vonSchröder & Kalender 22.03.2007

Schröder & Kalender

Seit 2006 bloggen Schröder und Kalender nach dem Motto: Eine Ansicht, die nicht befremdet, ist falsch.

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Der Bär flattert in nördlicher Richtung.

Langsam wird das Bloggen grotesk, nicht nur, daß wir für unsere Arbeit keinen Cent kassieren, obwohl wir inklusive Netzscrawler im Monat circa 30000 Hits haben. Jetzt werden die Inhalte unseres Blogs bei Bitacle im Volltext angezeigt.

Hintergrund: Bitacle kassiert Werbegelder für unsere Arbeit. Das dürften im Monat rund tausend Euro ausmachen. Wir haben den taz-Blogwart informiert. Bitacle und andere Content-Piraten muß schnellstens das Handwerk gelegt werden durch:

1) Aussperrung des Bitacle-Bots bei den tazblogs.

2) Strafanzeige wegen Diebstahls geistigen Eigentums.

3) Schadenersatzklage.

4) Ultimative Aufforderung an Google und andere Blog-Suchmaschinen, die Bitacle-Seite nicht mehr anzuzeigen.

Wir bleiben am Ball – äh im Blog.

(BK / JS)

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https://blogs.taz.de/schroederkalender/2007/03/22/bitacle-klaut-schroeder-und-kalender/

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kommentare

  • Naja, bei Google läuft das mit der Zustimmung so: Gefragt wird erst mal nicht, und wer dagegen ist, der soll sich den entsprechenden Metatag in die Seite einbauen. Das ist ja wohl nicht gerade die Maxime, von der wir wollen können, dass sie Gesetz wird, oder? Und der Kauf von Youtube passt zu diesem eher lockeren Umgang mit Urheberrechten.
    Aber da stimme ich zu: Google und Youtube bieten einen Mehrwert, Bitacle ist ausschließlich parasitär.

  • Stimmt nicht ganz, Martin, ein Kläger gegen Google wurde in den USA mit der Begründung abgewiesen, daß er Google seit Jahren benutzt und dessen Cache-Funktion gekannt habe. Außerdem habe der Kläger gewußt, daß Google durch einen Meta-Tag daran gehindert werden könne, eine Kopie seiner Website anzulegen (mehr dazu hier).
    Im vorliegenden Falle ist dies anders: Bitacle war uns nicht bekannt, ist im Gegensatz zu Google ausschließlich parasitär und hat unsere Website ohne Zustimmung kopiert. Auch im Urheberrechtsgesetz gilt: Die Nutzung bedarf der Zustimmung des Autors.

    (BK / JS)

  • Richtig, aber Google macht mit „Google-Cache“ nichts anderes. Nur ist Google so mächtig (und das Nichterscheinen einer Seite bei Google gleichbedeutend mit Nichtexistenz), dass bislang niemand sich gegen diese Praxis auflehnt.

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