vonJakob Hein 08.11.2011

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Thüringen, Land ohne Prominenz

Klar, dass die Vorschriften streng sein sollen. Ein Getränk, das noch nicht einmal an einer Frucht vorbeigeführt wurde, sollte nicht “Saft” heißen dürfen und wenn etwas voll von E’s ist (E1234, E1285…), dann muss das auch deklariert werden. Und auch klar, dass Champagner nur aus der Champagne kommt. Und richtig: “Rauchen schadet Ihrer Gesundheit”.

Aber muss der Deklarationswahn so weit gehen und ist der Kloßgeschmack wirklich dermaßen normiert und patentiert, dass die armen Hersteller von Kloßersatzprodukten nun in großen Lettern darauf hinweisen müssen, dass sich beim Verzehr ihrer Tiefkühlprodukte nur ein “kloßartiger Genuss” einstellt? Das klingt doch widerlich! Oder handelt es sich um eine Gegendarstellung und die Hersteller haben in einer vorhergehenden Annonce frech behauptet, dass Zeugs würde echten Kloßgenuss hervorrufen und müssen nun widerrufen?

Nein? Das soll Werbung sein? Wofür? Für Kräuterlikör? Waas?  Für die gefrorenen Kartoffelabfälle? Selten so gelacht.

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