden.

Ecuador wird zudem verpflichtet, Entschädigungszahlungen von 1,4 Millionen US-Dollar für materielle und immaterielle Schäden sowie für die Kosten des Rechtsstreits an Sarayaku zu leisten. Eine weitere Auflage ist, dass Vertreter des Militärs sowie Polizei- und Justizbeamte, die mit indigenen Personen arbeiten, Fortbildungen zum Thema Menschenrechte erhalten müssen.

Gefordert wird auch, dass für zukünftige Großprojekte auf dem Territorium von Sarayaku das Recht auf Anhörung und die freie, vorherige und informierte Zustimmung gilt. Für das Volk der Kichwa von Sarayaku ist dies ein bedeutender Erfolg!

Für die internationale Öffentlichkeit und alle indigenen Völker ist diese Rechtssprechung ein Präzedenzfall in der Einforderung indigener Rechte gegenüber staatlichen Entscheidungen. „Damit ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein für die internationale Anerkennung der Rechte indigener Völker und den Schutz des Tropenwaldes.“, sagt Dr. Elke Mannigel von der Tropenwaldstiftung OroVerde.

Wichtig ist nun, dass die im Richterspruch genannten Verpflichtungen vom ecuadorianischen Staat erfüllt werden. Ein Jahr nach Urteilsverkündung muss Ecuador dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Umsetzung der Maßnahmen berichten. Deswegen ist es wichtig, dass die internationale Öffentlichkeit Sarayaku weiterhin aufmerksam begleitet, damit das ihnen zugesprochene Recht und die im Urteil formulierten Auflagen auch Wirklichkeit werden.

Und hier die Presseerklärung Sarayakus.

 

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