vonKnut Henkel 13.11.2013

Latin@rama

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Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos hat im Ausland einen guten Ruf. Das hält ihn allerdings nicht davon ab, starrköpfig an der Militärgerichtsbarkeit festzuhalten. Die ist umstritten. Ende Oktober hat das Verfassungsgericht die Reform der Militärgerichtsbarkeit für ungültig erklärt. Für Santos kein Grund, Ruhe zu geben.

Für Iván Velásquez Gómez ist die Sache klar. Richter in Uniform haben nur da eine Berechtigung, wo Straftaten verübt wurden, die nur Militärs verüben können. “Alle anderen Straftaten gehören vor zivile Gerichte. Das ist die Messlatte und da darf es keine Kompormisse geben”, so der langjährige Richter am Obersten Gericht Kolumbiens.

Den Job hat der 58-Jährige vor gut einem Jahr aufgegeben. Die Widerstände gegen seine Arbeit und die Tatsache, dass er zu einem Medienstar geworden war, hatten seinen Job nicht leichter gemacht. Velásquez Gómez gilt als unerbittlicher Ermittler im Parapolítica-Skandal, der in Kolumbien ab 2006 Schlagzeilen machte, weil es immer mehr Beweise für die direkte Kooperation zwischen Politik und Paramilitärs gab. Der Richter aus Medellín hatte am Obersten Gericht ein Team von Staatsanwälten, Ermittlern und Richtern aufgebaut, die die Abgeordneten unter die Lupe nahmen.

Eine ganze Reihe der rund sechzig Abgeordneten, die mit den Paramilitärs zusammenarbeiteten, hat das Team von  Velásquez Gómez hinter Schloss und Riegel gebracht. Nun sitzt der versierte Jurist in Guatemala-Stadt und leitet die UN-Kommission gegen die Straflosigkeit in dem mittelamerikanischen Land. Eine Zunahme der Straflosigkeit hatten Menschenrechtsanwälte in Kolumbien für den Fall befürchtet, dass die Reform der Militärjustiz vom Verfassungsgericht durchgewunken worden wäre.

Das war aber nicht der Fall: Mit fünf gegen vier Stimmen entschieden die Richter Ende Oktober gegen eine Verfassungsänderung und somit gegen das Gesetz der Regierung Santos. Das sah eine Ausweitung der Militärjustiz auf alle Delikte vor – mit Ausnahme von sieben Verstössen gegen das internationale Menschenrecht.

Dagegen hatten Menschenrechtsorganisationen genauso wie Anwälte protestiert, denn dort wo es Überschneidungen bei den Ermittlungen gibt, laufen diese oft schleppend. Ein Beispiel dafür sind die mindestens 3000 Morde, die von der Armee an jungen Zivilisten verübt worden, um sie als vermeintliche Rebellen der beiden großen Guerillaorganisationen FARC und ELN zu präsentieren, die so genannten ” falsos positivos”.

In diesem Kontext hatten die Ministerien immer wieder beteuert, dass bei Indizien für Menschenrechtsverbrechen die Fälle umgehend zu den zivilen Gerichten weitergeleitet würden. In der Realität sah das aber anderes aus. So kritisieren Anwälte der in Medellín anässigen Menschenrechtskanzlei Corporación Jurídica Libertad wie Bayron Góngora. Folgerichtig begrüßte auch Amnesty International die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Der Kolumbienspzialist Marcelo Pollack warnte vor dem Urteil der Verassungsrichter vor weiter steigender Straflosigkeit.

Doch mit dem Urteil der Richter, die Verfahrensfehler bei der Verabschiedung des Gesetzes im Kongress fanden und deshalb das Gesetz für ungültig erklären, ist es nicht getan. Präsident Juan Manuel Santos hat am 31. Oktober erklärt, dass er die nötigen Schritte angekündigt habe, um das Urteil der Verfassungsrichter zu annullieren. Die Möglichkeit sieht zwar ein Paragraph vor, doch selbst der engste Verbündete Kolumbiens, die USA, sind nicht sonderlich glücklich mit der Militärjustiz.

So werden zehn Millionen US-Dollar Militärhilfe derzeit zurückgehalten. Für die Militärs geht es hingegen um die Moral der Truppe, so Verteidigungsminister Juan Carlos Pinzón. Er warnte, dass die Entscheidung der Verfassungsrichter sicherlich Folgen für die Sicherheit in Kolumbien habe. Ein Wink mit dem Zaunpfahl.

 

 

 

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