Jetzt also doch: die Staatsanwaltschaft will nun doch gegen die niederländische Pädophilen-Vereinigung “Martijn” vorgehen. Grund soll sein, dass es “gesellschaftliche Unruhe” gebe. Bislang hiess es allerdings, dass man gegen “Martijn” nichts tun könne.
Dennoch ist die Prozedur seltsam. Zuerst hatte die Staatsanwaltschaft nämlich gesagt, dass die Mitglieder von “Martijn” eventuelle Straftaten auf ihr persönliches Konto gehen würden und nicht auf das der Vereinigung. Jetzt soll der Anwalt Yme Drost eine sogenannte Artikel-12-Prozedur beginnen solle – also gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft. Er erklärte, er sei von der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit angerufen und ermutigt worden, so schnell wie möglich zu beginnen! Drost sagte, dass das doch ein “merkwürdiger” Vorgang sei, wenn ihn die Staatsanwaltschaft auffordern würde, gegen den eigenen Beschluss vorzugehen.