vonSchröder & Kalender 08.08.2009

Schröder & Kalender

Seit 2006 bloggen Schröder und Kalender nach dem Motto: Eine Ansicht, die nicht befremdet, ist falsch.

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Der Bär flattert in nördlicher Richtung.
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In einem Blog-Beitrag vom 5. August hatten wir uns über den leitenden Staatsanwalt Reinhard Nemetz mokiert. Nach der Überstellung von Karlheinz Schreiber – Schlüsselfigur der CDU-CSU-Spenden- und Schmiergeldaffäre – nach Augsburg, hatte Nemetz eilfertig erklärt, dass der Prozess wegen der umfassenden Beweisaufnahme nicht vor der Bundestagswahl am 27. September beginnen werde. Im übrigen wolle er erst einmal seine Urlaubsreise nach Südamerika antreten.

Wir haben daraufhin die Vermutung geäußert, dass die Augsburger Strafkammer die Beweisaufnahme nicht eben eilig betreibt, was der CDU / CSU vor der Wahl das peinliche Aufrollen von Verbrechen und Verfehlungen ihrer ehemaligen Spitzenleute ersparen würde.

Diese Vermutung stützt sich auch auf das Verhalten des Oberstaatsanwalts Nemetz, der vor Jahren seinem Gruppenleiter Winfried Maier untersagt hatte, das Verfahren in Sachen Leuna/Minol an sich zu ziehen.
Begründung: Die Behörde sei überfordert und der Tatort liege nicht in seiner Zuständigkeit. Wohlgemerkt, trotz der nicht zu übersehenden Beziehung zum Fall Pfahls / Schreiber.

Nun erteilte uns ein hochrangiger Berliner Politiker, der sich »Schöffe« nannte, Nachhilfeunterricht in Sachen prozessualer Verfahrensführung. Zugegeben, wir hatten das merkwürdige Verhalten des Staatsanwalts Nemetz etwas salopp zusammengefaßt, aber, politische Absicht hin oder her: Was ist von einem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft zu halten, der, anstatt sich auf einen Prozess vorzubereiten, in dem es um einen Abgrund von Staatsversagen geht, sich zunächst einmal in den Urlaub abmeldet? Anders gefragt, Herr »Schöffe«, was würde der gesunde Menschenverstand zu einem Oberbrandmeister sagen, der, während einer Waldbrandkatastrophe in den Urlaub fährt, und die Koordination der Löscharbeiten seinen Untergebenen überläßt?

(BK / JS)

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https://blogs.taz.de/schroederkalender/2009/08/08/begruendete_vermutungen/

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kommentare

  • die sogenannten verbrechen von ddr-richtern waren allerdings, obwohl bereits 40 Jahre zurück liegend nicht verjährt. Die richter hatten sich allerdings an die gesetze der ddr gehalten. Dieses Mal sind es allerdings eindeutig dem Gesetz zu widerlaufende Verbrechen. Was wäre das Recht der @gmx.netRD wert, wenn sowas verjährt.

  • Danke für den Hinweis, bisher kennen wir nur den Titel ›Macht und Missbrauch: Franz Josef Strauß und seine Nachfolger. Aufzeichnungen eines Ministerialbeamten‹ von Wilhelm Schlötterer. Wir werden uns das Buch demnächst besorgen.

  • Man muß nur das Buch von Herrn Ministerialdirektor Schlötterer gelesen haben, dann weiß man ja wie Herr Nemetz vorgehen wird; die alte CSU-seilschaft läßt grüßen.

  • Wo brennt`s denn? Kleine Wette? Herrn Schreiber wird man verurteilen und alles andere, was er evtl. aufdecken wird, ist verjährt. Darum wurde er doch erst jetzt aus Kanada geholt.

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