Die taz darf weiterhin gegen den Willen eines Burschenschaftlers relevante Auszüge aus dessen E-Mails veröffentlichen. Das entschied das Landgericht Braunschweig am Mittwoch in erster Instanz. Der Burschenschaftler Rudolf Sch., der der erzkonservativen „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“ angehört, hatte vor Gericht beantragt, dies per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen.
Die taz hatte im Juli berichtet, dass extrem rechte Burschenschaftler planen, wie sie sich im Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB) die Macht putschen können. Dabei zitierte die taz auch direkt aus E-Mails, die dies belegten. So hieß in einer Mail etwa etwa, es solle eine „monatsgenaue Roadmap“ bis zum kommenden Burschentag erstellt werden. „Da wir erlebt haben, dass der linke Mob die Diskussion gar nicht annimmt (…) müssen wir davon ausgehen, dass wir 2012 (…) alle Ämter besetzen müssen/werden“ heißt es in der Mail vom 20. Juni 2011. Die Mails geben auch Einblick in die politische Ausrichtung der Verfasser. So wird unter anderem beklagt: „Durch die von den Siegermächten eingesetzten Medien-Macher (….) und durch den von den 68ern erfolgten Umdeutungsversuch aller traditionellen Werte soll gerade beim deutschen Volk erreicht werden, daß es statt natürlichem Stolz und nationalbewusstsein (…) Schuld- und Scham-Gefühle entwickelt“. Es würde versucht, dem „deutschen Volk“ „immer wieder mit Faschismus-Keule (…) eine Dauer-Demütigung aufzuzwingen“. Zudem heißt es, dass Einwanderer „hauptsächlich“ wegen der „sozialen Sicherungssysteme“ kämen.
Auf einem „Burschentag“ im Juni hatten mehrere erzkonservative Burschenschaften versucht, die „Burschenschaft Hansea zu Mannheim“ aus dem Dachverband ausschließen zu lassen. Ihre Begründung: Der Sprecher der Hansea Mannheim, Kai Ming Au, sei nicht deutscher Abstammung. In dem Putschplan, der der taz zugespielt wurde, schreibt Rudolf Sch. , dass man eine „klare Strategie“ brauche „wenn ‚Vbr.‘ Au“ antreten sollte. Die Gänsefüße um das Kürzel für Verbandsbruder drücken aus, wie wenig er als solcher hier gesehen wird.
Einer der Mail-Autoren sah seine Privatsphäre verletzt und klagte. Das Landgericht Braunschweig schloss sich heute nach einer mündlichen Verhandlung der Auffassung der taz an, wonach ein öffentliches Interesse an dem Vorgang bestehe. Der Urheber der E-Mails sei außerdem hinreichend anonymisiert worden. Der Kläger kann nun versuchen, die Entscheidung im Eilverfahren von der nächsten Instanz überprüfen zu lassen, oder das Hauptsacheverfahren anstrengen.