vonannette hauschild 19.01.2011

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Das Strukturermittlungsverfahren gegen die türkische linke Guerilla DHKP-C geht in die nächste Runde.

Vergangene Woche begann vor dem 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf unter der Vorsitzenden Richterin Barbara Havlitza das lang angekündigte Strafverfahren gegen einen weiteren Mann, der ein hoher Funktinär der DHKP-C gewesen sein soll.

Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass der Mann ein V-Mann des Bundesnachrichtendiuenstes (BND) gewesen sein soll. Schon im Vorfeld waren gegen ihn seitens der Soliszene und der türkischen Zuschauer in den anderen Prozessen Verdächtigungen laut geworden über seine angebliche V-Mann-Tätigkeit u.a. gegen Nurhan E. und Faruk E.

Gähnende Leere am Mittwoch morgen auf den Zuschauerbänken, als ich den Saal betrat. Auch der Senat war noch nicht erschienen. Keine Solidaritätsgruppen, keine Familienangehörige waren anwesend, wie sonst bei Prozessen gegen türkische Linke.  Vor mir auf der Verteidigerseite saß ein schmaler, dunkelhaariger Mann, er drehte sich um, als ich an die Glasscheibe trat, und sah zu mir hin. Er schien  ziemlich verschüchtert und unsicher. Es war der Angeklagte. Er ist offenbar auf freiem Fuß, muß nicht im Glaskäfig sitzen, in den inhaftierte Angeklagte plaziert werden.

Am späteren Vormittag kam doch noch ein weiterer Zuschauer, Der schien die Justizangestellten gut zu kennen.

Der Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft, Salzmann, verlas die Anklageschrift: A. wird vorgeworfen, von 2002 bis zum 9. April 2009 Mitglied der sogenannten „Rückfront“ der DHKP-C in Europa gewesen zu sein. Er soll zunächst für die Region Westfalen, danach für die gesamte Bundesrepublik verantwortlich gewesen sein, Gelder für die Guerilla und für die Unterstützung der Gefangenen in der Türkei und Bundesrepublik gesammelt haben. Ihm wird auch die Schleusung von illegalen Ausländern vorgeworfen. So soll er eine Person namens Sali Naci Ö. , der nach Angaben der Anklage seinen Posten als Deutschlandverantwortlicher übernehmen sollte, von Frankreich illegal nach Deutschland gebracht haben.

Verteidigung beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit

Gleich nach Verlesung der Anklage stellten die Rechtsanwälte Michael Biela-Bätje und Markus Bündgens, beide aus Köln, einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen eines Prozesshindernisses, das jedoich unerwähnt blieb. Die Vorsitzende war jedoch der Auffassung, dass man erst einmal in die Beweisaufnahme eintreten sollte, um dann eventuelle Prozesshindernisse feststellen zu können. Die Verteidiger beantragten daraufhin den Ausschluß der Öffentlichkeit, weil es im weiteren um die Verlesung von Schriftstücken gehen sollte, die der BND als „geheim“eingestuft hatte. Es ging um die Zusammenarbeit zwischen ihrem Mandanten und dem Nachrichtendienst . Die Begründung war allerdings denkwürdig, aber auch recht geschickt; die Schutzwürdigkeit der Arbeit der Staatsorgane. Diesem Ansinnen mochten sich weder die Bundesanwaltschaft noch  der Senat verschließen.

Ich durfte also wieder einmal eine erhebliche Zeit außerhalb des Sitzungssaales zubringen. Konsequenterweise erfolgte die Antwort der Bundresanwaltschaft , nach einer kurzen Wiederzulassung von Zuschauern, ebenfalls in geheimer Sitzung.

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